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Dieses Buch liefert praktisches Handwerkszeug für ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in mittelständischen Unternehmen – und Argumente, warum BGM mehr als sporadische Gesundheitstage umfasst und für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstands von hoher Bedeutung ist. Neben konkreten Handlungstipps für Unternehmensführungen und Anleitungen für eine systematische, auf Vernetzung basierende Herangehensweise, werden reale Fallbeispiele präsentiert sowie Fallstricke aufgezeigt. So kann BGM zum zentralen Managementprinzip im Mittelstand gemacht werden.
Kollektives Arbeitsrecht: Die Kenntnis des kollektiven Arbeitsrecht ist für alle, die in einer Personalabteilung einer größeren Firma arbeiten möchten, ein wichtiger Baustein: Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht und Streikrecht müssen beherrscht werden. Dies ist das passende Lehrbuch für die an verschiedenen Hochschulen angebotenen Kurse. Behandelt werden die wichtigsten Punkte des Betriebsverfassungsrechts, die Formen und Aufgaben der Mitbestimmung (Betriebsrat), die Personalvertretung, das Tarifvertragsrecht und die Rechte bei Arbeitskampf und Streik. Kurz angesprochen werden auch die Internationalen Arbeitsgesetze.
Um der "Verrohung" der Kommunikation im Internet entgegenzuwirken, ist 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz unterwirft soziale Netzwerke Regelungen, die erhebliche Bedenken mit Blick auf die Meinungsfreiheit vorgebracht haben. Die adressierten Netzwerke gingen gegen das Gesetz aber nicht vor. Daher erhob ein Team am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) eine Verfassungsbeschwerde, welche in diesem Buch dargestellt wird.
Neben klassischen Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird vermehrt auch im Internet protestiert und politische Meinungskundgabe betrieben. Eine Form des Online-Protests stellen sogenannte virtuelle Sit-ins dar. Die Teilnehmer sehen darin häufig eine legale Protestform und berufen sich auf ihre "Demonstrationsfreiheit". Andere stellen diese Proteste hingegen mit Vandalismus gleich. Die Autorin untersucht daher, auf welche Grundrechte sich die Teilnehmer berufen können, wie Grundrechtskonflikte zu lösen sind und welche Auswirkungen dies auf privatrechtliche Auseinandersetzungen hat.
Die Versteigerung ist ein wettbewerbliches Verfahren zur Preisbildung. Zentrale Figur ist der Versteigerer, dem es im Interesse des Einlieferers obliegt, durch taktisch kluges Handeln und Schaffung einer geeigneten Atmosphäre einen möglichst hohen Zuschlagspreis zu erreichen. Dabei unterliegt der Versteigerer einer Interessenkollision, weil er rechtlich zu absoluter Neutralität zwischen Einlieferer und Bietern verpflichtet ist, das Interesse des Einlieferers an einem möglichst hohen Preis aber mit seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse korreliert. Bernhard Kreße befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, dem Mechanismus des Vertragsschlusses bei der Auktion und mit der rechtlichen Bewertung verschiedener Verhaltensweisen des Versteigerers und der übrigen Beteiligten. Dabei macht er Erkenntnisse aus der Auktionstheorie fruchtbar. Behandelt werden auch Aspekte der umgekehrten Versteigerung, der Ausschreibung und der Internetauktion.
Auf einer als Vermittler agierenden Internet-Plattform schliessen die Nutzer untereinander Vertrage, ohne dass die Plattform Vertragspartner wird. Eine gewisse Standardisierung von Abschluss und Inhalt dieser Vertrage wollen regelmassig die Plattform-AGB erreichen. Aber konnen diese Dritt-AGB im Verhaltnis zwischen den Nutzern uberhaupt Wirkung entfalten? Den Ankerpunkt fur Analyse und Antwort muss die Relativitat der Schuldverhaltnisse bilden. Marvin Glogowski beleuchtet die bisherigen Losungsansatze und geht - in einem zweiten Schritt - der Frage nach, ob eine Inhaltskontrolle der drittbezogenen Bestimmungen moglich ware. Schliesslich entwickelt er ein neues Erklarungsmodell zur Wirkung der Dritt-AGB im Marktverhaltnis.
English summary: Are consumers participating in internet auctions entitled to cancel their contracts? Does relevant German law conform to the requirements of EU consumer protection law? The author compares German, English, Russian and Belarussian law, analyses the European Directives 2011/83/EU and 97/7/EC and explains why EU-law needs clarification in this respect. German description: Das BGH Urteil vom 3. 11. 2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53 - "eBay" gibt dem erfolgreichen Bieter bei einer Internetauktion ein Widerrufsrecht. Alla Belakouzova sieht dies kritisch. Unter Heranziehung des deutschen, englischen, russischen und belarussischen Rechts erarbeitet sie rechtsvergleichend einen fun...
Das Potenzial des grenzuberschreitenden Online-Handels in der Europaischen Union ist bei Weitem noch nicht erschopft. Nach Ansicht der Europaischen Kommission ist es daher an der Zeit, die wichtigsten Verbrauchervorschriften zu uberarbeiten und an die sich schnell wandelnde digitale Welt anzupassen. Daher hat der Rat der Europaischen Union am 10.10.2011 die Richtlinie uber Verbraucherrechte (2011/83/EU) 4 verabschiedet, welche am 13.06.2014, in nationales Gesetz umgesetzt, in Kraft tritt. Ziel dieser Arbeit wird es sein, herauszufinden, welche gesetzlichen Anderungen durch die Verbraucherrechte-Richtlinie Auswirkungen auf den Verbraucherschutz in Onlineshops haben und ob sich diese fur die V...
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, FernUniversität Hagen (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Jura (Rechtswissenschaften) - Internetrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das erste Internetauktionshaus weltweit wurde im September 1995 von Pierre Omidyar in Kalifornien gegründet und trägt den Namen eBay. Nach einer Version soll eBay aus einer Internetseite entstanden sein, die Pierre Omidyar für seine Freundin zum Tausch von PEZ-Figuren eingerichtet hatte. Diese Geschichte soll allerdings ein PR-Gag gewesen sein, in Wahrheit soll Pierre Omidyar testweise einen defekten Laserpointer zum Verkauf angeboten ...