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"The study presented in this book is a direct response to the needs for defining and registering criminal and judicial data on the European level. Based upon work done in creating the European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics (ESB), the project results will improve and complement the standards developed so far for definitions and statistical registration in four fields (police, prosecution, courts, prison), in order to contribute to the picture of criminal justice in Europe. Possibilities to optimize the offence definitions used so far in the ESB context were explored. Also, further crime types, especially those subject to EU-harmonized definition, were tested and introduc...
Die Autorin beleuchtet die Praxis der Videovernehmung kindlicher Zeugen. Ausgangspunkt ihrer empirischen Untersuchung ist die Frage, ob die Gesetzesreform nicht nur gut gemeint ist, sondern auch praktisch umgesetzt werden kann. Hierbei knüpft sie an die Regelungen des 1998 geschaffenen Zeugenschutzgesetzes an, zu dessen Umsetzbarkeit im Sinne eines vom Gesetzgeber intendierten effektiven Opferschutzes, insbesondere der Vermeidung der sog. sekundären Viktimisierung (Traumatisierung), Experten aus Niedersachsen - Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichte - von ihren ersten Erfahrungen berichten. In fünf ausgewählten niedersächsischen Landgerichtsbezirken hat die Autorin zudem eine umfangreiche Aktenanalyse zum Einsatz von Videovernehmung durchgeführt und gelangt zu dem Ergebnis, dass die Videotechnologie im Strafverfahren so gut wie nicht eingesetzt wird. In konkreten Reformvorschlägen de lege ferenda werden auch die neueren Regelungen des Opferrechtsreformgesetzes von 2003 wertend in die Untersuchung einbezogen.
Hilfe und Schutz für Kinder in Not Nur ein kleiner Teil von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch wird bekannt und erkannt. Nur in wenigen Fällen kann durch Bekanntwerden und durch Hilfsmaßnahmen den betroffenen Kindern geholfen werden, weil es an Kenntnissen fehlt und Anzeichen für Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung nicht erkannt werden. Die Folge ist, dass derartige Übergriffe sozusagen sehenden Auges hingenommen werden, sei es aus Gleichgültigkeit oder sei es aus Unwissen, wo und wie man Hilfe erfahren kann. Interdisziplinärer Ansatz Hier setzt das Praxishandbuch an, indem es im ersten Teil u. a. Begriffe klärt und damit deutlich macht, was unter Kindesmisshandlung zu ...
Was ist eine Vernehmung? Die Regeln der Strafprozessordnung über die Vernehmung sehen zwar sowohl für die vernehmende Person als auch für die vernommene Person bestimmte Rechte und Pflichten vor. Wann jedoch eine Befragung eine Vernehmung ist, dies beantwortet das Gesetz nicht - und das hat Folgen. Denn welche Regeln gelten, wenn der Staat den Bürger nicht förmlich vernimmt, sondern ihn nur "informatorisch" befragt? Wie verhält es sich mit den Rechten des Bürgers und wie mit den Pflichten des Staats in einer sogenannten verdeckten Befragung, wenn der Bürger glaubt, es handele sich um ein privates Gespräch von Bürger zu Bürger?Antje Schumann widmet sich auf historischer und dogmatischer Grundlage sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Aussage- und Vernehmungspsychologie der Bestimmung des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess. Sie gelangt zu einer Definition, die der staatlichen Ausübung von Macht bei der Aufklärung des Verdachts einer Straftat Grenzen setzt und die Rechte des befragten Bürgers wahrt. Zudem weist Antje Schumann nach, dass die Vernehmung die einzige im Strafverfahren zulässige Form der Befragung ist.
Der Unmittelbarkeitsgrundsatz zahlt zu den traditionellen Verfahrensgrundsatzen der ZPO. Dennoch ist sein dogmatischer Gehalt in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Daruber hinaus verfolgte der Gesetzgeber in den letzten Jahren immer mehr die Tendenz, den Unmittelbarkeitsgrundsatz zugunsten der Prozessokonomie abzuschwachen. Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden und rechtshistorischen Untersuchung analysiert Matthias Wallimann Inhalt und Reichweite der Unmittelbarkeit und ordnet aktuelle Gesetzesanderungen in dieses Konzept ein. Der so ermittelte gegenwartige Stellenwert des Unmittelbarkeitsgrundsatzes lasst Ruckschlusse auf dessen konkrete Zukunftsperspektiven zu. Dabei zeigt sich, dass der Unmittelbarkeitsgrundsatz als Korrektiv fur ein uberwiegend okonomisch gepragtes Prozessverstandnis dienen kann und damit nach wie vor seine Berechtigung als ein Grundpfeiler des Zivilprozesses hat.
Criminal trials often attract great public interest. This interest, again, is essential to criminal justice as such, for in democratic states under the rule of law criminal law and its application need to be asserted and accepted within the public discourse. However, most people do not follow criminal trials as spectators in the courtroom, but by means of public media, such as newspapers, television and – increasingly – the internet. Thus, media outlets gain influence on the public opinion and are able to paint the picture of criminal trials according to their own perception. The media tends to overdraw criminal cases rather than to report the unbiased facts. This leads to tensions between possibly diverging interests of the public, of the judiciary and of the media. This volume addresses these tensions from the perspectives of academics and practitioners, who discussed this issue during an interdisciplinary conference held at the Institute for Criminal Law at the Georg-August-University Göttingen.
Die Debatte um die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen, die durch die sog. MHG-Studie angestoßen wurde, wird im vorliegenden Band in multidimensionaler Perspektive vertieft. Das Rechtsgut "Kindeswohl" sowie die spezifische Verletzbarkeit von Kindern und Jugendlichen stehen im Mittelpunkt. Mit dem ethischen Prinzip und interdisziplinären Konzept der Vulnerabilität wird ein Analyseinstrument verwendet, das eine neue Sicht auf sexualisierte Gewalt in Familien, Institutionen und Vereinen ermöglicht, deren systemische Risikopotenziale besonders beleuchtet werden. Gemeinsam mit Betroffenen zeigen Fachleute aus den Bereichen Theologie, Philosophie, Medienethik, Kriminalsoziologie, Sozialpsychologie, Psychiatrie, Erziehungswissenschaft, (Kirchen-)Rechtswissenschaft u. a. Interventions- und Präventionswege für einen verantwortlichen Umgang mit der gesellschaftlich lange tabuisierten Thematik auf.