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Die Bilanz der Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch westdeutsche Gerichte ist ernuchternd. Der Schwerpunkt der Strafverfolgung lag in der unmittelbaren Nachkriegszeit. In der fruhen Bundesrepublik hingegen kam es zeitweise fast zu einem Stillstand der Ahndung von NS-Verbrechen. Juliane Ohlenroth analysiert die strafrechtsdogmatischen Grundsatze des Obersten Gerichtshofs fur die Britische Zone (1948-1950) zur Aufarbeitung von NS-Unrecht. Dabei untersucht sie die Urteilspraxis anhand der Tatkomplexe NS-Euthanasie, Justizverbrechen, Denunziationen und der Reichspogromnacht und stellt diese in den Kontext der Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs. Die Autorin zeigt auf, dass die Rechtsauslegung des Obersten Gerichtshofs fur die Britische Zone im Kontrast zur ubrigen westdeutschen Justiz und der zeitgenossischen Lehre eine angemessenere strafrechtliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen ermoglicht hatte.
Die Neugr ndung der Universitat zu Koln und ihrer rechtswissenschaftlichen Fakultat im Jahr 1919 ist eng mit Konrad Adenauer verbunden. In Nachbarschaft zur Bonner Universitat gelang es, eine zweite Hochschule in den preussischen Rheinlanden zu errichten. Man strebte u.a. mit einer Aufteilung zwischen Forschungsaufgaben (Instituten) und Unterrichtsaufgaben (Seminaren) einen neuen Hochschultyp an. Zugleich legte man grossen Wert auf weltanschauliche und wissenschaftsmethodische Pluralitat. F\r die Entwicklung der Fakultat war es wichtig, dass es gelang, bedeutende Professoren wie z. B. Fritz Stier-Somlo, Godehard Josef Ebers, Heinrich Lehmann, Hans Planitz, Andreas von Tuhr und Arthur Baumgar...
Über eine politisch höchst heterogene Lobbyvereinigung, die sich mit Erfolg für die Strafbefreiung verurteilter deutscher NS-Täter eingesetzt hat Vor dem 1945 von den Alliierten ins Leben gerufenen Internationalen Militärtribunal in Nürnberg musste sich erstmals in der Geschichte eine Staatsführung für einen von ihr begonnenen Krieg und von ihr begangene Verbrechen verantworten. Bis 1949 wurden von westalliierten Gerichten circa 5.000 Kriegs- und NS-Verbrecher verurteilt. Die Verfahren trafen in der deutschen Bevölkerung, insbesondere bei den Eliten, auf Ablehnung. Einer der einflussreichsten, jedoch gänzlich im Verborgenen wirkenden Kritiker der alliierten Justiz war der Heidelber...
Die Geschichte des 1950 gegründeten Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist trotz zahlreicher Detailstudien über sein Personal und seine Rechtsprechung bislang weithin unbekannt. Die zweibändige Publikation ermöglicht nun erstmals einen umfassenden, quellenfundierten Einblick in Aufbau, Funktionsweise und Personal dieses höchsten deutschen Gerichts in Zivil- und Strafsachen für die 1950er und die erste Hälfte der 1960er Jahre. Die Last der NS-Vergangenheit wird dabei genauso ins Blickfeld gerückt wie die Frage nach der Weiterentwicklung des Gerichts und seiner Richterinnen und Richter in den bundesdeutschen Rechtsstaat. Band 2 beleuchtet die frühe Rechtsprechung des Gerichts im Überbl...
Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft? Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Rund 12.000 Westdeutsche nahmen zwischen 1947 und dem Ende der 1950er Jahre auf Einladung der Besatzungsmacht am US-Kulturaustauschprogramm teil. W�hrend mehrmonatiger Studienrundreisen machten Schuelerinnen und Schueler, Studierende und vor allem Fuehrungskr�fte Bekanntschaft mit den Charakteristika des demokratischen Amerika: Buergerversammlungen, Koedukation, Wolkenkratzern, Frauenemanzipation, Rassentrennung, Massenmotorisierung, Konsumtempeln und Seifenopern. Die Absolventenliste des Austauschprogramms liest sich wie ein �Who is Who� der deutschen Nachkriegseliten: Namen wie Franz Josef Strau�, Ludwig Erhard, Hildegard Hamm-Bruecher, Johannes Dyba, Alois Hundhammer oder Robert Lembke finden sich darunter. Die Autorin geht den Reiseerfahrungen der bayerischen Teilnehmer des Programms nach. Sie analysiert den schwierigen Lernprozess zwischen Adaption und Ablehnung und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie in Amerika erworbene Kenntnisse in Bayern verwertet wurden. .