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English summary: Zaccaria Giacometti has made many significant contributions to the study of Swiss constitutional law. Of particular interest are his papers on the legitimacy of the Staatsnotrecht (national emergency law), which have made him known beyond his country's borders. However, his opinion on this subject has never been the subject of comprehensive and in depth analysis. Rafael Kuffer closes this gap by presenting the political, economic and academic contexts of Giacometti's statements, causing Giacometti's teachings to appear in a completely new light. German description: Zaccaria Giacometti hat viele bedeutende Beitrage zur Schweizer Staatsrechtslehre geleistet. Von besonderem Int...
Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Wer erhält das Erbe eines Verstorbenen? Wer kann Rechte an einer Erbschaft geltend machen und wer entscheidet über deren Verteilung? Die Antworten darauf fielen in früheren Epochen und je nach Gesellschaft, Milieu und Kultur anders aus. Rechtliche, ökonomische, und soziale Normen und Praktiken besaßen unterschiedliches Gewicht. Ebenso variierten Zukunftserwartungen sowie Familienvorstellungen und familiale Netzwerke, die den Besitztransfer häufig entscheidend prägten. Jürgen Dinkel analysiert in dieser Studie erstmals und aus vergleichender Perspektive, wie Gesellschaften im transatlantisch-europäischen Raum vom 19. bis ins 21. Jahrhundert diese Fragen beantworteten. Dabei wird sichtbar, wie Individuen und Verwandtschaftsnetzwerke in lokalen, nationalen und transnationalen Bezugsrahmen ihre Erbpraktiken an sich wandelnde Bedingungen anpassten, um Vermögen in der Familie zu halten. Zugleich wird deutlich, wie Gesellschaften mit Ungleichheiten umgingen, und wann und warum die Gesetze, Institutionen und Praktiken entstanden, die bis in die Gegenwart tiefgehend individuelle Lebensentwürfe und gesellschaftliche Vermögensverteilungen beeinflussen.
Anders als in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik, wo der in der Weimarer Republik begonnene Weg hin zu einer nahezu luckenlosen gerichtlichen Verwaltungskontrolle vollendet wurde, hatte die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der SBZ und fruhen DDR kaum eine Chance. Der alliierten Gesetzgebung zufolge mussten in ganz Deutschland Verwaltungsgerichte wieder errichtet werden, sodass nach Thuringen, das hierin bereits 1945/46 vorangegangen war, zwar auch in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt neue gesetzliche Grundlagen geschaffen wurden. In diesen schlug sich allerdings der Unwille der SED nieder, die 'eigene' Verwaltung durch unabhangige Gerichte kontrollieren zu lassen. Trotz Unvereinbarkeit mit den immer wirksamer werdenden Staatsstrukturprinzipien wie Gewalteneinheit und Zentralismus konnten die Verwaltungsgerichte dennoch fur wenige Jahre einen gewissen Rechtsschutz gewahren, bis sie 1952 mit dem proklamierten Aufbau des Sozialismus entfi elen.
Die Funktionsweise der Eigentumsubertragung gehort zu den Grundentscheidungen einer Rechtsordnung. Die Rechte Deutschlands, Brasiliens und Portugals stehen in dieser Frage jeweils fur einen eigenen Losungstyp. Wahrend das deutsche Recht dem Trennungs- und dem Abstraktionsprinzip sowie dem Traditions- oder Ubergabeprinzip folgt, liegen dem brasilianischen Recht das Einheits- und das Traditionsprinzip zugrunde. Das portugiesische Recht kommt dagegen im Grundfall der Ubereignung mit dem Einheitsprinzip aus; einen Publizitatsakt wie die Ubergabe erfordert es nicht (Konsensprinzip). Neben diesen Prinzipien und dem Erwerb beweglicher und unbeweglicher Sachen vom Berechtigten und Nichtberechtigten finden die in den lusitanischen Rechten bedeutsamen Rechtsinstitute der Ersitzung und des Immobilien-Vorvertrags Beachtung. Marietta Pietrek pladiert abschliessend fur die Unterstutzung der Kombination aus Ubergabe, Trennung und Abstraktion in internationalen Harmonisierungsbe strebungen.
English summary: Anika Burkhardt analyzes the entire western and eastern German administration of justice on NS Euthanasia. In so doing, she evaluates the actual findings, as well as the legal appraisals, of the courts. The author describes the processes and form of the organized system of killing and delivers an extensive insight into the various ways that justice dealt with one of the Third Reich's most grotesque crimes. German description Die deutsche Justiz hat uber vier Jahrzehnte bis in die jungste Vergangenheit Strafverfahren gegen Personen gefuhrt, die sich an den Euthanasie-Verbrechen im Nationalsozialismus beteiligt haben. Die in diesen Verfahren von west-, aber auch ostdeutschen G...
Im Zuge der seit Jahrzehnten gefuhrten Diskussion uber die Juristenausbildung wird haufig angemerkt, dass die Ausbildung der Juristen in den juristischen Grundlagenfachern wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie sowie Rechtstheorie immer weniger wird und die Facher bedeutungsloser werden. Da diese Aussagen meist unbelegt bleiben, geht David Sorgel der tatsachlichen Implementation der Grundlagenfacher in der deutschen Juristenausbildung der letzten 60 Jahre nach. Ausgangspunkt ist dabei zunachst die normative Implementation der Grundlagenfacher in den Ausbildungsordnungen und -gesetzen. Ausgehend davon untersucht der Autor das Lehrangebot in den Grundlagenfachern an ausgewahlten Universitaten anhand der Vorlesungsverzeichnisse, um schliesslich empirisch belegte Aussagen uber die Relevanz der Facher aus Sicht der Jurastudenten zu treffen.
English summary: Max von Rumelin has been almost completely forgotten by contemporary research. Along with Philipp Heck, he is considered to be the co-founder and leading representative of the methodology of Jurisprudence of Interests which prevailed during the first third of the 20th century (the Tubingen School). In this volume, Nikolas Hasslinger attempts to attain a comprehensive understanding Rumelin's life and legal methodology. German description: Max von Rumelin ist heute weitgehend in Vergessenheit geraten. Er gilt - neben Philipp Heck - als Mitbegrunder und fuhrender Vertreter der im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts vorherrschenden Methodenlehre der Interessenjurisprudenz (Tubin...
English summary: Within the legal profession, the Federal Court of Justice is deemed to have replaced the Reichsgericht (Imperial Court). Martin Griea shows that a line of tradition running between these two institutions can not be considered without attention being paid to the British Zone's Supreme Court of Justice. German description: In der juristischen Fachwelt gilt der im Oktober 1950 gegrundete Bundesgerichtshof als Nachfolgeinstitution des im Fruhjahr 1945 aufgelosten Reichsgerichts. Auf dem Gebiet der Britischen Besatzungszone existierte jedoch mit dem Obersten Gerichtshof fur die Britische Zone (1948-1950) zwischenzeitlich ein Gericht, das als Revisionsinstanz der ordentlichen Geri...
English summary: The task of parting with injustice still dominates today's study of contemporary legal history following the end of World War II. This volume offers 19 studies in three sections covering appraisal, methodological and constitutional change as well as alternatives, wherein philosophy and history of science and methodology, general and legal history are all put into context. Rather than stressing once more the political use of the past in general and legal history, the book seeks to raise awareness and free them from their political shackles. German description: Der vorliegende Band versammelt 19 Studien: Bilanzen, Methoden- und Verfassungswandel, Alternativen. Darin untersucht...