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Complementing the highly successful online German Law Journal, this new publication aims to deepen and develop some of the issues discussed in the Journal as well as to take up new questions and directions of commentary. Focusing on pressing legal questions of socio-political relevance, it offers scholarly articles, reports, book reviews and selected statutes or court decisions in English translation in all fields of German and European Law. The main objective is to offer border-transcending and interdisciplinary research into fast moving areas of the law, often involving a complex array of institutional, political, and private actors.
German Text Crimes offers new perspectives on scandals and legal actions implicating writers of German literature since the 1950s. Topics range from literary echoes of the “Heidegger Affair” to recent incitements to murder businessmen (agents of American neo-liberal power) in works by Rolf Hochhuth and others. GDR songwriters’ cat-and-mouse games with the Stasi; feminist debates on pornography, around works by Charlotte Roche and Elfriede Jelinek; controversies over anti-Semitism, around Bernhard Schlink’s Der Vorleser / The Reader and Martin Walser’s lampooning of the Jewish critic Marcel Reich-Ranicki; Peter Handke’s pro-Serbian travelogue; the disputed editing of Ingeborg Bachmann’s Nachlaß; vexed relations between dramatists and directors; (ab)uses of privacy law to ‘censor’ contemporary fiction: these are among the cases of ‘text crimes’ discussed. Not all involve codified law, but all test relations between state power, civil society, media industries and artistic license.
Conrad Ferdinand Meyer (geboren 1825 in Zürich, gestorben 1898 in Kilchberg bei Zürich) repräsentiert neben Gottfried Keller einen der bedeutendsten Vertreter des »Literarischen Realismus« aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sein literarisches Interesse gilt vorzugsweise der historischen Novelle wie „Die Richterin" (1885), die ein rechtshistorisch kompliziertes Selbstjustizdrama aus der Karolingischen Zeit mit einer fast missglückten Liebesleidenschaft mit literarisch facettenreicher Erzählkunst verbindet - „Ich ziehe sie dem Zeitroman vor, weil sie mich besser maskiert. [...] Auf diese Art und Weise bin ich mittels einer sehr objektiven und außerordentlichen künstlerischen Form vollkommen subjektiv und individuell." Aus dieser „maskierten" Subjektivität lässt sich Meyers Nähe zum ›Symbolismus‹ herleiten, der an die Epochenschwelle der europäischen ›Literatur der Moderne‹ grenzt.
Bereits v. Liszt verstand die Strafrechtswissenschaft als eine zusammenhängende Gesamtheit. In diesem Sinne beleuchten bedeutende Strafrechtswissenschaftler/-innen die allgemeine Entwicklung ihrer Disziplin seit der letzten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In den Selbstdarstellungen wird nicht nur das eigene Wirken in der juristischen Lehre und/oder Praxis erörtert, sondern auch allgemeine Fragen der Strafrechtswissenschaft behandelt.
In der Mitte der 1980er Jahre erlebte das Verbrechensopfer eine vielbeachtete Renaissance im Strafverfahrensrecht. Im Zuge einer anhaltenden Serie von Opferschutzgesetzen rückte die Nebenklage vom Rand in das Zentrum des strafprozessualen Reformdiskurses. Der Autor zeichnet anhand auch unveröffentlichter Gesetzgebungsmaterialien die Reformgeschichte der Nebenklage vor dem Hintergrund zeitgeschichtlicher und epochaler Entwicklungslinien nach.
Die Abhandlung befasst sich mit Reformdiskussion und Gesetzgebung der Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Angeklagten. Neben der Darstellung der Entwicklung der einzelnen Wiederaufnahmegründe werden Zusammenhänge zur Ausgestaltung des Strafverfahrensrechts im jeweiligen Zeitabschnitt beleuchtet und gesellschaftspolitische Ereignisse und deren Auswirkung auf die Reformen des Wiederaufnahmerechts in den Blick genommen.
Die Disziplin "Juristische Zeitgeschichte" entwickelt sich seit einigen Jahren im Grenzbereich von Rechtswissenschaft, Rechtsgeschichte und Allgemeiner Geschichte. Juristen und Historiker lernen hier voneinander. Juristische Zeitgeschichte umfasst mehr als nur die Dogmengeschichte von Rechtsinstituten (schließt diese aber nicht aus); sie erweitert das traditionelle rechtshistorische Instrumentarium einerseits in allgemeinhistorischer Sicht und in der Sicht historischer Nachbardisziplinen. Mehr als früher berücksichtigen Rechtshistoriker statistische Methoden und Erkenntnisse, aber auch kunst- und literaturgeschichtliche Erkenntnisse. Andererseits werden Fragen an das Quellenmaterial und dessen Interpretation auch unter dem Gesichtspunkt der rechtstheoretischen bzw. rechtsphilosophischen Kritik der (oder einer) Rechtsentwicklung formuliert, Kontinuitäten und Diskontinuitäten der Rechtsentwicklung diskutiert. Die Frage nach dem zeitlichen Rahmen Juristischer Zeitgeschichte wird nicht einheitlich beantwortet. Die Schriftenreihe legt- ausgehend von der wohl am weitesten greifenden Auffassung - den Zeitraum seit der Sattelzeit an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert zugrunde.
Die Arbeit beschreibt den legislatorischen Anpassungsversuch an die dynamische Technikentwicklung auf dem Gebiet des Computer- und Internetstrafrechts seit den 1970er Jahren. Nach der Kodifizierung der Datenveränderung, Computerspionage und -sabotage durch das ,,Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität" von 1986 prägten vor allem die völkerrechtlichen und europäischen Harmonisierungsbestrebungen den nationalen Novellierungsprozess.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Straftheorie des Schriftstellers und Denkers Leo Tolstoi in ihrem zeitgeschichtlichen Kontext und stellt ihre Elemente umfassend dar. Dabei wird aufgezeigt, dass die Theorie - trotz aller Schwächen und Unzulänglichkeiten – weder weltfremd noch utopisch war. Zugleich versteht sich das Werk als Beitrag zur Erforschung der Rechtsphilosophie des späteren 19. und frühen 20. Jahrhunderts.
Die 11. Tagung zu »Literatur und Recht« im Nordkolleg Rendsburg beschäftigte sich mit dem ebenso spannenden wie unerschöpflichen Themenkreis Recht, Sprache, Kunst und Literatur mit ihren Ein-und Ansichten sowie mit aktuellen Debatten. In den Vorträgen ging es etwa um Äußerungsdelikte im Internet, Kunstfälschungsprozesse, die Rolle der Rhetorik im Recht, Humor und Recht, die möglichen Auswirkungen der #MeToo Debatte auf Musik und Recht sowie um Juristen und Juristinnen auf (kriminellen) Abwegen. Es war eine Tagung der Vielfalt. Das zeigt, dass das Thema quicklebendig ist und dass die Funken, die beim Aufeinandertreffen von Recht, Kunst und Literatur entstehen, in allen Farben und in alle Richtungen sprühen. Ein Fest der Freiheit des Denkens waren die drei Rendsburger Tage auf jeden Fall.