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Der europäische Integrationsprozess ist zur größten institutionellen Herausforderung für das Bundesverfassungsgericht geworden. Sven Simon nimmt eine Bestimmung der Kompetenzgrenzen für die Rechtsprechung des Gerichts vor und skizziert den verfassungsrechtlichen Rahmen für zukünftige Entscheidungen.
Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusam...
Quis iudicabit? Diese Grundfrage der europaischen Integration bleibt nicht zuletzt wegen der Entscheidungen des BVerfG und des EuGH zum PSP-Programm der EZB hochaktuell. Obwohl beide Gerichte die Notwendigkeit der Kooperation bzw. des gerichtlichen Dialogs betonen, nehmen sie weiterhin das Letztentscheidungsrecht fur sich in Anspruch. Um eine nachhaltige Uberwindung des Streits uber das "letzte Wort" zu ermoglichen, pladiert Martin Schwamborn fur einen pluralistischen Ansatz, der die rechtlichen Pramissen beider Seiten als gleichberechtigt anerkennt und den Fokus auf die jeweiligen Integrationsmassstabe legt. Zu diesem Zweck untersucht er die Massstabe, die BVerfG und EuGH beim Schutz der Grundrechte, der nationalen (Verfassungs-)Identitat und der Kompetenzgrenzen heranziehen. Davon ausgehend, skizziert er die Grundzuge eines massstabsorientierten Kooperationsverhaltnisses, welches fur kunftige Verfahren einen prozessualen und inhaltlichen Rahmen fur die gemeinsame Ausgestaltung der Integrationsmassstabe zur Verfugung stellt.
Das Leitbild eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bestimmt im Unionsrecht in weiten Teilen die Reichweite des Verbraucherschutzes. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wird nun wiederholt gefordert, dass auch durch den deutschen Betrugstatbestand nur noch der Durchschnittsverbraucher geschützt sein dürfe. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, welche Rolle der Verbraucherschutz im Unionsrecht grundsätzlich spielt und wie er inhaltlich ausgestaltet ist. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der deutschen Betrugsdogmatik ermöglicht schließlich eine vergleichende Betrachtung der unterschiedlichen Regelungsmaterien und das Auffinde...
Das "Grundrecht auf Sonntag" ist das jungste in einer Reihe von "Rechten", die das Bundesverfassungsgericht in freier richterlicher Rechtsschopfung einer Zusammenschau verschiedener Verfassungsbestimmungen entnimmt. Darauf haben zuletzt die Kirchen und Gewerkschaften eine Vielzahl von Rechtsbehelfen insbesondere gegen sonntagliche Ladenoffnungen gestutzt. Lutz Friedrich untersucht, wie diese und andere Normenverbindungen bis weit in den Bereich des objektiven Rechts hinein und abseits der bekannten dogmatischen Muster subjektive offentliche Rechte und Klagerechte neu begrunden. Er nimmt dabei nicht nur zu Detailfragen des Religionsverfassungsrechts Stellung, sondern stellt ausgehend vom Sonntagsschutz auch ganz grundlegende Erwagungen an zur Verfassungsdogmatik und zur Vergrundrechtlichung der Rechtsordnung sowie zu Fragen des gerichtlichen Rechtsschutzes und der Gewaltenteilung. Dazu gehort eine kritische Analyse faktischer Popular- und Verbandspopularklagen in den Bereichen Sonntag, Umwelt bzw. Klima und europaische Integration, die das geltende Prozessrecht durchbrechen und den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat vor gewaltige Herausforderungen stellen.
Typischerweise zeichnet sich der Leasinggeber von der Gewährleistung gegenüber dem Leasingnehmer unter gleichzeitiger Zession der liefervertraglichen Mängelrechte frei. Aufgrund der von ihr zugrunde gelegten mietvertraglichen Typologisierung des Finanzierungsleasingvertrages kann die herrschende Meinung die Freizeichnung nur mit den von ihr angenommenen mittelbaren Rechtsfolgen legitimieren. Dadurch wird die Haftungsfreizeichnung teilweise konterkariert. Christiane Höhne stellt ein abweichendes Pflichtenverständnis des Leasinggebers entgegen, das die dogmatischen Inkonsistenzen vermeidet. Hierfür untersucht sie umfassend die Rechtsfolgen bei Geltendmachung der zedierten Mängelrechte des Leasingnehmers gegenüber dem Lieferanten und zeigt zugleich die Grenzen formularmäßiger Modifizierungen der Mängelrechte im Liefer- bzw. Finanzierungsleasingvertrag im unternehmerischen und nichtunternehmerischen Verkehr auf.
Nicht nur aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bieten Anlass, sich grundlegend mit den Residualkompetenzen in Bezug auf die Uberprufung abgeleiteten Unionsrechts zu beschaftigen. In jahrzehntelanger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Trias seiner Vorbehalte in Bezug auf ubertragene Kompetenzen (ultra vires), auf die Wahrung essenzieller Grundrechtsstandards (Solange II) sowie im Hinblick auf die Einhaltung der Verfassungsidentitat entwickelt und gescharft. Lange hat es die Ausubung seiner Residualkompetenzen indes nur angedroht. Im PSPP-Urteil vom Mai 2020 wurde sodann allerdings erstmals ein ultra-vires-Akt angenommen, was weit uber die Verfassungs- und Europarechtswissenschaft hinaus fur Aufsehen gesorgt hat. Doch kann die dogmatische Grundkonzeption der Residualkompetenzen uberzeugen? Welche Neuausrichtungen sind geboten? Kann der Konflikt um die Letztentscheidungskompetenz uberhaupt gelost werden?
Das massive Auftreten von Gesellschaften englischer Rechtsform, unterstützt durch europarechtliche Vorgaben, hat in der deutschen Rechtswissenschaft zu einer umfangreichen Diskussion, und letztlich auch zu einem Einschreiten des Gesetzgebers geführt. Die Vielzahl der hierzu bisher veröffentlichten Publikationen erörtert fast ausschließlich einzelne rechtliche Spezialbereiche. Erforderlich war damit eine Betrachtung aus einem weiteren Fokus, welche dennoch nicht in Oberflächlichkeit verfällt. Die Arbeit befasst sich daher mit mehreren im Rahmen des Gläubigerschutzes besonders wichtigen und interessanten Themenstellungen wie den Rechtmäßigkeitsanforderungen an Dividendenausschüttungen und der Insolvenzverschleppungshaftung aus einer rechtsvergleichenden Perspektive. Abgerundet wird die Arbeit durch die erforderlichen europarechtlichen Vorgaben des EuGH, welche auch in jüngster Vergangenheit wieder Gegenstand der Diskussion waren.