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Die Arbeit befasst sich mit dem seit Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2008 reformierten Gesellschafterdarlehensrecht und basiert auf einem Vergleich zum bisherigen Eigenkapitalersatzrecht (§§ 32 a/b GmbHG a.F.). Eine Analyse der dogmatischen Grundlagen sowie des Anwendungsbereichs und der Rechtsfolgen der neuen Normen ergibt, dass das unter dem alten Recht maßgebende Merkmal der Krisenfinanzierung auch weiterhin als wertungsmäßige Grundlage dient, allerdings wird letztere innerhalb der relevanten Fristen unwiderlegbar vermutet. Die Studie plädiert für eine Deregulierung der Vorschriften durch Abschaffung der §§ 39 Abs. 4 S. 2, Abs. 5; 135 Abs. 3 InsO. Die Untersuchung zeigt ferner, dass komplementäre Haftungsinstitute (z. B. §§ 133 InsO, 64 S. 3 GmbHG) weder die Schwächen der Sonderregeln ausgleichen, noch sie insgesamt verzichtbar machen.
This textbook deals with business criminal law from the perspective of Germany, Austria, Liechtenstein and Switzerland. It primarily addresses students in business and economics (master's programme) as well as business practitioners, but is also meant for lawyers and law students. As criminal law legislators exert considerable influence on economic life, raising and growing awareness in the area of criminal law seems compulsory for future managers and executives. This textbook approaches the legal field less normatively and rather in a practical and entrepreneurial way. Its contents are based on the master level class "Business Criminal Law" at "MCI | The Entrepreneurial School" taught by the author. This textbook has been recommended and developed for university courses in Germany, Austria and Switzerland.
Das Handbuch behandelt das Thema Antikorruptions-Compliance umfassend und abschließend. Nach einer Einführung und einem Überblick über die internationalen Vorgaben werden die deutschen Korruptionsstraftatbestände für Taten im Inland wie im Ausland vertiefend erläutert. Es folgt ein Überblick über wichtige Antikorruptions-Compliance-Erfordernisse von bedeutenden Nachbarländern und wichtigen Handelspartnern (A, CH, F, I, E, England und Wales, USA, Russland, Argentinien, Brasilien), teilweise in englischer Sprache. Ausführlich werden im Anschluss die Pflichten und Maßnahmen von Unternehmen in der Krise erläutert. Dabei werden auch Verhaltensempfehlungen gegeben. Abschließend werden die präventiven Maßnahmen eines Unternehmens für die Antikorruptions-Compliance von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis hin zur Schulung der Mitarbeiter ausführlich dargestellt.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellen...
Die geplante Einführung eines Verbandssanktionengesetzes hat neuen Zündstoff in der Jahrzehnte zurückreichenden Diskussion um die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland geliefert. Im Kern berufen sich Verfechter der Ablehnung einer solchen Strafbarkeit auf den Grundsatz "societas delinquere non potest". Hier setzt die Dissertation mit dem Titel "Das strukturelle Integritätsmissmanagement als Verbandsschuld" an: Ost schafft mit dem strukturellen Integritätsmissmanagement und dessen Dogmatik einen neuen Parameter zur Bestimmung der Verbandsschuld. Sie zeigt auf, dass das Zusammenführen präventiver Compliance-Aspekte und klassischer Zurechnungsstrukturen den Maßstab für die Begründung einer originären Verbandsschuld bildet. "Societas delinquere potest"! Eingebettet sind diese Überlegungen in Forschungen zum Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes, der die Einführung einer neuen (dritten) Sanktionsspur, dem Verbandssanktionenrecht, zum Gegenstand hat.
Die Haftung von Vorstandsmitgliedern ist meist kein Solokonzert, sondern ein Ensemble mit Mitgliedern des Aufsichtsrats und Arbeitnehmer/-innen der Aktiengesellschaft. Die Arbeit untersucht, wie dieses Zusammenspiel stimmig zu arrangieren ist und wirft dabei bislang kaum diskutierte Fragen einer gemeinsamen Haftung auf: In welchem Haftungsverhältnis stehen die Beteiligten? Wie korrelieren die gesamtschuldnerische Organhaftung und ein möglicher Mitverschuldenseinwand? Zu wessen Lasten gehen Störungen aufgrund des Arbeitnehmerhaftungsprivilegs? Bei der Suche nach dogmatisch stimmigen Antworten stellt sich der Autor nicht selten gegen die herrschende Meinung und versucht dabei, auch die Bedürfnisse der Praxis nicht aus den Augen zu verlieren.
Die in kartellrechtlichen leniency programmes angelegte "Verschwiegenheitspflicht" kann Unternehmen vor Probleme stellen, wenn sie als Emittenten am Kapitalmarkt zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen verpflichtet sind (Art. 17 MAR). Die Arbeit nimmt die Lösung dieses Ausgangsproblems zum Anlass einer grundlegenden Analyse zweier in der Anwendungspraxis relevanten und zutiefst unionsrechtlich geprägten Rechtsbereiche. Dabei erfolgt eine intensive und kritische Auseinandersetzung sowohl mit zahlreichen Aspekten der Ad-hoc-Publizität als auch mit dem mit der 10. GWB-Novelle geschaffenen gesetzlichen Kronzeugenprogramm (§§ 81h ff. GWB), das in Umsetzung der "ECN+"-RL die bisherige deutsche Bonusregelung abgelöst hat.