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Im Jahr 1869 hört EUGEN HUBER bei THEODOR MOMMSEN Vorlesungen zur römischen Geschichte. MOMMSEN, der nach bewegten Jugendjahren als Privatlehrer und Journalist wegen seiner politischen Tätigkeit im Jahr 1851 aus dem Hochschuldienst entlassen wurde, war seit 1861 Professor für Römische Altertumskunde in Berlin. Im Jahr 1901 erhielt er für seine fünfbändige «Römische Geschichte» den Nobelpreis für Literatur. HUBER schreibt im November 1869 nach Hause: «Von den Professoren haben mir bis dahin eigentlich erst zwei förmlich imponiert, und das sind MOMMSEN und GNEIST. MOMMSEN trägt nicht schön vor, er hackt ein wenig in den Sätzen herum, aber, – diese Prägnanz, diese Gewalt der Ausdrücke, diese Schärfe und Klarheit ...» In diesem Band werden die handschriftlichen Aufzeichnungen EUGEN HUBERS zu diesen Vorlesungen in Berlin transkribiert und für die Forschung zugänglich gemacht. Denn so HUBER: «MOMMSEN ist auch Jurist, er baut aus all den Stellen eine famose Staats- und Rechtsgeschichte auf.»
RUDOLF VON JHERING hat die deutschsprachige Jurisprudenz in vielfältiger Weise geprägt. Er gehört zu den wenigen Juristen, die «neue Rechtsfiguren» erfunden haben: Die Begriffe «culpa in contrahendo» und die «juristische Sekunde» sind von ihm neu eingeführt und bekannt gemacht worden. In seiner ersten Auflage des «Obligationenrechts Allgemeiner Teil» schrieb EUGEN BUCHER im Jahr 1979: «Der Rechtsbegriff der culpa in contrahendo (c.i.c.) wurde von Rud. von Jhering entwickelt und hat in der Folge die Rechtsentwicklung entscheidend beeinflusst. » Der junge EUGEN HUBER besucht in den Jahren 1872 und 1873 Vorlesungen bei JHERING in Wien. Insbesondere sein Verständnis vom Sachenrecht haben HUBER tief beeindruckt. Viele Erkenntnisse aus der Vorlesung in Wien fanden Eingang in das spätere Schweizerische Zivilgesetzbuch.
«Ich höre 12 Stunden Pandekten bei Bruns», so schreibt 1870 der 24-jährige Eugen Huber nach Hause und rechtfertigt seine Grundlagenstudien im römischen Recht. Später erst möchte er verstärkt Civil- und Staatsrecht studieren. Karl Georg Bruns galt seinen Zeitgenossen als herausragender Kenner des römischen Rechts: «Wie schwerlich ein Zweiter unter den Zeitgenossen hatte er den gesammten geschichtlichen Rechtsstoff Römischen Ursprungs nicht nur für völlig zu eigen gemacht, sondern auch geistig durchdrungen und künstlerisch zur lebendigen Anschauung gebracht.» Dieser Band der Forschungsreihe zeigt die Mitschriften des jungen Studenten Eugen Huber und ist eines der wenigen Zeugnisse zu Bruns' Vorlesungstätigkeit. Dass sich Eugen Huber in jungen Jahren viel mehr dem römischen Recht zugewandt hat als bisher angenommen, macht es umso dringlicher, sich auch mit diesen Aspekten zu beschäftigen.
Am 18. und 19. Mai 2023 fand ein Symposium zum 100. Todestag von Eugen Huber statt. Grundthema war das Richterrecht modo legislatoris, welches Eugen Huber auf einen Schlag weltberühmt gemacht hat. Das vorliegende Buch sammelt die gehaltenen Referate in einem Band, wobei insbesondere – nach einer Einleitung von Heinrich Honsell – Aspekte des Narrativs Eugen Hubers zur Sprache kommen (René Pahud de Mortanges) und danach die Differenzierung Eugen Hubers zwischen Gesetz und Gesamtrechtsordnung herausgearbeitet wurde (Stephan Meder), aber auch Eugen Huber und das Obligationenrecht einer neueren Betrachtung unterzogen wurden (Corinne Widmer Lüchinger). Eugen Hubers erbrechtliche Arbeiten im...
Since the publication of Philippe Ariès’s book, Centuries of Childhood, in the early 1960s, there has been great interest among historians in the history of the family and the household. A central aspect of the debate relates the story of the family to implicit notions of modernization, with the rise of the nuclear family in the West as part of its economic and political success. During the past decade, however, that synthesis has begun to break down. Historians have begun to examine kinship - the way individual families are connected to each other through marriage and descent - finding that during the most dynamic period in European industrial development, class formation, and state reorganization, Europe became a “kinship hot” society. The essays in this volume explore two major transitions in kinship patterns - at the end of the Middle Ages and at the end of the eighteenth century - in an effort to reset the agenda in family history.
None
The volume explores new interfaces between linguistics and jurisprudence. Its theoretical and methodological importance lies in showing that many questions asked within language and law receive satisfactory answers from formal linguistics, including computational linguistics, artificial intelligence, translation studies, psycholinguistics, semantics, phonetics and corpus linguistics.
Die Forschung hat sich bislang wenig mit der Tätigkeit EUGEN HUBERS als Richter beschäftigt. Dies soll hier geändert werden: Die Vorhut bildet der vorliegende Band, der die ausführlich begründeten, zivilrechtlichen Urteile der Jahre 1881 und 1882, an denen EUGEN HUBER mitgewirkt hat, einem breiteren Publikum vorstellt. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wählte am 14. März 1881 Herrn Prof. Dr. EUGEN HUBER zum Civilrichter. Und am 5. Dezember 1882 teilte das Justiz-Departement Basel-Stadt mit, dass es die Ehre habe, mitzuteilen, "dass Sie von derselben in heutiger Sitzung zu einem Mitglied der Notariatsprüfungskommission ernannt worden sind. " EUGEN HUBER nimmt seine Richtertätigkeit – neben seinen Aufgaben an der Universität Basel - sehr ernst: Kann er doch hier die Theorie in der Praxis prüfen/überprüfen und die Fähigkeit, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden, stärken.
The authors cover all angles of comparative law from its general concept, functions, and history to its more sophisticated aspects in this invaluable introduction.