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International Competition Law Series#91 Enforcement of competition law often calls for a complex economic and legal assessment, and the review of those enforcement decisions usually falls to national courts. In this connection, however, European competition law and legal scholarship have offered scant guidance on how judicial review should and does function. This book, the first comprehensive, systematic, and comparative empirical study of judicial review of competition law public enforcement in the EU and the UK, provides a thorough understanding of the practical operation of the role of judicial review in competition enforcement. A country-by-country analysis, along with a detailed introdu...
This textbook deals with business criminal law from the perspective of Germany, Austria, Liechtenstein and Switzerland. It primarily addresses students in business and economics (master's programme) as well as business practitioners, but is also meant for lawyers and law students. As criminal law legislators exert considerable influence on economic life, raising and growing awareness in the area of criminal law seems compulsory for future managers and executives. This textbook approaches the legal field less normatively and rather in a practical and entrepreneurial way. Its contents are based on the master level class "Business Criminal Law" at "MCI | The Entrepreneurial School" taught by the author. This textbook has been recommended and developed for university courses in Germany, Austria and Switzerland.
Die 3. völlig neu bearbeitete Auflage der früheren «Betriebsanleitung» zum Allgemeinen Teil I des StGB erscheint neu unter dem Titel «StGB AT Kompakt». In einem Frage-Antwort-Konzept werden die Formate Lehr- und Lernbuch vereint; die Wissensvermittlung erfolgt durch klare Fragen und präzise Antworten. Dabei werden die Studierenden zur Arbeit mit dem Gesetzestext angeleitet, was sie gerade zu Beginn des Studiums vielfach vernachlässigen. Das StGB ist und bleibt jedoch Ausgangspunkt jeden Nachdenkens über das geltende Strafrecht. Erst über die Auslegung einzelner Elemente seiner Vorschriften lassen sich die ebenso abstrakten wie differenzierten Grundlagen der Straftatkonzeption verstehen. «StGB AT Kompakt» behandelt die allgemeine Verbrechenslehre auf der Basis von Gesetzesauszügen, veranschaulicht sie durch Grafiken und demonstriert die Gesetzesanwendung anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung. Das Frage-Antwort-Konzept ermöglicht eine kontinuierliche Überprüfung des eigenen Lernerfolgs.
Ein breit aufgestelltes Autorenteam – Rechtsanwältinnen, Staatsanwälte, Richterinnen, Praktiker und Akademikerinnen – erläutert praxisnah und lösungsorientiert sämtliche Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs. Der Kommentar bietet einen kompakten, aktuellen und präzisen Überblick über das StGB und erlaubt durch seine Systematik einen sicheren und einfachen Einstieg. Abgerundet werden die Kommentierungen punktuell durch praktische strafprozessuale Hinweise. Die Besonderheit des "annotierten" Kommentars besteht in der klaren inhaltlichen und grafischen Abgrenzung zwischen der Darstellung der aktuellsten Rechtsprechung (Stand per 30. Juni 2020) im Haupttext und weiterführenden Ausführungen der Autoren in den Annotationen. In den Annotationen finden sich Lösungsvorschläge für noch unbeantwortete Fragen sowie mögliche Argumente, die für oder gegen die geltende Praxis sprechen. Die Autoren beziehen Stellung zu wichtigen Themen und zeigen Alternativen zu unbefriedigenden Tendenzen in Lehre und Rechtsprechung auf.
Desinformation, Identitätsmissbrauch, Facial Reenactment, Face Morphing, Face Swapping, Gesichtsgeneration, Full Body Puppetry, Deepfake-Audio Die Imitation von Stimmen und Gesichtern mittels neuer KI-Technologien wird zunehmend einfacher – und die Resultate sind schon heute kaum mehr von echten Stimmen und Gesichtern zu unterscheiden. Diese Technologien bieten viele kreative und innovative Nutzungspotenziale, sowohl für Privatnutzende als auch für verschiedene Wirtschaftsbereiche. Andererseits sind Deepfake-Videos und Deepfake-Audios auch Quell zahlreicher Risiken: Sie können z.B. politische Desinformation vereinfachen, Mobbing Vorschub leisten und kriminelle Aktivitäten begünstigen...
Le droit constitutionnel suisse prend en compte le rôle particulier que jouent les médias dans la société. L'arrivée d'Internet, des réseaux sociaux ou encore de l'intelligence artificielle a cependant bouleversé notre manière de concevoir la communication et suscite plusieurs questions juridiques fondamentales : comment le droit constitutionnel des médias est-il marqué par la révolution numérique ? Les normes constitutionnelles en la matière sont-elles adaptées ? Pour répondre à ces questions, cette étude commence par tenter de définir la notion de « média » au sens constitutionnel du terme. La liberté des médias fait ensuite l'objet d'une analyse approfondie, tant au...
Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist seit der letzten Auflage um verschiedene neue oder neu gefasste Tatbestände erweitert worden, die es zu erläutern gilt: den unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen (Art. 148a StGB), die Zwangsheirat (Art. 181a StGB), die Ergänzung des Hacking-Tatbestandes (Art. 143bis Abs. 2 StGB), das Verschwindenlassen (Art. 185bis StGB), revidierte Sexualdelikte wie das Ausnützen sexueller Handlungen und die Pornografie (Art. 195–197 StGB) sowie weitere, weniger bedeutsame Änderungen. Die umfangreiche Praxis des Bundesgerichts ist auf ihrem aktuellen Stand eingearbeitet und wird kritisch analysiert. Eigene Positionen sind ebenfalls einer kritischen Würdigung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Das Werk enthält weiter Hinweise auf ausgewählte Publikationen. Ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister erleichtern die Benutzung der Neuauflage.
Wenn das schweizerische Bundesgericht einen Täter des Betruges schuldig spricht, der im Rahmen telefonischer Vermittlungsgespräche durch ein komplexes System von aufeinander abgestimmten Lügen unerfahrene Kunden zu Investitionen bewegt, die ruinöse Kommissionssummen nach sich ziehen, wird diesem Ergebnis zu Recht nichts entgegengehalten. Wie aber verhält es sich, wenn in Finanzfragen erfahrene Personen durch ausserordentliche Gewinnversprechen und ohne jegliche Risikobeteiligung zu einer Darlehensgewährung in der Höhe von einer halben Million Schweizer Franken bewegt werden? Verdienen die Darlehensgeber ggf. auch strafrechtlichen Schutz oder liegt die vordergründige Schadensursache i...
Das vorliegende Werk stellt die Lehre von der strafrechtlichen Zurechnung in ihren historischen und systematischen Zusammenhängen dar, wie sie sich in der Schweiz bis zur Gegenwart entwickelt hat. Über ein Jahrzehnt nach Erscheinen der Vorauflage war eine Überarbeitung des vorliegenden Bandes mehr als dringlich; er ist auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Doktrin gebracht worden. Dabei liegt das Augenmerk auf der umfangreichen Praxis des Bundesgerichts. Die Literaturnachweise hingegen beschränken sich zur Hauptsache auf die gängigen Lehrbücher und Kommentare. Die Menge an Monografien, Beiträgen in Zeit- und Festschriften, von Urteilsanmerkungen ganz zu schweigen, lässt deren Berücksichtigung in einem Lehrbuch nicht mehr zu, ohne seine inhärenten Begrenzungen zu sprengen. Einzelfragen sind der Beantwortung durch die Kommentarliteratur anheimgestellt. In den Grundlinien entspricht das Werk der Vorauflage. Bedingt durch den Autorenwechsel sind indessen einzelne Positionen einer kritischen Prüfung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister sollen die Benutzung der Neuauflage erleichtern.
Die Dissertation durchmisst ein ausweislich des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode gesetzgeberisch noch unzulänglich strukturiertes Feld des Wirtschaftsstrafrechts. Oliver Jedynak untersucht die besonderen Schwierigkeiten bei internen Erhebungen, bei denen die Anforderungen unterschiedlicher Rechtsgebiete zu beachten sind. Auch die Tätigkeit eines Unternehmensanwalts wirft eine Reihe rechtlicher und praktischer Fragen auf, wenn es darum geht, Unternehmen im Hinblick auf drohende oder bereits anhängige Ermittlungsverfahren zu beraten. Hier spielt insbesondere die Frage nach der Beschlagnahmefreiheit von anwaltlichen Unterlagen eine große Rolle. Durch die aktuellen Fälle VW, DFB und FIFA sowie das Urteil des BVerfG in der Causa Jones-Day sind interne Erhebungen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.