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This book explores the constitutional, legally binding dimension to legisprudence in the light of the German Federal Constitutional Court ́s approach to rational lawmaking. Over the last decades this court has been remarkably active in applying legisprudential criteria and standards when reviewing parliamentary laws. It has thus supplied observers with a unique material to analyse the lawmakers’ duty to legislate rationally, and to assess the virtues and drawbacks of this strand of judicial control in a constitutional democracy. By bringing together legislation experts and public law scholars to elaborate on ‘legisprudence under review’, this contributed volume aspires to shed light o...
A comparative and empirical analysis of proportionality in the case law of six constitutional and supreme courts.
Der Sachverhalt spielt für Gerichtsentscheidungen eine zentrale Rolle. Auch in der Normenkontrolle sind Gerichte mit Tatsachenfragen konfrontiert. Jedoch geht es hier um andere Tatsachen: um allgemeine Wirkungszusammenhänge, nicht um Einzelfälle. Die Sachverhaltsfeststellung kann deshalb nicht in gleicher Weise in ein Gerichtsverfahren eingebettet werden. Zugleich sehen sich die Gerichte in der Normenkontrolle dem Gesetzgeber gegenüber, der im Modus der politischen Entscheidung mit Tatsachen und Unsicherheiten ganz anders umgeht. Wie können Gerichte trotz dieser Unterschiede den Begründungserfordernissen des eigenen Verfahrens genügen? Und wie wirken sich die verschiedenen Vorgehensweisen auf das Gesetzgebungsverfahren aus? Johannes Bethge erarbeitet diese Fragestellungen vergleichend und mit Blick auf den Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht.
Ein "Religionsunterricht fur alle" fordert das geltende Religionsverfassungsrecht heraus. Dessen Grundannahmen - eine optimistische Verbindung von Religionsfreundlichkeit und Neutralitat des Staates - stehen in vielfacher Weise in grundlegenden Bewahrungsproben. Am Beispiel des Religionsunterrichts lasst sich genauer fragen: Mit wem kann der Staat zusammenarbeiten, der selber keine Glaubenswahrheit kennen darf? Ist die Trennung der Religionen unausweichlich, oder konnen integrierte Losungen verfolgt werden, ohne die besondere Begrundung religioser Freiheit und Wahrheit aufzugeben? Der Versuch einer solchen Losung wird seit einiger Zeit in Hamburg betrieben. Hinnerk Wissmann legt die Tiefenschichten des geltenden Rechts frei: Eine Weiterentwicklung muss Begrundung und Grenzen einer Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften beachten, um einen legitimen Beitrag fur die pluralistische Gesellschaft zu liefern.
Dieser Band enthält die Referate und Diskussionen der Tagung der Staatsrechtslehrervereinigung in Bochum vom 4. bis 6. Oktober 2023: BESTIMMUNGSFAKTOREN "GUTER VERWALTUNG" Sebastian Unger, Bettina Schöndorf-Haubold: Historische Konstanten und neue Impulse in der Entwicklung des verfassungsrechtlichen Verständnisses von "guter Verwaltung" Markus Ludwigs, Jan Henrik Klement: Zeithorizonte von Verwaltung - Krisenmanagement, langfristige Planung und Systemkohärenz Ralf Müller-Terpitz, Johannes Reich: Information als Voraussetzung des Verwaltungshandelns Jörg Gundel, Monika Polzin: Supranationale und grenzüberschreitende Verwaltung - neue Formen der Ausübung von Hoheitsgewalt
Der europäische Integrationsprozess ist zur größten institutionellen Herausforderung für das Bundesverfassungsgericht geworden. Sven Simon nimmt eine Bestimmung der Kompetenzgrenzen für die Rechtsprechung des Gerichts vor und skizziert den verfassungsrechtlichen Rahmen für zukünftige Entscheidungen.
A ponderação e a proporcionalidade, que porventura consubstanciam os dois conceitos mais relevantes no domínio constitucional, têm sido o objeto das mais variadas e emocionais críticas por parte da comunidade jurídica, não obstante a inevitabilidade do primeiro em certas condições e a positivação do segundo na maioria dos sistemas jurídicos. No presente estudo, após analisar-se as respetivas condições de relevância normativa, formula-se uma teoria geral da ponderação, no âmbito da qual se explora o discurso das razões para a ação. Esclarecidas as relações conceptuais que o conectam à ponderação, é ainda exaurida a estrutura e comportamento do princípio da proporcionalidade, rejeitando-se a existência de um princípio da proibição da insuficiência, e explicitando-se a possibilidade de deferência judicial no quadro da sua aplicação.
Thomas Muller geht eine der grundlegendsten europaischen Rechts- bzw Verfassungsfragen an: Welche Rolle spielt der wirtschaftliche Wettbewerb im Unionsrecht? Diese Fragestellung ist angesichts der aktuellen sozialen und krisenpolitischen Herausforderungen in der Europaischen Union brisant. Auf Basis einer prinzipienorientierten Theorie und einer aktuellen Dogmatik der europaischen Wettbewerbsverfassung analysiert der Autor die EuGH-Rechtsprechung und Anwendungspraxis der Kommission. Er weist nach, dass beide in den Bereichen Daseinsvorsorge, Sozial- und Krisenpolitik die Ausnahmebestimmungen, mithin aber auch schon die Verbotstatbestande des europaischen Wettbewerbsrechts zu Knotenpunkten relativ offener Abwagung zwischen Wettbewerbs- und Solidaritatsprinzipien ausgebaut haben. Derartige Anpassungsprozesse des europaischen Wettbewerbsrechts werden eingehend analysiert und kritische dogmatische Problemstellungen gelost.