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Kartellrecht wird in jungster Zeit in Europa vermehrt mit den Mitteln des Privatrechts durchgesetzt. Bei global agierenden Kartellen steht den Geschadigten fur Schadensersatzklagen gegen die Beteiligten des Kartells haufig eine Vielzahl potenzieller Gerichtsstande zur Verfugung. Dabei kommt dem Gerichtsstand fur den Ausgang derartiger Verfahren eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Jonas Waschle untersucht die internationale Zustandigkeit fur Kartellschadensersatzklagen anhand des deutschen und US-amerikanischen Rechts. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden Moglichkeiten ausgelotet, wie die Handhabung der internationalen Zustandigkeit bei Weltkartellen im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr koordiniert werden kann.
Mit Antisemitismus in Jugendkulturen hat sich die sozialwissenschaftliche Forschung bislang nur wenig beschäftigt. Dieser Sammelband beleuchtet die Rolle und Wirkungsmacht des Antisemitismus in der Sozialisation junger Menschen und nimmt dabei unterschiedliche jugendkulturelle Kontexte in den Blick. Die Beiträge widmen sich den mal immanenten, mal subtilen Erscheinungsformen und Einflüssen antisemitischer Ressentiments in wichtigen Bereichen der Jugendsozialisation, darunter Sport, Musik, Gaming, Literatur und politische Subkulturen. Zudem werden die Potenziale und Grenzen von Bildungsprogrammen gegen Antisemitismus diskutiert. Der Band ist ein unverzichtbarer Fundus für alle, die antisemitismuskritisch mit jungen Menschen arbeiten.
In einer globalisierten Welt beschranken sich Streitigkeiten haufig nicht mehr auf das Territorium eines Staates. Durch den internationalen Handel, insbesondere aber das Internet, werden immer mehr private Konflikte auch uber die Staatsgrenzen hinaus gefuhrt. Von besonderer Bedeutung sind hier die personlichkeits- und immaterialguterrechtlichen Unterlassungsanspruche, konsumieren wir doch Medien aus allen Teilen der Welt. Dabei steht der Schutz der Personlichkeitsrechte immer im Konflikt mit der Meinungs- und Pressefreiheit - und dieser Konflikt wird innerhalb der EU sehr unterschiedlich gelost. Wie weit reichen nationale Unterlassungsanspruche in internationalen Konflikten? Max Dregelies erortert diese Frage und setzt dabei die Schwerpunkte auf das Internationale Zivilprozessrecht sowie das Internationale Privatrecht.
Die Allgegenwart des Internets stellt Staaten bei der datenschutzrechtlichen Regulierung vor Herausforderungen. Um einen angemessenen Schutzstandard gewahrleisten zu konnen, sind sie vielfach darauf angewiesen, eigene Rechtsregeln auf grenzuberschreitende Sachverhalte im Netz anzuwenden. Stefan Herrmann untersucht, welche Moglichkeiten die volkergewohnheitsrechtlich anerkannten Jurisdiktionsprinzipien hierfur bieten und welche Grenzen sie setzen. Im Mittelpunkt stehen dabei neben dem grundlegenden Territorialitatsprinzip das Personalitats- und Schutzprinzip sowie das Wirkungsprinzip. Letzteres wird insbesondere von der Datenschutzgrundverordnung als vielversprechender Eckpfeiler bei der Bestimmung des raumlichen Anwendungsbereichs der Verordnung herangezogen. Des Weiteren geht der Autor auf denkbare Jurisdiktionskonflikte bei der datenschutzrechtlichen Regulierung im Netz ein und schlagt einen Ansatz zur Losung der Konflikte vor.
English summary: The binding effect of decisions adopted by national competition authorities is a key instrument for facilitating antitrust damages actions. Dirk Wiegandt examines the instrument and demonstrates that it not only interlinks private with public enforcement; conversely, it also impacts on public enforcement of competition law. German description: Der Nachweis des Kartellrechtsverstosses bildet einen neuralgischen Punkt bei der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzanspruche. Der durch den Beibringungsgrundsatz gepragte Zivilprozess erweist sich insofern gegenuber dem kartellbehordlichen Verfahren, das den Wettbewerbsbehorden weitreichende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gibt, als strukturell unterlegen. Die Bindungswirkung schafft hier Abhilfe, indem sie die private mit der behordlichen Kartellrechtsdurchsetzung verzahnt und den Klager vom Nachweis des Kartellrechtsverstosses befreit. Dirk Wiegandt beleuchtet das Instrument der Bindungswirkung kartellbehordlicher Entscheidungen im Zivilprozess und zeigt zugleich, dass es seinerseits auf die behordliche Kartellrechtsdurchsetzung zuruckwirkt.
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Das kartellrechtliche Private Enforcement hat durch die Schadensersatzrichtlinie, welche mit der 9. GWB-Novelle in das deutsche Recht umgesetzt wurde, zahlreiche Anderungen erfahren. Eine dieser Anderungen ist die Einfuhrung von Kronzeugenprivilegierungen bei der gesamtschuldnerischen Haftung. Bisher mussten auch Kartellmitglieder, denen aufgrund ihrer Kooperation mit den Wettbewerbsbehorden ihre Geldbusse erlassen wurde, fur samtliche Kartellschaden voll gesamtschuldnerisch einstehen. Durch die Neuregelung ist die gesamtschuldnerische Haftung der Kronzeugen sowohl im Aussen- als auch im Innenverhaltnis beschrankt. Ziel der Beschrankungen ist es, zu verhindern, dass das Risiko hoher Schadensersatzforderungen potentielle Kronzeugen von einer Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehorden abschreckt. Mareen Katt untersucht die deutsche Umsetzung und ihre europaischen Vorgaben in dogmatischer wie praktischer Hinsicht und analysiert, ob dieses Ziel erreicht wird.
Unerlaubte Handlungen, die zum Eintritt reiner Vermögensschäden führen, stellen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten eine besondere Herausforderung dar. So setzt der besondere deliktische Gerichtsstand voraus, dass das schädigende Ereignis lokalisiert werden kann. Jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen jedoch, dass diese Tatortbestimmung bei Vermögensdelikten zunehmend problematisch ist. Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts. Anhand einer praxisorientierten Untersuchung diverser Fallgruppen geht die Arbeit der Frage nach, ob die Tatortregel überhaupt geeignet ist, um Vermögensdelikte zu lokalisieren. Die zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die Tatortregel bei Vermögensdelikten regelmäßig versagt und weder im Zuständigkeitsrecht noch im Koordinationsrecht Rechtssicherheit gewährleistet. Je nach Art des Delikts empfiehlt sich eine Einschränkung der Tatortregel beziehungsweise eine Orientierung am betroffenen Markt. Darauf aufbauend enthält die Arbeit konkrete Reformvorschläge für die Brüssel I-VO und die Rom II-VO.
Wenn Unternehmen kartellrechtswidrig handeln, können Verbraucher als Endabnehmer Schäden erleiden. Diese geschädigten Verbraucher haben zwar einen Schadensersatzanspruch, machen diesen jedoch häufig aufgrund eines rationalen Desinteresses nicht geltend. Johanna Schöning untersucht, ob das Musterfeststellungsverfahren die Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen erleichtert und so das Private Enforcement stärkt. Zunächst besteht ein Bedürfnis nach Musterfeststellungen auch neben der kartellbehördlichen Bindungswirkung. Es wird untersucht, welche Besonderheiten die Beteiligten eines kartellrechtlichen Musterfeststellungsverfahrens beachten müssen. Besonderheiten bestehen ins...