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„Anstelle der herkömmlichen Konzeption der Unternehmensmitbestimmung durch Gesetz ermöglicht der Gesetzgeber für die Ausgestaltung der Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) den Abschluss einer individuell auf das Unternehmen zugeschnittenen Vereinbarung. Erst wenn die Vereinbarungsparteien zu keiner Einigung finden, greift unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Auffangregelung ein, die die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE sichert. Im Gegensatz zu den bisher geführten Diskussionen und Untersuchungen zur Mitbestimmungsvereinbarung besteht nun erstmals eine gesetzliche Regelung, welche die Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung festsetzt...
Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) stellt den deutschen Gesetzgeber vor große Herausforderungen. Die neue Gesellschaftsform eröffnet deutschen Unternehmen die Wahl des international vorherrschenden Verwaltungsratssystems, in dem Geschäftsführung und Kontrolle bei einem einheitlichen Organ liegen. Das für die SE geltende Mitbestimmungsniveau orientiert sich an den nationalen Standards. Für Deutschland gilt die quasi-paritätische Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 und damit ein europaweit einzigartiges Beteiligungsniveau. Weiterhin ist die deutsche Mitbestimmung für das zweistufige Aufsichtsratssystem konzipiert. Die Arbeit untersucht die Überführung der deutschen Mitbestimmung in den Verwaltungsrat der SE. Dabei werden Vorschläge für eine sachgerechte und den Erfordernissen einer guten Corporate Governance gerechten Gestaltung der Mitbestimmung im Verwaltungsrat unterbreitet.
Die Europäische Aktiengesellschaft ist eine interessante Gestaltungsalternative für internationale Konzerne und für Mittelständler, die grenzüberschreitend in Europa aktiv sind oder werden wollen. Damit wird die Europäische Aktiengesellschaft als alternative Rechtsform in der Beratungspraxis immer wichtiger.
Dieser Beitrag gibt eine auf den praktischen Ablauf und dabei auftretende Fragestellungen fokussierte Darstellung der Gründung einer Societas Europaea ("SE"). Hierbei werden Literatur und Rechtsprechung aus dem Blickwinkel des um möglichst sichere und zügige Umsetzung bestrebten Praktikers gewürdigt bzw. kritisch hinterfragt. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Eignung der SE für mittelständische Unternehmen. Die SE ist eine im Grundsatz europäisch vorgeprägte, AG-ähnliche, mithin auch börsenfähige Kapitalgesellschaft, die grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse und auch Sitzverlegungen zulässt und bei deren Gründung Besonderheiten hinsichtlich der Arbeitnehmerbeteiligung zu beachten sind. Sie wird daher auch als "Europäische Aktiengesellschaft" bezeichnet.
Inhaltsangabe:Einleitung: Fast vier Jahrzente sind vergangen zwischen der Idee und der Gründung der ersten Europäischen Aktiengesellschaft. Vier Jahrzente, die die politische Ordnung in Europa verändert und damit die Schaffung dieser europäischen Rechtsform erst möglich gemacht hat. Seit Oktober 2004 ist „das Flagschiff des europäischen Gesellschaftsrechts“ endlich Realität. Ziele, die die Europäische Union mit der Schaffung der Societas Europaea (SE) verfolgt, sind unter anderem die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes (Art. 2 EGV) und die Vollendung des europäischen Binnenmarktes (Art. 3 Abs. 1 lit. c EGV) sowie die Stärkung der Konkurrenzfähigkeit europäischer Unternehmen i...
English summary: Legal terms in European legal texts - such as the Societas Europaea regulation - are often (unintentionally) interpreted by drawing on national legal notions. Wendelin Mayer's comparative study aims at breaking this seemingly bewitching spell of linguistic confusion and establishing a common European starting point for autonomous interpretation. German description: Was bedeutet `Rechtspersonlichkeit` der Europaischen Aktiengesellschaft (SE) und ist dafur relevant, was der Terminus in den Rechtsordnungen der europaischen Mitgliedsstaaten bezeichnet? Wahrend Ruckgriffe auf nationales Recht zunachst grundsatzlich der autonomen Auslegung zuwiderlaufen, geschehen sie doch haufig ...
Wissenschaftliche Exzellenz mit Tradition: Der Großkommentar zum Aktiengesetz bleibt auch in der 5. Auflage der Garant für wissenschaftlich fundierte und praktisch hochrelevante Information. In 15 Bänden bearbeitet ein hochkarätiges Team aus Wissenschaft und Praxis um die neuen Herausgeber H. Hirte, P. Mülbert und M. Roth das AktG sowie die relevanten Nebengesetze und beleuchtet die Materie von allen Seiten. Ein unverzichtbares Arbeitsmittel! Referenz für wissenschaftlichen Tiefgang und höchste Praxisrelevanz Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis Zahlreiche konzernrechtliche, kapitalmarktrechtliche und internationale Bezüge
Eine Analyse des SCEBG, des MgVG sowie der jeweiligen europäischen Rechtsvorschriften verdeutlicht die enge gesellschaftsrechtliche und beteiligungsrechtliche Verwandtschaft dieser Vorhaben mit der Societas Europaea (SE). Die am 8. Oktober 2001 verabschiedeten Regelungen zur SE, die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft und die Richtlinie zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer markieren einen Meilenstein in der Geschichte des europäischen Gesellschafts- und Arbeitsrechts, denn sie sind Vorbild und Grundlage der nachfolgenden Rechtsakte. Dementsprechend bilden die Ausführungen zur SE den Schwerpunkt der v...
Die Societas Europaea ist in Deutschland seit ihrer Einführung ein Erfolgsmodell - nicht zuletzt, weil sie es gestattet, durch Vereinbarung mit der Arbeitnehmerseite von den ansonsten zwingenden Mitbestimmungsregimen abzuweichen. Können auch Tochtergesellschaften einer Societas Europaea von dieser Flexibilität profitieren? Moritz Maier untersucht diese Frage de lege lata und de lege ferenda. Dabei vermisst er auch den rechtlichen Graubereich der vertraglichen Mitbestimmungsgestaltung in autonom-nationalstaatlich verfassten Gesellschaften. Es zeigt sich, dass das deutsche Recht der Unternehmensmitbestimmung die Anforderungen einer modernen Konzernleitung in einem zusehends zusammenwachsenden europäischen Wirtschaftsraum verfehlt. Gleichzeitig spricht die Verfügbarkeit praktikabler Umgehungsmöglichkeiten für eine Modernisierung des Gesetzeswerks. Auf dieser Basis entwickelt Moritz Maier ein zweistufiges Reformkonzept zur schrittweisen Einführung der Verhandlungslösung in deutsche Konzerne und stellt einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag zur Diskussion.