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Particularly in the humanities and social sciences, festschrifts are a popular forum for discussion. The IJBF provides quick and easy general access to these important resources for scholars and students. The festschrifts are located in state and regional libraries and their bibliographic details are recorded. Since 1983, more than 659,000 articles from more than 30,500 festschrifts, published between 1977 and 2011, have been catalogued.
The truth behind ancient myths and the return of the celestial conditions for a Golden Age of peace and abundance • Reveals the events preserved in myth that launched humanity into 12,000 years of struggle, selfishness, and false beliefs • Explores how we can initiate a new Golden Age through ancient Egyptian teachings on the creative power of our imaginations • Explains how our world system of economics, which benefits a few at the expense of the many, arose as a reaction to global catastrophe in prehistory Since the beginning of recorded history humanity has been in a continuous struggle over land and resources. It continues today despite the abundance we have created through scienti...
Die traditionsreiche Reihe QUELLEN UND FORSCHUNGEN ZUR LITERATUR- UND KULTURGESCHICHTE, deren Ursprung auf das Jahr 1874 zurückgeht, gehört zum festen Bestand renommierter Publikationsforen der Deutschen Literaturwissenschaft. Von Mark-Georg Dehrmann und Christiane Witthöft herausgegeben, präsentieren die QUELLEN UND FORSCHUNGEN hochwertige wissenschaftliche Arbeiten, die literarische Texte im Zusammenhang mit kulturhistorischen Phänomenen, besonders auch mit den anderen Künsten, untersuchen. Philologische Studien mit transdisziplinärem Ansatz sind ausdrücklich erwünscht. Der Schwerpunkt der Serie liegt auf der deutschen Literatur vom Mittelalter bis in die Gegenwart. Da die kulturgeschichtliche Ausrichtung der Reihe Aspekte interkultureller Erfahrung und nationaler Fremdwahrnehmung einbegreift, stehen die QUELLEN UND FORSCHUNGEN im Einzelfall aber auch komparatistischen Arbeiten offen. Veröffentlicht werden Monographien, Dissertationen und Habilitationsschriften. Die Maßstäbe für die Aufnahme in die Reihe bilden wissenschaftliche Relevanz und Exzellenz in Methode und Darstellung.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die jungere Diskussion um den Gefahrdungsschaden bei Betrug und Untreue. Die nur selten grundsatzlich bestrittene Anerkennung dieser Rechtsfigur speist sich im Wesentlichen aus der Erkenntnis, dass ein drohender Verlust im Wirtschaftsleben bereits zu einer gegenwartigen Wertminderung fuhren kann. Die Feststellung einer solchen Wertminderung kann jedoch vor allem bei den sog. Risikogeschaften erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Christian Becker unterzieht die insofern vom BVerfG geforderte Einbindung von okonomischem Sachverstand bei der exakten Bezifferung des strafrechtlichen Vermogensschadens einer kritischen Wurdigung. Sodann zeigt er Sollbruchstellen im Paradigma der wirtschaftlichen Schadenslehre insgesamt auf. Der daraufhin in den Grundzugen entwickelte eigene Schadensbegriff ermoglicht eine Losung fur die Fallgruppe der Risikogeschafte, die auf den Gefahrdungsschaden verzichtet.
Die Büchersammlung des Göttinger Universitätsprofessors und reformierten Pastors Lüder Kulenkamp (1724-1794) bildet mit über 9.000 Handschriften, Abschriften, Inkunabeln und Drucken ab 1501 die viertgrößte private Gelehrtenbibliothek Göttingens im 18. Jahrhundert. Die Sammlung ist ausschließlich über den 1796 gedruckten Auktionskatalog sowie zwei, mit Käufer- und Preisangaben versehene durchschossene Exemplare dokumentiert. Über inhaltliche Aussagen hinaus, die den hybriden Charakter der Sammlung als Arbeitsinstrument und bibliophile Kollektion zugleich offenlegen, versucht die Arbeit, unter Einbeziehung von Marginalien und handschriftlichen Einträgen Kulenkamps sowie von in Vor...
Die Arbeit untersucht auf Grundlage empirischer Erkenntnisse und eigener Feldforschung, ob zum Schutz der öffentlichen Meinungsbildung im Internet gegen Desinformation eine strafrechtliche Regulierung sogenannter Social Bots verfassungsrechtlich zulässig und kriminalpolitisch empfehlenswert wäre. Methodisch werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Strafrechtsgesetzgebung ausgeleuchtet und ein Maßstab rechtspolitischer Bewertung zusammengestellt. Inhaltlich werden ein durch Social Bots gefährdetes Rechtsgut geprägt und Regelungsalternativen außerhalb des Strafrechts gewürdigt. Im Ergebnis wird eine strafrechtliche Regulierung des Einsatzes von Social Bots abgelehnt.
Die Darstellung der Institution »ältere Privatdozentur« im ersten Teil wird im zweiten Band durch biographische Skizzen von 32 Privatdozenten des Sommersemesters 1812 ergänzt. Sie verdeutlichen, dass die Privatdozentur nur für wenige eine Pflanzschule künftiger Professoren war, als die sie der Göttinger Orientalist Michaelis 1773 bezeichnete - nur sechs Privatdozenten erreichten eine Professur. Der Regelfall war ein nicht habilitierter Privatlehrer ohne Berufungsaussicht, der mit seinem Zweitberuf den gehaltlosen Privatdozenten in sich ernährte. Das Karrierespektrum in der gewählten Stichprobe ist weit gefächert: es reicht von dem bedeutenden Arabistikprofessor G. W. Freytag an der...