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HauptbeschreibungEuropean law (EC law and EEA law) was suddenly confronted with the great global crisis of the financial markets in the autumn of 2008 in an intensity never experienced before. How flexible the rules on the internal market of the European Union and on the European Economic Area are shaped in order to cope with the challenges of such an era of crisis is the topic of this volume. Its seven contributions analyse the impact of the crisis on the free movement of capital, the free movement of services, the rules on competition and the development of the relation between Norway and the European Union.
Normenkollisionen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht, wie sie bei der Unternehmensnachfolge auftreten konnen, stellen die Rechtsdogmatik vor besondere Herausforderungen. Julia Lubke zeigt durch eine systematisch-teleologische Analyse der erb- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und Grenzen privatautonomer Vorgaben fur die Unternehmensfortfuhrung, dass sich solche Normenkollisionen auf die Haftungsregimes beschranken. Im Ubrigen unterliegt die Testierfreiheit hier, sieht man vom Ausnahmefall der Testamentsvollstreckung ab, denselben Grenzen wie eine Gestaltung unter Lebenden. Eine umfassende Inhaltskontrolle von Verfugungen von Todes wegen zum Schutz des Erben als besondere Grenze der Testierfreiheit lasst sich, anders als die neuere Rechtsprechung vermuten liesse, nicht begrunden. Und die gesellschaftsrechtlichen Grenzen der Privatautonomie beanspruchen auch im erbrechtlichen Kontext Geltung. Die verbleibenden, haftungsrechtlichen Normenkollisionen lassen sich anhand von aus der Gesetzessystematik ableitbaren Regeln widerspruchsfrei auflosen.
Ganz In. Mit Ganztag mehr Zukunft. Das neue Ganztagsgymnasium NRW ist ein kooperatives Schulentwicklungsprojekt der Universitäten der Ruhrallianz, der Stiftung Mercator und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in NRW mit dem Ziel, durch die Einführung des gebundenen Ganztags an Gymnasien alle Begabungspotenziale zu fördern und mehr Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Dreißig ausgewählte Gymnasien werden in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung durch Fortbildungsangebote und Netzwerkarbeit auf ihrem Weg zur Ganztagsschule begleitet und erhalten Daten für eine evidenzbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung. Ihre Gestaltungsansätze und Entwicklungsprozesse werden wissenschaftlich erforscht. Dieses Buch dokumentiert erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung.
Der Großkommentar zum AktG bietet die umfassendste und vollständigste Darstellung des geltenden Aktienrechts, die in deutscher Sprache erhältlich ist. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, was nicht zuletzt dadurch gewährleistet wird, dass auch für die 4. Auflage hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewonnen werden konnten. Die Kommentierung verfolgt nicht nur das Ziel, gleichzeitig den Ansprüchen der Wissenschaft, den breit gefächerten Bedürfnissen der Praxis und den besonderen Wünschen der Gerichte an Informationen und kritischer Aufbereitung zu entsprechen. Der Benutzer soll auch zu abgelegenen Spezialfragen fündig werden, die in keinem anderen Werk behandelt werden. Auch wird der Blick durchweg auf Europa gerichtet, denn die Einflüsse der Europäischen Union auf das Aktien- und Kapitalmarktrecht sind immer häufiger spürbar und werden künftig noch deutlich zunehmen.
Wissenschaftliche Exzellenz mit Tradition: Der Großkommentar zum Aktiengesetz bleibt auch in der 5. Auflage der Garant für wissenschaftlich fundierte und praktisch hochrelevante Information. In 15 Bänden bearbeitet ein hochkarätiges Team aus Wissenschaft und Praxis um die neuen Herausgeber H. Hirte, P. Mülbert und M. Roth das AktG sowie die relevanten Nebengesetze und beleuchtet die Materie von allen Seiten. Ein unverzichtbares Arbeitsmittel! Referenz für wissenschaftlichen Tiefgang und höchste Praxisrelevanz Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis Zahlreiche konzernrechtliche, kapitalmarktrechtliche und internationale Bezüge
Die DKS (Deutsche Kreditmarkt-Standards e. V.) entwickelt seit der Gründung im Jahr 2011 Muster und Standards für den deutschen Kreditmarkt. Dazu gehören neben regelmäßigen Updates und Anpassung an die jeweils herrschende Rechtslage auch das Aufgreifen aktueller EU-Regularien, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Zu dem Mitgliedskreis der DKS gehören führende Banken sowie Anwaltskanzleien und im Kreditmarktbereich aktive Unternehmen. Im vorliegenden zweiten Band des Handbuchs werden die aktuellen Arbeitsergebnisse der DKS-Arbeitskreise vorgestellt und durch die wichtigsten Musterdokumente ergänzt: Einen Schwerpunkt bildet dabei nach wie vor der Bereich Restrukturierung un...
Aus juristischer Sicht ist Rechtsmissbrauch eine lastige Randfigur, die ausnahmsweise eine Korrektur des Rechts im Einzelfall ermoglicht. Distanziert man sich vom binaren Rechtscode, so wird ein viel tiefer liegendes Problem sichtbar: Rechtsmissbrauch ist der Wiedereintritt (re-entry) der Unterscheidung Recht/Unrecht in sich selbst. Das Rechtssystem kann das Paradoxieproblem nur um den Preis negativer Selbstreferenz losen, und dies fuhrt auf Antinomien im System zuruck. Fallstudien zum Zivilrecht, Europarecht und Kartellrecht zeigen, dass die Figur des Rechtsmissbrauchs eine Rolle spielt, wenn sich Berechtigte widerspruchlich verhalten. Darunter fallen inkonsistente Selbstdarstellungen ebenso wie das gleichzeitige Nutzen und Unterlaufen von Moglichkeitsbedingungen.
Staatsbeteiligungen an Aktiengesellschaften sind ein weit verbreitetes und aus der Wirtschaftsrealitat nicht wegzudenkendes Phanomen. Sind an dem betroffenen Rechtstrager zugleich private Akteure beteiligt, stellt sich verfassungsrechtlich die Frage, ob das Unternehmen insgesamt der staatlichen oder der privaten Seite zuzuordnen ist. Diese Diskussion hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Fraport-Urteil im Jahr 2011 erneut befeuert. In einer intradisziplinaren Studie untersucht Johannes Kater, welche Auswirkungen die Grundrechtsbindung und die damit korrespondierende fehlende Grundrechtsfahigkeit staatlich beherrschter gemischtwirtschaftlicher Aktiengesellschaften insbesondere fur deren private Minderheitsaktionare haben. Im Fokus stehen dabei die verfassungsrechtlichen Einflusse auf das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht wie auch die europarechtlichen Bezuge.