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What Jesus taught through his preaching made an unforgettable impression upon his disciples. But it was the many succinctly formulated sayings of Jesus that stood out from the start because of their clear structure and vividness. In The Most Important Words of Jesus, renowned scholar Gerhard Lohfink focuses on the power, beauty, and seriousness of these seventy central sayings of the Lord. When the Church confesses that Jesus is not only truly human but also truly God, that means he is the perfect image of God, God’s definitive word. It rests on the majestic claim that revealed itself, modestly, discreetly, and yet clearly, in every one of the seventy “sayings” or logia of Jesus. In this book, Lohfink helps us to understand what Jesus is talking about in these sharply defined words.
Menschenrechte bilden die Grundlage von Gerechtigkeit, doch sie geraten zunehmend unter Druck. Im Spannungsfeld zwischen dem universalen Anspruch der Menschenrechte, der Partikularität menschlichen Lebens und den Herausforderungen der Weltwirtschaft ergeben sich bisher ungelöste Fragen. Der Arbeitsweise von Ingeborg G. Gabriel folgend, werden in diesem Band aktuelle Herausforderungen analysiert und mögliche Zukunftsperspektiven aus unterschiedlichen Disziplinen beleuchtet. Religionen aus einer Innen- und Außenperspektive kommt dabei eine zentrale Rolle zu, dialogfördernd zu wirken und für Lösungen zu sensibilisieren. Im Hinblick auf eine neue Ordnung unserer Weltwirtschaft werden prak...
Das Verhältnis von Staat und Kirche wird meist aus der Perspektive des Religionsrechts ausgehend von staatlichen Grundrechten bestimmt. Der Autor nimmt einen Perspektivwechsel vor und geht den Fragen nach: Welche Lehre steht hinter den ablehnenden Stellungnahmen katholischer Autoritäten gegenüber staatlichen Gesetzen (Bsp. Gleichgeschlechtliche Ehe), die der Lehrtradition der Kirche widersprechen? Welche Haltung haben die Gläubigen gegenüber solchen Gesetzen einzunehmen? Der Autor ergänzt sein rechtshistorisches Forschungsdesign um einen ideen-, mentalitäts- und ereignisgeschichtlichen Ansatz.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat Menschenwürde und Menschenrechte vorbehaltlos bejaht. Der freie Wille und die Gewissensfreiheit der menschlichen Person erfordern, christlichen Gehorsam im Bewusstsein der eigenen Verantwortung zu vollziehen (c. 212 § 1 CIC/1983). Dieses kirchenrechtliche Prinzip muss auch auf den Ordensgehorsam in c. 601 CIC/1983 angewendet werden. Jede Ordensperson ist Verantwortungssubjekt. Der dialogische Gehorsam dient der gemeinsamen Sendung. Aus menschenrechtlicher Perspektive müsste das Ordensrecht auch die persönlichen Rechte der Ordensperson schützen. Nur so kann Macht-Missbrauch der Amtspersonen vermieden werden.
Sexuelle Gewalt von Priestern wird seit Jahrhunderten in Rechtstexten thematisiert. Neu verhindert eine mediale Öffentlichkeit die Vertuschung durch die Hierarchie. Die Opfer sexueller Gewalt fordern zunehmend ihre Rechte ein. Hier trifft modernes Rechtsverständnis auf eine durch den Antimodernismus geprägte Institution. Die Bekämpfung von Machtmissbrauch und sexueller Gewalt verlangt eine Analyse der Machtkonzentration auf zölibatäre Männer. Doch auch Handlungsoptionen sind ins Blickfeld zu rücken: Das Zweite Vatikanische Konzil und die Bischofssynode von 1967 schlagen Menschenrechte als Instrument gegen Machtmissbrauch in der Kirche vor. Mit seiner Kurienreform eröffnet Papst Franziskus 2022 den Frauen den Zugang zu den obersten Leitungsämtern. Der Heilige Stuhl hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Durch deren Umsetzung wären die Rechte der Kinder in der Kirche geschützt. Gott steht auf der Seite der Opfer. Die Amtskirche muss diesen Seitenwechsel noch einüben. Mit Beiträgen von Doris Reisinger (Deutschland), Mary McAleese (Irland), Wolfgang Treitler (Österreich), Adrian Loretan (Schweiz)
Das Eherecht der römisch-katholischen Kirche beinhaltet eine Regelung, die es beischlafsunfähigen Menschen verunmöglicht, eine kirchliche Ehe einzugehen. Es tangiert ein Menschenrecht, das dadurch nicht ausgeübt werden kann. Die kirchliche Rechtsordnung wird mit den im staatlichen Recht der Schweiz geltenden Normen konfrontiert, die das Menschenrecht auf Ehe und das Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung enthalten (BV, BehiG, BRK). Kirchenrechtliche und religionsverfassungsrechtliche Lösungsansätze, um die Diskriminierung zu beheben, werden diskutiert.
Die Religionslandschaft ist in den letzten Jahrzehnten diverser geworden. Während sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gewandelt haben, orientiert sich das Verständnis des Begriffs der Religionsgemeinschaft weiter an der Organisationsstruktur der christlichen Kirchen. Viele Gewährleistungen des Religionsverfassungsrechts bleiben religiösen Minderheiten verschlossen. Die Verfasserin untersucht, ob das gängige Begriffsverständnis verfassungsrechtlich zwingend ist und beschäftigt sich mit der Frage, wie ein integrationsoffenes Begriffs- und Organisationsverständnis aussehen könnte.
Wie zeigt sich im Deuteronomium kollektiver Unglauben und wie kann er geschichtstheologisch gedeutet werden? Gibt es dabei Parallelen zu Psalm 78 und Psalm 106? Wie sieht die Festtheorie aus dem Blickwinkel von Frauen und denjenigen aus, die den Zehnten aufbringen müssen? Die anlässlich des 80. Geburtstags von Georg Braulik und des 60. von Hans Ulrich Steymans entstandenen Beiträge zum Buch Deuteronomium dokumentieren und analysieren neue Forschungsergebnisse und entfalten weiterführende Thesen: unter anderem zum Altargesetz als Ort der Gottesbegegnung wie am Sinai, zum poetischen Sprachstil in priesterlichen Texten, zur Geschichtstheologie des Deuteronomiums im Vergleich mit den Psalmen 78 und 106 und zur Wirkungsgeschichte in den Levitikushomilien des Origenes. Mit Beiträgen von Georg Braulik, Hanneke Friedl, Philippe Guillaume, Agnethe Siquans und Hans Ulrich Steymans.
Die Artikel dieses Sammelbandes verdanken sich unterschiedlichen Anlässen wie Festschriften, Themenbänden oder aktuellen wissenschaftlichen Diskussionen. Dennoch konnten die meisten Themen so gewählt werden, dass die Zusammenstellung der Beiträge im vorliegenden Buch eine kleine theologische Summe des Deuteronomiums bildet. Das macht auch seine Besonderheit gegenüber den früheren sechs Aufsatzbänden des Autors zum Deuteronomium aus. Die 14 Beiträge lassen sich aufgrund verbindender Gesichtspunkte zum Beispiel folgendermaßen gruppieren: (1) Die Offenbarungsentwicklung „vom einzigartigen zum einzigen Gott“; „Die ekklesiologischen Begriffe des Deuteronomiums“; „Die Erwählung...