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Dem "Medienrecht" als Gestaltungsmittel in den Informations- und Kommunikationsprozessen kommt in der praktischen Unternehmenskultur und in der Rechtsdurchsetzung eine immer größer werdende Bedeutung zu. Wirtschaftlich gewinnen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Informations- und Kommunikationsprozesse in der geistigen Produktion und deren Verwertungsbedingungen immer mehr an Gewicht. Werbemaßnahmen, Merchandising, Public Relations, kommerzialisierte Persönlichkeitsrechte, Telemedien, Online-Nutzung, Presseprodukte, Film- und Fernsehwerke und andere Erscheinungsformen stehen stellvertretend für eine Individual- und Massenkommunikation, die im herkömmlichen und virtuellen Markt eine entscheidende Rolle spielen. Mit diesem Handbuch wird auf wissenschaftlicher Grundlage eine Gesamtdarstellung vor allem der privatrechtlichen Medienprozesse vorgelegt, die im Zusammenhang mit der Produktion und Vermarktung bzw. Nutzung von Zeichen, Bildern, Tönen und anderen Informationen (Medienprodukten) entstehen. Dabei werden auch die europarechtlichen Aspekte der Entwicklung des Medienrechts dargestellt.
Für die Unternehmen ist die Vermarktung von Medienprodukten als Waren von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Die Kulturindustrie hat ein ökonomisches Interesse daran, dass die Medienprodukte den Nutzern zur Verfügung gestellt werden können. Das Internet erleichtert diesen Vorgang. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei aber zu beachten. Die Autoren des 2. Bandes weisen in ihren Beiträgen ausführlich auf den Inhalt und den Umfang des Schutzes der Medienprodukte hin. Neben der Erläuterung der urheberrechtlichen Werkkategorien, wie z.B. Film- und Musikwerke, sowie des Software- und Lichtbildschutzes, werden auch Hinweise für die Gestaltung von Computerspielen und Verträgen gegeben.
Für das Verständnis des nationalen Medienrechts ist die Entwicklung des europäischen Medienrechts erheblich von Bedeutung. Die Harmonisierung des nationalen Medienrechts ist eine ständige Aufgabe des Gesetzgebers. Von dem im Jahre 2009 in Kraft getretenen Lissaboner Vertrag werden auch positive Impulse für die Ausgestaltung des nationalen Medienrechts ausgehen. Die Autoren des 1. Bandes widmen sich den europarechtlichen Rahmenbedingungen des Medienrechts. Neben der Darstellung der Grundfreiheiten und der Richtlinienpolitik der EU auf dem Gebiet des Medienrechts werden auch Probleme der Transformation des Gemeinschaftsrechts in das nationale Recht behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die für die Praxis relevante systematische Erläuterung der Durchsetzung der Ansprüche und des Lizenzvertragsrechts auf dem Gebiet des geistigen Eigentums.
Media law as a regulatory framework also includes provisions regarding a company's marketing strategies in order to ensure that media products are profitably sold in an arena of fair competition. The third volume contains contributions which consider companies' relationships with one another in regard to media products. In addition to questions regarding media concentration in the areas of music, press and broadcasting, the fields of copyright law, competition law, trademark law as well as domain law are taken into consideration. This includes the protection of the title of a work as well as emblems and logos.
DIE REIHE: SCHRIFTENREIHE ZU ORDNUNGSFRAGEN DER WIRTSCHAFT herausgegeben von Thomas Apolte, Martin Leschke, Albrecht F. Michler, Christian Müller, Rahel M. Schomaker und Dirk Wentzel Die Reihe diskutiert aktuelle ordnungspolitische und institutionenökonomische Fragestellungen. Durch die methodische Vielfalt richtet sie sich an Fachleute, an die Öffentlichkeit und an die Politikberatung.
Die technische Entwicklung spielt gerade im Medienrecht eine herausragende Rolle. Mit dem Internet und der Digitalisierung haben sich die Bedingungen der Nutzung von Medienprodukten radikal verändert. Sowohl die technischen Voraussetzungen der Verbreitung von Medienprodukten als auch das Nutzerverhalten haben Konsequenzen für die medienrechtlichen Rahmenbedingungen. Als Beispiel ist die Vorratsdatenspeicherung zu nennen. Der 5. Band geht auf grundsätzliche Fragen der Haftung der Provider, des Schutzes personenbezogener Daten und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Nutzer und der Unternehmen ein. Hierbei sind das Telemedien-, Telekommunikations-, Datenbank-, IT-Sicherheits- und Medienstrafrecht besonders hervorzuheben.
Die Frage, ob Gruppendaten ein Personenbezug zukommt, stellt eine der grundlegenden, weitgehend unbeantworteten Fragestellungen des aktuellen Datenschutzrechts dar. Sie hat mit den Entwicklungen betreffend die Verarbeitung von Daten (speziell »Big Data«) in jüngerer Zeit an Bedeutung gewonnen. Denn von ihrer Beantwortung hängt weitestgehend ab, ob Gruppendaten dem Anwendungsbereich des Datenschutzrechts unterfallen oder ob ihre Verarbeitung weitgehend unreguliert möglich ist. Als die Fragestellung konkretisierende Anwendungsbeispiele dienen der Untersuchung die Bereiche Geodaten und Scoring. Sie fokussiert sich auf das Merkmal der »Einzelangabe« des § 3 Abs. 1 BDSG und in dessen Rahmen auf die Frage der Rückbeziehbarkeit des Gruppendatums.
Silke Bender analysiert die öffentlich-rechtliche Haftung des Störers. Sie zeigt, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte, und präsentiert einen entsprechenden rechtspolitischen Vorschlag.
English summary: Josef Aulehner defines the one-dimensional and bipolar relationship between the state and a holder of fundamental rights, which up to now had been at the center of all the discussions, as an exceptional case which has been simplified too much and sees it as being only of marginal interest. German description: Die Grundrechte sichern in einer kommunikativ konstituierten Welt den Zugang des Einzelnen zu Recht und Politik als Teilsystemen. Die Paradoxie der wechselseitigen Verweise zwischen Recht und Politik spiegelt sich dabei im Verhaltnis zwischen Grundrechten und Gesetzgebung wider. Josef Aulehner definiert das bislang im Zentrum der Betrachtungen stehende eindimensionale und bipolare Verhaltnis zwischen dem Staat und einem Grundrechtstrager als (zu) stark vereinfachten Ausnahmefall und verweist es an den Rand der Betrachtungen. Im Zentrum seiner Untersuchung steht stattdessen das mehrdimensionale und multipolare Verhaltnis aller Beteiligten in einer bestimmten Situation mit deren jeweils tangierten Grundrechten und Verfassungspositionen. Fur das Verhaltnis von Grundrechten und Gesetzgebung erweist sich dabei die Offenhaltung der Zukunft als entscheidend.