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This article-by-article Commentary on EU Regulations 2016/1103 and 2016/1104 critically examines the uniform rules adopted by the EU to deal with the property relations of international couples, both married and in registered partnerships. Written by experts from a variety of European countries, it offers a comprehensive side-by-side discussion of the two Regulations to provide context and a deeper understanding of the issues of jurisdiction, applicable law and recognition of judgements covered.
Im Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 ist der Europäischen Gemeinschaft erstmals die Kompetenz zur Vornahme von Maßnahmen zur Vereinheitlichung der in den Mitgliedsstaaten geltenden Kollisionsnormen eingeräumt worden. Zur Vorbereitung einer Verordnung zum Internationalen Ehegüterrecht hat die Europäische Kommission am 17.07.2006 ein Grünbuch vorgelegt. Die Arbeit versteht sich als ein Beitrag im Rahmen der durch das Grünbuch angestoßenen Diskussion und will anhand eines Vergleichs der mitgliedsstaatlichen Kollisionsrechtssysteme auf bestehende praktische Schwierigkeiten bei der Bewältigung ehegüterrechtlicher Fragestellungen mit Auslandsberührung aufmerksam machen sowie Vorschläge für die Ausgestaltung der geplanten Verordnung unterbreiten.
This book endeavours to interpret the development of private international law in light of social change. Since the end of World War II the socio-economic reality of international relations has been characterised by a progressive move from closed to open societies. The dominant feature of our time is the opening of borders for individuals, goods, services, capital and data. It is reflected in the growing importance of ex ante planning – as compared with ex post adjudication – of cross-border relations between individuals and companies. What has ensued is a shift in the forces that shape international relations from states to private actors. The book focuses on various forms of private ordering for economic and societal relations, and its increasing significance, while also analysing the role of the remaining regulatory powers of the states involved. These changes stand out more distinctly by virtue of the comparative treatment of the law and the long-term perspective employed by the author. The text is a revised and updated version of the lectures given by the author during the 2012 summer courses of the Hague Academy of International Law.
Das Internationale Familienrecht Bulgariens ermoglicht den Ehegatten erstmalig die Wahl eines Rechts, welches ihre guterrechtlichen Beziehungen am besten widerspiegelt, sei es hinsichtlich ihres gesamten oder auch nur eines Teils ihres vorhandenen Vermogens. Besondere Probleme bei der Guterrechtswahl entstehen, wenn sie zu einem Statutenwechsel fuhrt. Lubomir N. Guedjev geht der Frage nach, wie in einem solchen Fall die Transponierung von dem Alt- in den Neuguterstand zu erfolgen hat. Die guterrechtlichen Wirkungen der Ehe spielen eine grosse Rolle, wenn bulgarische Ehegatten Grundeigentum in Deutschland erwerben und umgekehrt oder wenn ein deutsch-bulgarisches Ehepaar eine Immobile in Bulgarien erwirbt. Wie lautet dann die Eintragung im deutschen Grundbuch? Und im bulgarischen? Diesen und vielen anderen Fragen aus dem internationalen Eheschliessungs-, Adoptions-, Abstammungs- oder Namensrecht beantwortet der Verfasser unter Einbeziehung und Auswertung der bulgarischen Rechtsprechung.
Die Zahl internationaler Ehen und eingetragener Partnerschaften nimmt stetig zu. Nach welcher Rechtsordnung bestimmen sich aber deren vermogensrechtliche Beziehungen? Diese Frage ist auch fur den allgemeinen Rechtsverkehr von grosster Relevanz; denn gerade die nationalen Regeln uber das Aussenguterrecht divergieren stark. Zu bosen Uberraschungen konnen etwa auslandische Verfugungsbeschrankungen fuhren, an denen der Immobilienerwerb eines Dritten scheitern kann. Die Folge ist ein erheblicher Drittschutzbedarf auf kollisionsrechtlicher Ebene. Losungen sind kunftig auf Grundlage der seit dem 29. Januar 2019 geltenden Europaischen Guterrechtsverordnungen zu entwickeln. Stephan Graf widmet sich der Drittdimension der EuGuVO und der EuPartVO umfassend und bezieht dabei neben Gutglaubens- und Bestandsschutzproblemen u.a. auch das Verhaltnis zwischen Guter- und Sachenstatut sowie Fragen der internationalen gerichtlichen Zustandigkeit mit ein.
Das Internationale Privat- und Verfahrensrecht enthalt eine Vielzahl von Rechtsakten, die auf drei unterschiedlichen Regelungsebenen entstanden sind: auf nationaler, EU-rechtlicher und staatsvertraglicher Ebene. Bei der Fulle von Rechtsnormen auf diesen Regelungsebenen stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Normgeber darauf achten, dass diese mit anderen Normen und Rechtsakten auf derselben oder auf einer anderen Ebene koordiniert sind - und wenn das nicht der Fall ist: wie die Koordination verbessert werden kann. Zu diesem Zweck arbeitet Richard Johannes Bader zunachst die einzelnen Methoden dieser Koordination heraus und kategorisiert sie. Aus den so herausgearbeiteten Methoden leitet er sodann Koordinationsprobleme ab und fuhrt sie jeweils einer Losung zu. Diese Losungen werden nach Gruppen geordnet, um hieraus schliesslich Prinzipien zur Losung von Koordinationsproblemen herzuleiten.
Die Kommissionsvorschlage zum Internationalen Eheguterrecht und zum Internationalen Guterrecht fur eingetragene Partnerschaften sollen einen klaren Rechtsrahmen fur grenzuberschreitende vermogensrechtliche Wirkungen einer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft schaffen. Katja Dengel analysiert die vorgeschlagenen Texte auf der Basis eines Vergleichs aller mitgliedstaatlichen Sach- und Kollisionsrechte. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich, die objektiven und subjektiven Anknupfungsmomente sowie ausgewahlte Fragen des Allgemeinen Teils. Der Vorschlag zur Vereinheitlichung des Internationalen Guterrechts fur eingetragene Partnerschaften wird daruber hinaus unter dem Gesichtspunkt einer moglichen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beleuchtet. Die Arbeit mundet in konkrete Verbesserungsvorschlage.
Im Zuge der europaischen Kollisionsrechtsharmonisierung hat der gewohnliche Aufenthalt erheblich an Bedeutung gewonnen. Inhaltlich und strukturell ist der Begriff aber weitgehend unerschlossen. Unklar ist auch, ob er einheitlich gehandhabt werden kann. Bettina Rentsch nimmt diese Unsicherheit zum Anlass, um den gewohnlichen Aufenthalt sowohl historisch als auch konzeptionell und rechtspolitisch zu analysieren. Sie entwickelt eine rechtsaktubergreifende Begriffssystematik, die sich an Gegenstand und Reichweite der unionskollisionsrechtlichen Rechtswahlbestimmungen orientiert. Der so skizzierte, rechtswahlakzessorische Aufenthaltsbegriff nimmt das Gesetzesrecht ernst und fuhrt unterschiedliche kollisionsrechtliche Rechtsquellen zusammen. So konnen Koharenzdefizite im Europaischen Kollisionsrecht auf lange Sicht durch die Rechtsdogmatik eingehegt werden.
Das Europaische Internationale Familienrecht gewahrt den Parteien Rechtswahlfreiheit. Es besteht jedoch die Gefahr, dass diese ein Recht wahlen, das ihren eigenen Interessen widerspricht. Daher stellt sich die Frage, ob Parteiautonomie ein bloss formelles Prinzip ist oder einen materiellen Kern beinhaltet. Auf der Grundlage eines materiellen Verstandnisses von Rechtswahlfreiheit werden die Rom III-Verordnung, die Guterrechtsverordnungen und das Haager Unterhaltsprotokoll daraufhin untersucht, ob sie den Anforderungen zum Schutz der Entscheidungsfreiheit schwacherer Parteien gerecht werden. Die Untersuchung reicht dabei von generalisierten Schutzinstrumenten wie der Begrenzung der Wahlmoglichkeiten uber Formvorschriften bis hin zu flexiblen Wirksamkeitskontrollen im Einzelfall. Zugleich dient die Materialisierung der Parteiautonomie als Beispiel fur die Materialisierung des Kollisionsrechts und des Rechts im Allgemeinen.