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European cities are changing rapidly in part due to the process of de-industrialization, European integration and economic globalization. Within those cities public spaces are the meeting place of politics and culture, social and individual territories, instrumental and expressive concerns. Public Space and the Challenges of Urban Transformation in Europe investigates how European city authorities understand and deal with their public spaces, how this interacts with market forces, social norms and cultural expectations, whether and how this relates to the needs and experiences of their citizens, exploring new strategies and innovative practices for strengthening public spaces and urban cultu...
«Recht für die Soziale Arbeit» wendet sich an Studierende und Berufstätige in der Sozialen Arbeit und stellt das wesentliche Rechtswissen kompakt und in Bezug auf die konkrete Praxis dar. Das Recht ist für Fachleute Grundlage und Instrument, Ressource und Schranke zugleich. Das vorliegende Grundlagenwerkversteht sich als Einführung. Es soll damit einerseits das Verständnis für wichtige rechtliche Institutionen und Verfahren geweckt werden. Andererseits werden für die Praxis besonders relevante Rechtsgebiete wie Vertragsrecht, Datenschutz, Ehe- und Familienrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht sowie Opferhilfe- und Strafrecht mit den für die Soziale Arbeit besonders bedeutsamen Schwerpunkten vorgestellt und kommentiert. Die Autor/innen sind erfahrene Rechtsdozierende an schweizerischen Fachhochschulen für Soziale Arbeit. Das Buch eignet sich daher vor allem als Unterrichtsgrundlage und für das unterrichtsbegleitende Selbststudium, aber auch als Nachschlagewerk für die Praxis.
Kindes- und Erwachsenenschutz ist gesellschaftlich brisant, weil er dem Staat Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Eltern bzw. der schutzbedürftigen Personen erlaubt. Umso wichtiger ist es, dass die Interventionen rechtlich und (sozialarbeits-)methodisch korrekt erfolgen. Das Handbuch bietet eine Praxisanleitung für Behördenmitglieder, Beiständinnen und Beistände sowie Fachkräfte im Kindes- und Erwachsenenschutz. Dabei werden rechtlich und methodisch relevante Aspekte von interdisziplinären Teams aus ausgewiesenen und erfahrenen Juristinnen und Juristen sowie Sozialarbeitenden kompakt und vertieft erläutert. Das Handbuch ist somit ein unverzichtbares Standardwerk f...
Nach einer äusserst vielseitigen Karriere, die ihn durch die Bundesverwaltung, die Justiz und die Wissenschaft zunächst an das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern und später in die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne geführt hat, ist alt Bundesrichter Prof. Dr. iur. Hansjörg Seiler per Ende 2021 in den Ruhestand getreten. An all seinen Wirkungsstätten hat dieser aussergewöhnliche Jurist tiefe Spuren hinterlassen und unter seinen Mitstreitern viele Bewunderer und Freunde gefunden. Vier davon – Arthur Brunner, Martin Kocher, Moritz Seiler und Thomas Stadelmann – haben sich im Sommer 2021 zusammengetan, um zu Ehren Hansjörg Seilers ein Libe...
During the last thirty years, the modernisation of gender relations has been dynamic and comprehensive, shaped by the conflicting forces of globalisation as well as women’s movements around the world. As the patterns of segregation and discrimination of the classical industrial gender order erode, new complexities and contentions in gender relations emerge at various sites such as politics, work and families. The main aim of the book is to trace formal as well as informal gender contracts as they emerge in everyday life and also in new norms and regulations set by states and enterprises. Core issues are the chances and the barriers for equality and new forms of gender reciprocity and solidarity.
Der renommierte Kommentar erscheint in 4. Auflage. Wesentliche Neuerungen sind unter anderem eine kritische Würdigung der Totalrevision des Opferhilfegesetzes in den Bereichen Schadenausgleich und Genugtuung, erste Entwicklungen zum neuen, vom Bundesamt für Justiz verabschiedeten Leitfaden zur Genugtuung sowie eine durchgehende Kommentierung der Opferrechte im Straf- und Militärstrafprozessrecht. Das Standardwerk richtet sich sowohl an Juristinnen und Juristen, die Ansprüche von Opfern in Verwaltungs- oder Strafverfahren geltend machen oder zu beurteilen haben, als auch an Praktikerinnen und Praktiker, die sich in ihrer täglichen Beratungsarbeit mit dem Opferhilferecht beschäftigen.
Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen männlichen Genitalbeschneidung im Kindesalter ist in der Schweiz umstritten und beschäftigt die Strafrechtspraxis und -wissenschaft. Es existiert weder eine Strafvorschrift wie im Falle der weiblichen Genitalverstümmelung noch eine Norm, die die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision an noch urteilsunfähigen Jungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie im deutschen Recht. Die Frage, ob die sog. Knabenbeschneidung tatbestandlich Körperverletzung ist und unter welchen Voraussetzungen sie ggf. als gerechtfertigt erscheint, lässt sich genauso nur interdisziplinär beantworten wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthropologische, theologische und kulturelle Gegebenheiten. Im April 2022 fand eine Tagung an der Universität Luzern statt, die diese Perspektiven aufgegriffen und diskutiert hat.
Diese Literaturarbeit betrachtet die Rolle der Sozialen Arbeit in der Prävention und Früherkennung bei leichten Körperstrafen in der Kindererziehung im häuslichen Kontext in der Schweiz. Um das Kindeswohl sicherzustellen benötigt es fachliches Wissen über Anzeichen und Symptome, die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung geben. Auch sind spezifische Kenntnisse über Risiken notwendig, welche die Wahrscheinlichkeit von leichten Körperstrafen, ausgehend von Eltern gegenüber ihren Kindern, erhöhen können. Die rechtlichen Bestimmungen im Kindesschutz in der Schweiz und die systemische Präventionstheorie dienen dieser Arbeit als Grundlage. Es wer-den gesellschaftliche und in...
Im Strafprozess ist das Vorverfahren nur rudimentär kodifiziert. Es besteht aus dem polizeilichen Ermittlungsverfahren und der Untersuchung. Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Verfahren ist in einer einzigen Bestimmung geregelt (Art. 307 StPO), welche der Polizei und der Staatsanwaltschaft einen weiten Ermessensspielraum lässt. Die Problematik akzentuiert sich mit Blick auf die Partei- und insbesondere auf die Beschuldigtenrechte. Die Strafprozessordnung räumt den Beschuldigtenrechten als Gegengewicht zur Machtstellung der Staatsanwaltschaft im Vorverfahren grosse Bedeutung ein. In der Praxis laufen die Beschuldigtenrechte jedoch Gefahr, aufgrund der scheinbar unscharf geregelten Abgre...