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Der Schutz von Ehe und Familie hat Verfassungsrang und entfaltet seine Bedeutung im Strafvollzug in besonderem Maß, zumal das Grundrecht durch den Freiheitsentzug in intensivem Maß eingeschränkt wird. Die obergerichtliche Rechtsprechung war damit seit Bestehen des StVollzG wiederholt mit Fragen der Gewährleistung einer den Schutz von Ehe und Familie beachtenden Vollzugsgestaltung befasst. Durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 und im Gefolge die Verabschiedung von Landesstrafvollzugsgesetzen ist eine familien- und ehefreundliche Gestaltung des Vollzugs zu einem zentralen Thema geworden, insbesondere im Kontext der Besuchsregelungen. Der Autor hat ausgehend von den verfassungsrechtlichen Vorgaben und der empirischen Lebenslaufforschung die Bedeutung familiärer Bindungen für die Wiedereingliederung und Rückfallvermeidung sowie die Fragen einer familienorientierten Vollzugsgestaltung umfassend bearbeitet und legt zukunftsweisende Lösungen de lege lata und de lege ferenda vor. Auf der Basis liberal-rechtsstaatlicher Grundorientierung wird ein überzeugendes Konzept der familienfreundlichen Vollzugsgestaltung entwickelt.
Der sogenannte Beschlussarrest oder auch Beuge- bzw. Ungehorsamsarrest stellt in der jugendrichterlichen Praxis eigentlich ein Ärgernis dar, denn er wird immer dann relevant, wenn ein verurteilter Jugendlicher oder Heranwachsender die angeordneten Weisungen oder Auflagen nach dem JGG nicht erfüllt. Er stellt sozusagen das jugendrechtliche Pendant zur Ersatzfreiheitsstrafe im Erwachsenenstrafrecht dar, geht aber in Teilbereichen weit darüber hinaus, da er sogar bei Ordnungswidrigkeiten wie Schulabsentismus in Betracht gezogen werden kann (vgl. § 98 Abs. 2 OWiG). Der Jugendarrest insgesamt stand schon seit den 1970er Jahren in der Kritik. Die Meinungen zwischen Abschaffung und Ausgestaltun...
Temporary releases from prison and open prisons are elementary components of a rehabilitation-oriented prison system. This statement has remained unchanged after the federalism reform, with which the legislative competence for the prison system was transferred from the federal government to the states. The reform provides an opportunity to compare the 16 new state laws with each other and to examine the legal regulations on temporary releases from prisons and open prisons from admission to the penal institution through to discharge, taking into account normative administrative practice. In doing so, this is explored whether the federal states have maintained the standard established by the Federal German Prison Act of 1976, legitimized restorative tendencies or established innovations. The present work also makes a contribution to a constitutionally determined understanding of temporary releases from prison and open prisons.
Die Arbeit widmet sich der 2016 reformierten Vorschrift des § 177 StGB und analy-siert den Ertrag dieser Reform hin zu einem umfassenderen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch die Einführung des „Nein heißt Nein!“-Ansatzes in das deutsche Recht. Hierfür analysiert die Autorin nach einer Vorstellung der Norm und ihrer Probleme einerseits bisher zu § 177 StGB n.F. ergangene gerichtliche Ent-scheidungen. Andererseits nimmt sie einen Rechtsvergleich mit Irland als Rechts-ordnung, die schon länger ein Konsensprinzip in der Form des „Nein heißt Nein!“ kennt, vor und analysiert die dort mit der Regelung gemachten Erfahrungen. Schließlich wirft sie auch noch einen kurzen Blick auf „Ja heißt Ja!“-Regelungen, insbesondere an US-amerikanischen Universitäten sowie im schwedischen Straf-recht. Auf der Basis der gefundenen Ergebnisse nimmt die Autorin schließlich eine Be-wertung der Norm vor und stellt weitere Reformüberlegungen de lege ferenda an. Die Arbeit nimmt dabei eine umfassende Analyse des Themas vor. Es werden straf-rechtliche, strafprozessuale, kriminologische und rechtsvergleichende Perspektiven eingenommen und miteinander verknüpft.
Henning Schmidt-Semisch/Bettina Paul Gesundheit bezeichnet einen der zentralen Werte in unserer gegenwärtigen - sellschaft: Sowohl das öffentliche wie auch das persönliche Interesse an - sundheit hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Aber auch wenn (zumindest in den westlichen Industriestaaten) die durchschnittliche - benserwartung seit Ende des 19. Jahrhunderts enorm angestiegen ist und das System der gesundheitlichen Versorgung sich deutlich verbessert hat, so heißt dies doch nicht, dass das Leben heutzutage (zumindest subjektiv) weniger riskant und die Gesundheit weniger gefährdet wäre. Im Gegenteil kann man mit Bezug auf Luhmann (1991, 1993) sagen, dass es mit der...
Die Publikation befasst sich mit der Frage, wie in einzelnen Bundesländern konzeptionell und praktisch mit Gefangenen mit einem besonderen Sicherungsbedarf verfahren wird. Die empirische Befragung bezieht sich auf 7 Bundesländer (Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen), deren Justizverwaltungen im Jahr 2018 befragt wurden. Angesichts der Probleme der Vollzugsgestaltung bei als „gefährlich“ angesehenen Gefangenen und insbesondere im Bereich des Terrorismus mit der Gefahr der Radikalisierung während eines Vollzugsaufenthalts liegt die besondere Brisanz und Aktualität der Arbeit auf der Hand. Die Verfasserin bietet einen bundesländervergleichenden Überblick und analysiert ausgewählte Vorgehensweisen anhand von menschenrechtlichen Standards (European Prison Rules, Mandela-Rules), der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie den vom Anti-Folter-Komitee des Europarates (CPT) entwickelten Grundsätzen.