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Artificial intelligence (AI) has deeply impacted our understanding of creativity and the human ability to generate creative outputs. New applications for creative tasks are rapidly evolving, and new tools are constantly being developed with much greater optimal capabilities. Importantly, the success of implementing such tools for creative tasks is still heavily dependent on human supervision and input. Therefore, it is vital to understand and critically reflect on the nature of co-creative processes between humans and AI. This book addresses such issues and provides insights into how humans can augment their capabilities for generating creative and innovative outputs by successfully co-creat...
Führen branchengleiche Unternehmen dieselbe Unternehmensbezeichnung, kann es im Rechtsverkehr zu einer Verwechslung der Unternehmen kommen. Der kennzeichenrechtliche Unterlassungsanspruch gegen verwechslungsfähige Bezeichnungen versagt jedoch, wenn der Anspruchsgegner seinerseits berechtigt ist, den Unternehmensnamen zu führen. Statt den Prioritätsgrundsatz anzuwenden, erfolgt die Auflösung der Interessen über § 23 Nr. 1 MarkenG. Durch die Neuregelung des Art. 14 RL 2015/2436/EU, der über § 23 MarkenG in nationales Recht umgesetzt wird, droht die Gefahr, dem Gleichnamigenrecht die bisherige Rechtsgrundlage zu entziehen. Marie Sophie Arendt schlägt daher eine Änderung des § 23 Nr....
Der Urheber hat das Recht "sein Werk" "zu verwerten". Umfasst dieses Recht neben Nutzungshandlungen an identischen Gestaltungen auch solche an veranderten Gestaltungen? Welche Tatbestandsmerkmale in den Verwertungsrechten entscheiden daruber? Und wie sind sie auszulegen? Moritz Finke untersucht den Normtext der deutschen sowie europaische Verwertungsrechte. Dabei schlagt er eine Auslegung des Regelungsumfangs der Verwertungsrechte vor, die hinsichtlich der Verwertung veranderter Gestaltungen massgeblich vom ontologischen Verstandnis des Merkmals "Werk" abhangt und einem darauf aufbauenden Konzept, wann jemand Urheber eines "Werkes" ist. Auf dieser Basis diskutiert er, welche Entitat in den Verwertungsrechten mit dem "Werk" eines Urhebers gemeint ist. Daneben werden auch Rechtsfolgen und Systematik der Verwertungsrechte an veranderten Gestaltungen untersucht.
Paul Konrad Lang befasst sich mit Fragen zur rechtlichen Behandlung von Personenabbildungen. Inwieweit finden seit Inkrafttreten der DS-GVO die nationalen Regelungen zu deren Schutz weiterhin Anwendung? Wird die Grundrechtsausübung wie die Straßenfotografie durch die DS-GVO unmöglich gemacht? Die Arbeit behandelt zunächst den Schutzbereich der DS-GVO und die daran anknüpfenden Rechtsfolgen. Im Anschluss beschäftigt sich die Arbeit mit den Unterschieden der deutschen Regelungen zu denen der DS-GVO. Kern der Arbeit ist die Prüfung des Verhältnisses von nationalem und Unionsrecht. Während das nationale Recht dabei außerhalb des Schutzbereichs der DS-GVO Anwendung finden kann, gilt das innerhalb ihres Schutzbereichs nicht.
Die Globalisierung des Rechts macht verbindende moralische Narrative zwingend erforderlich, denn die Überzeugungskraft des Rechts hängt von der moralischen Anerkennung (Akzeptanz) der Idee des Rechts ab. So muss auch das Urheberrecht auf ein interreligiöses und interkulturelles Wertefundament gestellt werden. Die Rechtsordnungen islamischer Länder – wie die des Irans – haben sich so erheblich abgegrenzt und unabhängig von westlichen Rechtssystemen entwickelt, dass man größtmögliche Unterschiede erwarten und zugleich davon ausgehen kann, dass die gefundenen Gemeinsamkeiten so nah wie möglich an allgemeingültige Gerechtigkeitsnormen heranreichen. Die verbindenden Narrative stelle...
Die Nutzung von in das Internet geladenen Bildern durch kommerzielle Bildersuchmaschinen unterliegt dem Urheberrechtsschutz. In Ermangelung von urheberrechtlichen Schrankenregelungen wäre die Werknutzung rechtswidrig, wenn man nicht – mit dem BGH – eine schlichte Einwilligung des Urhebers annehmen würde. Maximilian Maierhofer beleuchtet den seit Jahren geführten Streit über die Existenzberechtigung der schlichten Einwilligung erstmalig aus der Perspektive des Internationalen Privatrechts. Der Autor prüft, ob die vertragsnahe schlichte Einwilligung über das Schutzlandprinzip nach Art. 8 Rom II-VO oder das Vertragsstatut nach Art. 4 Rom I-VO (analog) zu behandeln ist. Letzteres könn...
Aussage und Wert eines Kunstwerkes hängen in besonderem Maße von der Künstlerpersönlichkeit ab, mit der man es verbindet. Dennoch kommt es vor, dass Kunstschaffende die Verbindung zu einem Werk lösen wollen, etwa weil sie sich nicht mehr mit ihm identifizieren können oder weil es sich um eine Fälschung handelt. Juliane Kotzur untersucht unter rechtlichen Gesichtspunkten, auf welche Art und Weise ein Werk verstoßen werden kann: von der einfachen Weigerung, es öffentlich anzuerkennen, bis hin zur Forderung, das Werkstück zu vernichten. Als starkes Gegengewicht werden dabei die Interessen des Eigentümers des betreffenden Kunstwerkes berücksichtigt. Die Integrität und der Wert seine...
Wie reagiert die Rechtsordnung auf wettbewerbswidrige Absprachen von Parteien eines Mediationsverfahrens? Antwort gibt das materielle Kartellverbot, insbesondere die Aspekte der Privilegierung von Wettbewerbsvergleichen und der Rechtswahlfreiheit. Marius Tillwich untersucht die Durchsetzbarkeit des Kartellverbots anhand der Möglichkeiten eines Staates, in die private Streitbeilegung einzugreifen. Dabei spielen Probleme des Schiedsrechts eine zentrale Rolle, etwa ob das grundsätzliche Verbot der Révision au fond auch für Mediationsergebnisse gilt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Verbot zu Gunsten eines wirksamen Kartellverbots weder bei Mediation noch in der Schiedsgerichtsba...