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Pay-to-Play bietet einen zugänglichen Ansatz zum Verständnis zweier Systeme zur Wissenserschaffung und -verbreitung, die in das US-Rechtssystem eingebettet sind – private, gemeinnützige Universitäten und das Urheberrecht. Pay-to-Play zeigt die harte Realität auf, dass ein umfangreicher Bestand an akademischen Werken hinter gewinnorientierten digitalen Paywalls verschlossen bleibt. Der Zugang zu diesen Werken ist für den Einzelnen unerschwinglich und wird in der Regel nur durch noch teurere institutionelle Mitgliedschaften ermöglicht. Infolgedessen werden die meisten Menschen unnötigerweise vom Innovationsprozess ausgeschlossen, der den Kern der Urheberrechtsklausel der Verfassung darstellt.
Horizontale Suchmaschinen sind für eine Vielzahl von Menschen der Ausgangspunkt bei der Nutzung des world wide web. Durch die ökonomisch bedingte Machtkonzentration bei einigen wenigen Anbietern erwachsen Missbrauchspotentiale, vor allem in Bezug auf nachgelagerte Marktteilnehmer. Den Fragen, ob eine über das Kartellrecht hinausgehende Regulierung von Suchmaschinen notwendig ist und ob entsprechende Regelungen im Einklang mit den verfassungsmäßigen Rechten der Suchmaschinenbetreiber stünden, wird in dem vorliegenden Werk nachgegangen.
Die Doppelnatur des Rundfunks als ein Medium mit hoher wirtschaftlicher und verfassungsrechtlicher Relevanz ist bereits seit Jahrzehnten Gegenstand der juristischen Forschung. Noch immer unbeantwortet sind hierbei die zahlreichen Fragestellungen, die sich bei der Anwendung der kartellrechtlichen Regelungen auf die Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ergeben. Die vorliegende Arbeit erörtert diese Themen umfassend anhand neuester Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Forschung und entwickelt Lösungsansätze für die praktische Anwendung.
Um der "Verrohung" der Kommunikation im Internet entgegenzuwirken, ist 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz unterwirft soziale Netzwerke Regelungen, die erhebliche Bedenken mit Blick auf die Meinungsfreiheit vorgebracht haben. Die adressierten Netzwerke gingen gegen das Gesetz aber nicht vor. Daher erhob ein Team am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) eine Verfassungsbeschwerde, welche in diesem Buch dargestellt wird.
Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Forschung und Entwicklung hat weitreichende Folgen für die Art und Weise des Erfindens und stellt damit zwei zentrale Bereiche des Patentrechts vor neue Herausforderungen: Die Patentierungsvoraussetzung der erfinderischen Tätigkeit und das Erfinderprinzip. Diese Arbeit geht aus rechtlicher und ökonomischer Perspektive der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine Erfindung, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz zustande gekommen ist, einem Patentschutz zugänglich sein sollte und wer als (Mit-)Erfinder solcher Erfindungen in Betracht kommt.
Zahlungsauslösedienstleister wie Klarna erfreuen sich im Rahmen des Internethandels zunehmender Beliebtheit. Dennoch sind diese Dienste zahlreichen Beschwerden im Zusammenhang mit dem Umgang von sensiblen Daten der Kunden ausgesetzt. Neben diesen datenschutzrechtlichen Bedenken bleibt bisher völlig außer Acht, dass die Zahlungsauslösedienstleister mit ihrem Dienst in bestehende Datenbankrechte der Kreditinstitute eingreifen. Der vorliegende Band ist der Analyse dieser immaterialgüterrechtlichen Problematik gewidmet.
Offen lizenzierte Bildungsmaterialien (Open Educational Resources, kurz OER) können die Qualität der Hochschullehre auf eine neue Stufe heben. Größtes Hemmnis beim Zurverfügungstellen eigener Bildungsmaterialien ist für viele Lehrende die Angst vor Rechtsverstößen. Als erstes Angebot zur Selbsthilfe werden in diesem Buch typische Rechtsfragen rund um OER am konkreten Fall beantwortet: Welche Urheberrechte sind zu beachten? Wie weit reichen die Lizenzen? Was ist mit dem Datenschutz? Wer ist verantwortlich, wenn doch etwas schief geht?
Das Handbuch US-Rechtspraxis wendet sich sowohl an deutsche Anwälte als auch an international tätige Unternehmen, die mit dem US-amerikanischen Recht in der Praxis in Berührung kommen. Thematisch umfasst die Darstellung die wesentlichen Grundzüge des US-amerikanischen Prozess- und Vertragsrechts. Darüber hinaus beinhaltet dieses Werk weitere wichtige Fachgebiete wie das Umweltrecht und das Seerecht sowie neue Rechtsgebiete wie das Lebensmittelrecht. Zahlreiche Formulierungsmuster und Praxistipps unterstützen bei der Anwendung und Umsetzung.
Die Bestimmung des relevanten Marktes ist bei der Prufung kartellrechtlicher Normen oft von entscheidender Bedeutung. In der bisherigen Praxis erfolgte sie regelmassig primar anhand des Wettbewerbsparameters Preis. Bei unentgeltlichen Leistungen, die vor allem von digitalen Plattformen erbracht werden, stosst diese Vorgehensweise aber auf Schwierigkeiten: Unter welchen Voraussetzungen handelt es sich dabei um einen Markt? Wie ist ein solcher Markt abzugrenzen? Ausgehend von einer Auslegung des Marktbegriffs im deutschen und europaischen Kartellrecht entwickelt Julius Conrad Vocke eine Marktdefinition. Anschliessend untersucht er anhand von Beispielen aus verschiedenen Branchen, welche unentgeltlichen Leistungsbeziehungen nach Massgabe dieser Definition als Markt zu qualifizieren sind. Abschliessend geht er auf die besonderen Anforderungen der Abgrenzung unentgeltlicher Markte ein. Dabei beschaftigt er sich vor allem mit der Theorie der zwei- oder mehrseitigen Markte und dem Wettbewerbsparameter Qualitat.