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Die Schrift unterzieht die ärztliche Geschäftsführung ohne Auftrag einer eingehenden Untersuchung. Die allgemeine Systematik der GoA und deren Streitpunkte werden in Bezug gesetzt zu den speziellen rechtlichen Bedingungen, unter deren Geltung ärztliche Leistungen erbracht werden. Es erfolgt eine Abstimmung der GoA-Dogmatik mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Arztstrafrecht, dem Recht des Notarzteinsatzes wie auch dem Krankenhausrecht. Vor dem Hintergrund dieses komplexen Normengefüges werden die Gerichtsentscheidungen zur Ärzte-GoA erläutert und unter Abgrenzung zum Vertrags- und Bereicherungsrecht systematisiert.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein faktischer GmbH-Geschaftsfuhrer zivilrechtlich in Anspruch genommen werden? Der umfassende Diskurs, der in jungerer Vergangenheit vor allem aufgrund europaischer Bestrebungen neue Fahrt aufgenommen hat, bringt eine Vielzahl unterschiedlicher Sichtweisen in jeder erdenklichen Nuancierung hervor. Die vorgefundenen Losungsansatze lassen eine dogmatische Begrundung weitgehend vermissen; es wird oftmals nicht vom Gesetz, sondern von der gewunschten Rechtsfolge aus argumentiert. Als Folge dessen wird davon gesprochen, dass die Haftung faktischer Geschaftsfuhrer mythische Kraft als Quelle freier Rechtsfindung entfalte. Paul Schirrmacher beschreitet den umgekehrten Weg, der nicht vom Ergebnis, sondern vom geschriebenen Recht und seiner Dogmatik ausgeht. Er zeigt eine Losung auf, welche die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines faktischen Geschaftsfuhrers von ihrer Mystik und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit befreit.
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