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Begeisterter Burschenschafter, überzeugter Marxist und Sozialdemokrat, leidenschaftlicher Studentenhistoriker, Prädikatsjurist, Richter in Diensten des badischen Großherzogs, berühmter Rechtsanwalt, Karlsruher Stadtrat, Schöpfer der ersten demokratischen Verfassung Badens, Vorsitzender der Badischen Anwaltskammer und schließlich Religiöser Sozialist - Das Buch geht all diesen Facetten eines Mannes nach, der zu Unrecht droht, in Vergessenheit zu geraten. Während der erste Teil des Buchs die scheinbaren Gegensätzlichkeiten und Widersprüche in der Person des (adoptierten) Arbeitersohnes Eduard Dietz detailliert beleuchtet, analysiert der zweite Teil dessen Werk auf verfassungsrechtlic...
Der Übergang vom Deutschen Kaiserreich zur Weimarer Republik gehört zu den am besten erforschten Abschnitten der neueren deutschen Geschichte. Die süddeutsche Perspektive bietet hier keineswegs nur eine regionale Sichtweise. Vielmehr spiegeln sich in Baden die überregionalen Verhältnisse und Entwicklungen dieser entscheidenden Umbruchphase wider. Markus Schmidgall bietet auf der Basis einer breiten Quellenstudie ein facettenreiches Bild der Revolution 1918/19 in Baden.
Am 10. März 1933 wurde Ludwig Marum, Sozialdemokrat jüdischer Herkunft, von Hilfspolizisten der SA in seiner Wohnung in Karlsruhe verhaftet. Der Reichstagsabgeordnete und frühere badische Staatsrat gehörte zu den bedeutendsten SPD-Politikern der Weimarer Republik und war als erklärter Gegner der Nationalsozialisten schon frühzeitig in deren Visier geraten. Marum wurde mehrere Wochen im Karlsruher Gefängnis inhaftiert und am 16. Mai 1933 in einer demütigenden öffentlichen Schaufahrt zusammen mit anderen führenden Sozialdemokraten in das Konzentrationslager Kislau gebracht, wo er am 29. März 1934 ermordet wurde. Ludwig Marum hat während seiner Gefangenschaft in der so genannten "Sc...
Recht und Sprache sind seit ihrer Entstehung weltweit ständigem Wandel unterworfen. Das Wissen vom Werden und Wesen der deutschen Rechtssprache kann deshalb das Verständnis des gegenwärtigen deutschen Rechtes erheblich erleichtern. Trotz aller Anstrengungen der bisherigen Forschung ist eine systematische Untersuchung allerdings noch nicht erfolgt. Um die Lücke zu schließen betrachtet die Arbeit 500 auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgewählte Wörter des deutschen Privatrechts von ihren ersten Anfängen bis in das 20. Jahrhundert. Die dabei in diachronischen Längsschnitten für den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Sonderprivatrecht gewonnenen neuen Ergebnisse werden am Ende zusammengeführt und mit synchronischen Querschnitten der wichtigsten Quellen vom frühmittelalterlichen Althochdeutschen bis zu den modernen Privatrechtsgesetzbüchern verglichen.
Betr. den Rechtsstreit zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft um die Besitzverhältnisse bezüglich der Basler Festungswerke und um Ansprüche auf Realteilung.
Der Autor untersucht in seiner Arbeit rechtshistorisch die wesentlichen Aspekte des Bodenrechts der Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia. Er erläutert zunächst die Grundzüge des Kolonialrechts und sein Verhältnis zur Rechtsordnung des Deutschen Reichs. Ausgehend von den verschiedenen Grundstücksarten und der dualen Kolonialrechtsordnung, die das für Nichteingeborene geltende Recht vom Eingeborenenrecht abgrenzte, werden hinsichtlich der Nichteingeborenen die Besonderheiten bei grundstücksbezogenen Rechtsgeschäften, im Enteignungs- und Steuerrecht sowie im Rechtsschutz vorgestellt, im Eingeborenenrecht die Beibehaltung des ursprünglichen Bodenrechts und die kolonialen...
Die Verleihung akademischer Grade bildet ein wichtiges Kapitel in der deutschen und europäischen Universitäts- und Sozialgeschichte. Gegenstand der Untersuchung ist das Graduierungswesen an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg von deren Gründung 1386 bis heute. Im Einzelnen geht es um die Voraussetzungen der Graduierung, deren Ablauf und Kosten, den Zusammenhang zwischen akademischen Graden und juristischem Lehramt, den Einfluss von Seuchen und Kriegen, die Missstände bei der Vergabe der Grade oder auch um die Promotionshäufigkeit. Der Ergänzung dient ein umfangreicher Anhang mit Urkunden und Statistiken.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verwalten beide Ehegatten ihr Vermögen selbständig. Sie sind aber bei bestimmten Verfügungen auf die Zustimmung des jeweils anderen angewiesen. Die Missachtung dieser Verfügungsbeschränkungen führt zur Unwirksamkeit der Verfügung. § 1368 BGB bietet auch für den übergangenen Ehegatten die Möglichkeit, gegenüber dem Dritten die sich aus dieser Unwirksamkeit ergebenden Rechte geltend zu machen. Aufgabe dieser Arbeit war es, den Weg zum heutigen Revokationsrecht vor dem Hintergrund der Geschichte des ehelichen Güterrechts nachzuvollziehen. Dabei hat sich erwiesen, dass das Revokationsrecht im Grundsatz keine neuzeitliche Erfindung...
Dieser Band bezweckt, Bausteine zum Bau einer immer noch fehlenden bayerischen Rechtsgeschichte zu liefern. Den Auftakt bildet ein Beitrag zur Genese der Lex Baiuvariorum, des ältesten Gesetzbuches der Bajuvaren. In einem weiteren, der frühen Zeit gewidmeten Beitrag, wird die in der Literatur lange Zeit geleugnete überragende Bedeutung der Sklaverei im frühmittelalterlichen Bayern dargelegt. In einer Untersuchung über Kaiser Ludwig den Bayern wird dessen spektakulärer Versuch behandelt, das Bayern verloren gegangene Tirol durch eine in ganz Europa Aufsehen erregende Eheschließung seines Sohnes Ludwig mit der nach päpstlicher Rechtsauffassung noch verheirateten Erbin von Tirol, späte...
Polen erhielt 1930/33 eine eigene Zivilprozessordnung, welche die unterschiedlichen prozessualen Regelungen in den ehemaligen Teilungsgebieten außer Kraft setzte. Diese ZPO beruht auf einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem Zivilprozessrecht der Teilungsgebiete sowie Frankreichs und Ungarns. Diese Arbeit untersucht den Vereinheitlichungsprozess unter Darstellung der historischen Entwicklung des polnischen Rechts sowie die Vorbereitung des Gesetzentwurfs durch die Kodifikationskommission der Zweiten Republik. Es handelt sich hierbei um eines der interessantesten, außerhalb Polens nur wenig bekannten Beispiele moderner Rechtsvereinheitlichung in Europa. Dies ist auch heute vor dem Hintergrund der Neuakzentuierung der Zivilrechtsvereinheitlichung in der Europäischen Union von Bedeutung.