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Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme. Der Band 20 enthält die Kommentierung des Völkerstrafgesetzbuchs.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme. Band 16 enthält die Vorschriften des 25. bis 27. Abschnitts aus dem Besonderen Teil des StGB: Strafbarer Eigennutz (§§ 284-297 StGB), Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298-301 StGB) Sachbeschädigung (§§ 303-305a StGB).
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme. Band 13 kommentiert die Regelungen des Besonderen Teils des StGB zum Diebstahl und der Unterschlagung (§§ 242-248c StGB), zum Raub und der Erpressung (§§ 249-256 StGB) sowie zur Begünstigung und Hehlerei (§§ 257-262 StGB).
Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer bzw. der Benutzerin eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der EMRK und des IPBPR. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig dargestellt. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Herausgeberinnen sowie Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Band 12 enthält die umfassende Kommentierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR).
Band 10/2 enthält die Kommentierung der Vorschriften über die Kosten des Verfahrens (§§ 464-473a), über die Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht sowie über die sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke (§§ 474-482), über die Datenverarbeitung (§§ 483-491), zum länderübergreifenden staatsanwaltlichen Verfahrensregister (§§ 492-495), zum Schutz personenbezogener Akten in einer elektronischen Akte und zur Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten (§§ 496-499). Darüber hinaus werden die Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 500) sowie die Vorschriften des EGStPO kommentiert.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme. Band 8 umfasst die Erläuterungen zu den im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs geregelten Straftaten gegen die öffentliche Ordnung.
Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der EMRK und des IPBPR. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig dargestellt. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Band 9/2 enthält die Kommentierung der Vorschriften des Fünften Buchs der StPO, in dem z.T. weitreichende Neuregelungen erfolgt sind, u.a. der am 1. Juli 2021 neu eingefügte § 373b mit der Legaldefinition des Verletztenbegriffs.
Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der EMRK und des IPBPR. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig dargestellt. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Band 9/3 enthält die Kommentierung der StPO-Vorschriften zum Strafbefehls- und Sicherungsverfahren (§§ 407-412, 413-416), zum beschleunigten Verfahren (§§ 417-420), zur Einziehung und Vermögensbeschlagnahme (§§ 421-443) sowie zur Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 444).
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die materielle Strafrechtswissenschaft. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe und lässt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig. Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und unter Einschluss des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufarbeitung der gesamten Materie. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung auch umstrittener rechtlicher Fragen auf. So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die andere Werke kaum berücksichtigen. Band 12 kommentiert die Vorschriften des Achtzehnten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB (§§ 232 bis 241a StGB), deren Gegenstand die Straftaten gegen die persönliche Freiheit sind.