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Henning Ernst Müller beschäftigt sich mit dem Schnittpunkt von allgemeiner strafrechtlicher Beteiligungslehre und dem neunten Abschnitt des StGB, der mehrere Sondernormen zur Beteiligung enthält. Der Gesamtaufbau des Werkes entspricht der strafrechtlichen Systematik der Beteiligungsformen, so daß zunächst täterschaftliche und später teilnahmespezifische Problembereiche der Aussagedelikte behandelt werden. Grundlage für die Behandlung der Beteiligungsprobleme ist die historische Entwicklung und Klärung der teleologischen Legitimation der Aussagetatbestände. Zu den heute noch umstrittenen tatbestandlichen Problemen des § 153 StGB nimmt Henning Ernst Müller im Rahmen der Behandlung ...