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English summary: The role of fundamental rights in European tax law is only beginning to unfold. Lutz Ohlendorf explores the potential of equality and property rights for the enforcement of tax equity, drawing on an analysis of national constitutional traditions and taking into account the specific conditions of a partially integrated legal order. German description: Mit der fortschreitenden Integration der europaischen Wirtschaftspolitik geraten neben den Grundfreiheiten auch die Grundrechte der Charta zusehends in den Fokus des Unionssteuerrechts. Lutz Ohlendorf analysiert vor dem Hintergrund ausgewahlter nationaler Verfassungstraditionen, in welcher Gestalt die Prinzipien der Steuergerech...
Das Bundesverfassungsgericht nimmt seit einiger Zeit vermehrt Einfluss auf die Gestaltung des deutschen Steuerrechts. Wahrend viele diese Entwicklung als positiv erachten, sind gerade in letzter Zeit auch zunehmend kritische Stimmen zu vernehmen. Vor dem Hintergrund dieser Debatte uber den Stand und die Zukunft des deutschen Steuerverfassungsrechts vergleicht Iris Schomacker den Einfluss des Verfassungsrechts auf den gesetzgeberischen Gestaltungsraum in Deutschland und den USA, wo das Verfassungsrecht mit Blick auf das Steuerrecht deutlich zuruckhaltender gehandhabt wird. Um die Auswirkungen des Steuerverfassungsrechts auf den gesetzgeberischen Gestaltungsraum greifbar zu machen, erstreckt sich die Analyse auch auf die Grundzuge des Einkommensteuerrechts beider Lander.
Die Geschichte des offentlichen Rechts ist schon immer die Geschichte einer Unterscheidung des Rechts von anderen Arten der Normativitat im Bereich der hoheitlichen Verwaltung gewesen. An Regelungen und Normen herrscht bekanntlich auch in Diktaturen kein Mangel. Lasst sich im Hinblick auf derartige Normen, die ausschliesslich der Planung, Programmierung und Steuerung dienen, tatsachlich von offentlichem Recht sprechen? Was macht die Verrechtlichung der offentlichen Sphare aus, die den echten Rechtsstaat kennzeichnet? Die These dieses Buches lautet, dass allein der Bestand und der Umfang subjektiver Rechte fur die Verrechtlichung der hoheitlichen Spharen massgeblich sind. Eine Theorie des offentlichen Rechts, die rechtsstaatlichen Anspruchen genugen mochte und gegen politischen Missbrauch immunisiert werden soll, muss konsequent vom subjektiven offentlichen Recht her entwickelt werden.
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stell...
Das Handbuch des Staatsrechts (Neuausgabe) arbeitet Stand wie Perspektiven des gesamten deutschen Staatsrechts umfassend auf. Es informiert verlässlich, erschließt europäische, internationale, rechtsvergleichende und interdisziplinäre Zusammenhänge, gibt Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit und bietet zukunftsweisende Ansätze. Das Handbuch nimmt die Staatsrechtswissenschaft in ihrer ganzen Breite und Tiefe auf, dient als ihr gemeinsames, verbindendes Forum und schafft dadurch Einheit in Vielfalt. In der Balance zwischen Bewahrung und Erneuerung richtet es sich an die Staatsrechtswissenschaft ebenso wie an die Verfassungspraxis und die internationale Wissenschaftsgemeinschaf...
English summary: The Europeanization of public law features a multitude of different facets and components. Thorsten Siegel identifies and systematizes these elements of Europeanization, which are often very scattered, and describes these as succinctly as possible. The book is addressed in particular to advanced students. In addition, it serves as an introduction to particularly complex branches of law which play a minor role in spite of their relevance to practice for those studying law. Its ultimate aim is to show current development trends in Europeanization. German description: Das Europarecht und die nationale Rechtsordnung sind mittlerweile nahezu untrennbar miteinander verwoben. Thors...
English summary: The rights of the performing artist to his interpretation are restricted in Germany and in the USA in relation to those of the work's creator. Using the performing musician as an example, Simon Apel shows that from the perspective of legal history or legal theory this discrimination is not justified. German description: Trotz der steigenden Bedeutung, die der Interpret in der offentlichen Wahrnehmung in den letzten Jahrzehnten gewonnen hat, steht er in Deutschland juristisch immer noch im Schatten des Urhebers: Das ihm zustehende verwandte Schutzrecht wird oft als nachrangig zum Urheberrecht verstanden. Im amerikanischen Copyright ist die korperlich fixierte Leistung des Int...
Alltäglich und wie selbstverständlich arbeiten Juristen mit den Zwecken einer Norm. Zugleich irritiert der 'Zweck im Recht' seit Jhering nachhaltig Rechtstheorie und Rechtsdogmatik. So gilt etwa die Orientierung am Zweck als Chiffre für Methodensynkretismus und die Zweckmäßigkeit wird der Rechtmäßigkeit entgegengesetzt. Vor diesem Hintergrund unterzieht Thomas Wischmeyer das schwierige und facettenreiche Verhältnis des Rechts zum Zweckbegriff einer umfassenden genealogischen Rekonstruktion und einer kritischen theoretischen Analyse. Dabei zeigt sich, dass Zwecke als Thema im Verfassungsstaat nur noch im Plural buchstabiert werden können. Vor allem aber wird so erst das eigentlich praktische Problem der Rede von Zwecken im Recht sichtbar: Wer soll es sein, der rechtlich relevante Zwecke setzt? Beruht die demokratische Idee von der Rechtsetzung als Zwecksetzung auf einem intentionalen Fehlschluss? So wird die Frage nach den Zwecken im Recht zur Suche nach dem (historischen) Gesetzgeber -- Editor.
Der pacta-tertiis-Grundsatz, wonach Vertrage fur Dritte ohne ihre Zustimmung weder Rechte noch Pflichten begrunden, gilt als einer der Grundpfeiler des Volkerrechts. Die Frage nach der Existenz etwaiger Ausnahmen wird jedoch oft nur oberflachlich und auf wenige Fallgruppen begrenzt gestellt. Andreas Witte geht neue Wege, indem er in Form von Fallstudien bislang weniger beachtete Konstellationen einer moglichen Drittwirkung von Vertragen untersucht. Zentrale Fragestellung ist, ob die dabei identifizierte Auswirkung eines Vertrags auf Nichtparteien eine schlichte Ausnahme von pacta tertiis darstellt, oder ob sie dogmatisch ohne das Postulieren einer solchen erklart werden kann. Gelegentliche Seitenblicke in Form der - im Volkerrecht verbreiteten und nutzlichen, jedoch nicht immer risikofreien - Zivilrechtsanalogie reichern dabei die Untersuchung an.
Zu den strukturellen Herausforderungen der europaischen Integration gehort es, dass offentliche Aufgaben zunehmend in hybriden Konstruktionen erfullt werden, in denen verschiedene Stellen unterschiedlicher Ebenen zusammenwirken. In diesem Kontext untersucht Nikolaos I. Simantiras Netzwerke als eine sich etablierende Governance-Struktur in der Europaischen Union aus der Perspektive ihrer Verantwortungs- und Legitimationsproblematik. Auf der Suche nach moglichen alternativen Legitimationsoptionen wird aufgrund einer verfassungstheoretischen und -rechtlichen Rekonstruktion des Demokratieprinzips auch das demokratische Legitimationspotential des Individualrechtschutzes aufgezeigt, den es in Netz...