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InhaltsverzeichnisF. WagenerVom Neubau zur Pflege; wohin entwickelt sich unser Verwaltungssystem?E. LauxDie Gemeinden im Staat der achtziger Jahre; was folgt auf die Reformen?G. BannerPersonal- und Organisationspolitik; was geschieht ohne Dienstrechtsreform?E. GauglerNeue Technologien für die Büros; werden sie akzeptiert?K.-H. HüblerSchutz der Umwelt und der Landschaft; ist die Verwaltung den Aufgaben gewachsen?R. ThossBevölkerungsrückgang und Verwaltungsaufgaben; werden in Zukunft öffentliche Einrichtungen leerstehen?
This book considers the ways in which public administration (PA) has been studied in Europe over the last forty years, and examines in particular the contribution of EGPA, the European Group for Public Administration, both to the growth of a truly pan-European PA, and to the future of PA in Europe. The book provides a lively reflection on the state of the art of PA both over the past forty years and over the next forty years. It reflects on the consolidation and institutionalisation of EGPA as the European community for the study of PA in Europe, and demonstrates the need for such a regional group for PA in Europe, as well as for regional groups for the study of PA in other parts of the world. The book also demonstrates the functional, cultural and institutional reasons that underpin the significance of a regional group for researching and studying PA at an ‘intermediate level of governance’ between the national and the global levels. The book provides rich insights about the state of the art of PA in Europe from the leading public administration scholars.
Die an sich verwaltungsinterne Materie der Raumordnung und Landesplanung rückt nach der Blütezeit der Entwicklungsprogramme und -pläne zu Beginn der siebziger Jahre zur Realisierung infrastrukturell-technischer Großvorhaben - seien es Verkehrstraßen, Energiefernleitungen oder sonstige öffentliche und private Projekte der überörtlichen Ver- und Entsorgung - unter dem Aspekt ihrer Möglichkeiten und Instrumentarien auch allgemein verstärkt ins Bewußtsein. Dies gilt vor allem für das Raumordnungsverfahren. Im folgenden werden die planerischen und vollzugsorientierten Verfahrensinstrumente der Raumordnung und Landesplanung auf ihre funktionelle Leistungsfähigkeit generell und insbeso...
Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne daß damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet.Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen...
Im Zuge der Diskussion um den »schlanken Staat« in der Bundesrepublik Deutschland wandelt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundesländer entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamtstaatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu entfalten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch d...
Die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer wurde 1947 als Ecole Supérieure d''Administration (Höhere Verwaltungsakademie) gegründet. Spätestens seit ihr 1971 das Promotionsrecht verliehen wurde, ist sie unstrittig eine universitäre Einrichtung: Sie besitzt Promotions- und Habilitationsrecht, an ihr sind Universitätsprofessoren tätig, und sie steht in der Humboldtschen Tradition der Einheit von Forschung und Lehre. Auf der anderen Seite unterscheidet sie sich aber durchaus von den Universitäten: In Speyer studieren kann nur, wer bereits ein Universitätsstudium abgeschlossen hat; die Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist keine Landeshochschule, sondern sie wir...
Hans Kelsen and the Natural Law Tradition provides the first sustained examination of Hans Kelsen’s critical engagement, itself founded upon a distinctive theory of legal positivism, with the Natural Law Tradition. This edited collection commences with a comprehensive introduction which establishes the character of Kelsen’s critical engagement as a general critique of natural law combined with a more specific critique of representative thinkers of the Natural Law Tradition. The subsequent chapters are then devoted to a detailed analysis of Kelsen’s engagement with prominent theorists from the Natural Law Tradition. The volume concludes with an exploration, focusing upon the delineation of a non-positivist legal theory in the debate between Robert Alexy and Joseph Raz, of the continued presence of Kelsenian legal positivism in contemporary legal theory.