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Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusam...
Verfassungsrecht entfaltet seine Wirkung täglich im Handeln der Bürger, Institutionen und Gerichte. Letztverbindliche Gestalt geben ihm jedoch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie sind das Ergebnis eines Prozesses, den die Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Hauses maßgeblich begleiten. Ihr 6. Band zeigt erneut die Linien dieser Rechtsprechung sowie ihre aktuellen Schwerpunkte auf und systematisiert und erklärt sie.
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Die Question prioritaire de constitutionnalite (QPC) vollendete im franzosischen Verfassungsrecht den Ablosungsprozess von einer traditionellen Vorherrschaft des Gesetzes zu einem tatsachlichen Vorrang der Verfassung. Maja Katharina Walter analysiert in ihrer Arbeit die Hintergrunde und Zusammenhange, die zur Einfuhrung dieses neuen Verfahrens fuhrten und erortert die theoretischen wie auch praktischen Facetten des Umbruchs, den das franzosische Recht durch die QPC erfahren hat. Daruber hinaus zeigt sie rechtsvergleichend, wie speziell die Reichweite von Normenkontrollkompetenzen den Status einer nationalen Verfassungsgerichtsbarkeit pragt. Im Vergleich mit deutschen Entwicklungen werden bestimmte Faktoren sichtbar, die in verschiedenen Rechtsordnungen zu Veranderungen in diesem Bereich fuhren konnen. Die QPC liefert so als modernes Beispiel Orientierungswerte fur heutige verfassungsprozessuale Umbruche in Europa.
Spätestens seit dem "PISA-Schock" im Jahr 2001 steht die Qualität des öffentlichen Schulwesens im Fokus des Interesses von Gesellschaft, Politik und Fachwissenschaften. Etwa zeitgleich reagierten die Schulgesetzgeber auf neue Erkenntnisse der Bildungsforschung und räumten den Schulen vorsichtig ein gewisses Maß an Selbstständigkeit ein. Die Autorin verknüpft diese beiden weiterhin zentralen Themen der schulpolitischen und schulrechtlichen Diskussion. Nach einer Analyse des Status Quo der schulischen Eigenverantwortung in den 16 Landesschulgesetzen befasst sie sich mit der Frage, ob und inwieweit der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Qualität des öffentlichen Schulwesens und umfassende schulische Eigenverantwortung als Mittel von Schulqualität zu gewährleisten. Hierbei kristallisiert sich nicht zuletzt heraus, dass die Erkenntnisse anderer Wissenschaftszweige – namentlich der Pädagogik oder der Bildungsforschung – im Schulrecht fruchtbar gemacht werden können und sogar müssen.
In Deutschland wird immer gewählt. Wenn nicht eine Bundestagswahl ansteht, naht doch schon die nächste Landtagswahl. Dabei werden die Landesparlamente trotz mancher Gemeinsamkeit nach unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben gewählt, die in der öffentlichen Wahrnehmung, aber auch der Wahlrechtsforschung nicht immer ausreichend zur Kenntnis genommen werden. Der Band widmet sich daher dem Wahlrecht der deutschen Länder, das – nach einer Einführung in die theoretischen und historischen Grundlagen sowie die grundgesetzlichen Vorgaben – in 16 Einzelkapiteln dargestellt wird. Er bildet die wissenschaftliche Grundlage für einen Vergleich der Wahlsysteme auf Länderebene. Die Landeswahlgese...
Die Deutsche Bischofskonferenz setzte am 24. Mai 2018 ein Gesetz zur Errichtung eines kirchlichen Datenschutzgerichtshofs in Kraft. Daran ist mehreres bemerkenswert: Es gibt somit ein neues, teilkirchliches Gericht für die deutschen Diözesen, das sich rein mit Datenschutzangelegenheiten beschäftigt - eine Spezialisierung, die die staatliche Gerichtsbarkeit so (noch) nicht kennt. Das Gericht kann als eine Form der immer wieder geforderten Gewaltenteilung betrachtet werden. Dieses Buch zeigt die datenschutzrechtlichen Grundlagen auf, die zur Einrichtung des Gerichts für Datenschutzangelegenheiten geführt haben, stellt die partikularrechtlichen Normen zur Errichtung dar und beachtet die ersten Entscheidungen.