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A selection of outstanding papers from the 24th British Legal History Conference, celebrating scholarship in comparative legal history.
Bei der Entscheidungsbegrundung handelt es sich um eine rechtshistorisch junge Errungenschaft des ausgehenden 18. und fruhen 19. Jahrhunderts. Erst in dieser Zeit schrieben Gesetze im deutschsprachigen Raum eine schriftliche Begrundung gegenuber den Parteien vor. Clara Gunzl rekonstruiert die Normengeschichte der Begrundungspflicht, Reformvorschlage und heute fast vergessene Alternativen. In exegetischer Textauslegung untersucht sie zudem die damalige wissenschaftliche Reflexion und zeigt auf, dass die Einfuhrung einer Begrundungspflicht mit zentralen Fragen der Justizgeschichte verknupft war, etwa nach der Offentlichkeit des Verfahrens, nach der Reichweite der Rechtskraft von Urteilen und nach dem Stellenwert von Wissenschaft und Praxis. So entsteht ein vielschichtiges Bild einer heutigen Selbstverstandlichkeit, die auf einen verzweigten und langwierigen Wandlungsprozess zuruckgeht.
Organisationsformen von Gericht und Prozess In der Prozessrechtsgeschichte gab es zwei große Epochen: die ohne staatliches Gewaltmonopol und diejenige mit staatlichem Gewaltmonopol seit 1495. Das Studienbuch zeigt, wo und in welchem historischen Umfeld diese Weichenstellungen entstanden sind und welche anderen Möglichkeiten es gab und bis heute gibt, Gericht und Prozess zu organisieren. Dabei geht es immer um den Zusammenhang von Staatsgewalt (Herrschaft, Obrigkeit) und Professionalisierung der Juristen (gelehrtes, ungelehrtes Recht). Die Untersuchung erstreckt sich von der Völkerwanderungszeit bis zur Gegenwart, sie berücksichtigt älteste einheimische und auch kirchliche Traditionen. Zahlreiche Quellen und Beispiele zeigen, wie Recht und Gericht in der Praxis funktionierten. So wird hier Grundwissen zum einem zentralen Thema der Rechtsgeschichte anschaulich und lebensnah vermittelt.
Die kommentierte Edition macht erstmals eine umfangreiche Prozessakte des 19. Jahrhunderts für die rechtshistorische Forschung zugänglich. Das Oberappellationsgericht Lübeck, von den Zeitgenossen als Deutschlands gelehrter Gerichtshof gerühmt, musste sich in fünf Verfahren mit Schmuggeleigeschäften auf der Ostsee zwischen Lübeck und Russland beschäftigen. Es ging unter anderem um Hinweispflichten in gegenseitigen Verträgen und um die Diskriminierung von Ausländern. Zahlreiche Frachtverzeichnisse sind von hohem wirtschaftsgeschichtlichen Wert. Gerichtsurteile verschiedener Instanzen und Juristenfakultäten, scharfsinnige Relationen, hochkarätige Auseinandersetzungen um prinzipielle Rechtsfragen und die Lichtgestalt des berühmten Präsidenten Arnold Heise machen die Lektüre zu einem Erlebnis, "kräftig und frisch, wie reine Seeluft".
Schriftlichkeit und Mündlichkeit prägen das Gerichtswesen der Vormoderne. Zunehmend gewannen schriftliche Elemente an Bedeutung, ohne die Mündlichkeit, nicht zuletzt bei der Entscheidungsfindung der Gerichte, ganz zu verdrängen. Die Beiträge des Bandes beleuchten das Wechselspiel schriftlicher und mündlicher Verfahrenselemente aus allgemein- und rechtshistorischer sowie archivalischer Sicht bis hin zur digitalen Erschließung von Gerichtsakten.
Das "Recht ex machina" ist ein Traum, den die Menschheit seit langem träumt. Derartige Apparate sind bislang freilich Utopie geblieben. Inzwischen sind aber lernfähige Algorithmen imstande, logische Schlüsse zu ziehen und Argumente auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Hat die Digitalisierung unsere Vorstellungen über die Rechtsanwendung schon verändert, ohne dass wir es bemerkt haben?"Digitalisierung" lautet die Devise, und zwar nicht nur in Politik, Wirtschaft oder Bildung, sondern auch in der Jurisprudenz. Lernfähige Algorithmen und autonome Systeme beginnen heute Funktionen zu übernehmen, die traditionell dem Menschen vorbehalten waren. Wir pflegen von "künstlicher Intelligen...
Richter entscheiden Rechtsstreitigkeiten. Dieser Satz klingt selbstverständlicher, als er ist. Denn bislang konzentrierte sich die historische Justizforschung zwar mit zahlreichen Aspekten der Gerichtsverfassung und des Gerichtsverfahrens, vernachlässigte dabei jedoch die originäre Tätigkeit des Gerichts. Die Rolle des Richters in der Bearbeitung, Zuspitzung und Entscheidung eines Gerichtsverfahrens epochenüberspannend und europäisch vergleichend näher zu untersuchen, erschien deshalb besonders reizvoll. Der Tagungsband versammelt deshalb Beiträge von Historikern und Rechtshistorikern, die sich mit der Rechtsfindung im eigentlichen Sinn beschäftigen. Die Beiträge spannen den Bogen ...
Der Dreißigjährige Krieg gilt als die größte Katastrophe und traumatischste Kriegserfahrung der deutschen Geschichte vor dem Zweiten Weltkrieg. Tatsächlich litten in vielen Regionen große Teile der Bevölkerung schwer unter den Kriegshandlungen und ihren Folgen. Zugleich gab es aber auch deutliche regionale und soziale Unterschiede: Während viele Hab und Gut oder sogar ihr Leben verloren, arrangierten sich andere mit dem Krieg oder konnten sogar von ihm profitieren, selbst in schwer vom Krieg betroffenen Regionen „mitten in Deutschland". Grundsätzlich gilt: Der Dreißigjährige Krieg wurde von den meisten Menschen nicht nur passiv erlitten, sondern immer auch aktiv bewältigt. Der Band untersucht die dabei zum Tragen kommenden Praktiken individueller, kollektiver wie institutioneller Akteure und arbeitet damit die verschiedenen Handlungsoptionen und Bewältigungsstrategien heraus.
Juristen entwickelten in der Vormoderne eine eigenes Berufswissen, das geheim war und in einem komplizierten Kommunikationsprozess entstand. Entscheidend hierfür war die alltägliche Routine. Die Beiträge dieses Bandes wollen herauszufinden, wie Juristen in Europa Wissen generierten und es in der Praxis umsetzten. Dies geschieht beispielhaft anhand von Diskussionen zur Pest und über Wirtschaftsfragen. Aber auch Institutionen wie der Reichshofrat, der Große Rat von Mechelen und die Tübinger Juristenfakultät werden untersucht. Hinzu kommen Aufsätze über die Möglichkeiten der Wissensgenerierung durch Wunderkammern und über die Verwendung von juristischer Literatur. Eine besondere Rolle spielt der Straßburger Georg Obrechts (1547-1612).
Fortsetzung des Kalten Krieges mit denselben Mitteln: Auch im wiedervereinigten Deutschland, so eine verbreitete These, präsentieren Gedenkstätten an der ehemaligen innerdeutschen Grenze weiterhin ein Wahrnehmungsmuster, das in den Jahren vor 1989/90 in Westdeutschland entwickelt wurde. Ein empirischer Beleg für den folgenschweren Vorwurf fehlt indessen. Die Studie geht diesem Verdacht nach und akzentuiert dabei die föderale Prägung bundesdeutscher Geschichtskulturen und den Mehrwert des Fokalisierungskonzeptes für geschichtsdidaktische Ausstellungsanalysen.