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We live in a world of science. Yet this is impossible without a legally guaranteed freedom to practise it. Findings with regard to the elements of such freedom can be deduced from an analysis of international and domestic provisions and principles. There are a plethora of international institutions, legal rules and global norms for the purpose of the international governance of science. The institutions and rules are to be interpreted in light of this freedom to guarantee the continuous existence of the knowledge-based society by means of a global administrative law of science. These aspects were analysed in a research project funded by the German Research Foundation. The book’s purpose is to present the jurisprudential results. In addition, empirical results are collected in a freely available database. The study is composed of 5 parts: The Concept of Science/Global Administrative Law/Constitutional Basis: The Freedom of Science/Institutional Design/Governance Mechanisms.
Der Tagungsband „Forschung zwischen Freiheit und Verantwortung“ richtet seinen Fokus auf die historische Dimension der Wissenschaftsethik. Das Streben nach Erkenntnis ist ein Grundelement der conditio humana – der menschlichen Natur. Doch Wissenschaft – die Erkundung neuen Wissens und die Erforschung von Zusammenhängen – ist nicht voraussetzungslos. Sie gelingt vielmehr nur in Selbstbestimmung, und Selbstbestimmung bedeutet immer auch Eigenverantwortung. Der vorliegende Band beschäftigt sich mit ebendieser Dichotomie. Er weist anhand verschiedener historischer und rezenter Beispiele nach, dass „Wissenschaft“ nur dort gedeiht, wo es gelingt, Regeln für gute wissenschaftliche Praxis durchzusetzen und eine „Ethik der (Selbst-)Verantwortung“ zu etablieren. Zudem problematisiert er etwaige externe Kontrollmechanismen.
Das Buch untersucht Empfehlungen und Leitlinien der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden von einem handlungsformtheoretischen Ansatz ausgehend. Miteinbezogen werden auch die Empfehlungen und Leitlinien der Level-3-Ausschüsse als Vorläuferausschüsse. Es stehen u.a. Fragen der Identifikation und Abgrenzung von anderen Handlungsformen, der Wirkungen von Leitlinien und Empfehlungen, des Verfahrens und des Rechtsschutzes im Mittelpunkt der Untersuchung. Das Vorhaben systematisiert erstmals Empfehlungen und Leitlinien der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden als Handlungsform. Kennzeichnend für das Werk ist dabei insbesondere die rechtswissenschaftliche – öffentlich-rechtliche Sichtweise auf aktuelle Entwicklungen in der Finanzaufsicht.
Dieses Buch analysiert den grundrechtlichen Schutzbereich der Garantien der Meinungsäußerungsfreiheit in den Grundrechtskatalogen der EMRK, des Grundgesetzes und der Grundrechtecharta der EU. Das Werk untersucht, inwieweit Hassreden und vergleichbare demokratiefeindliche Äußerungen vom Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit umfasst sind. Die Autorin setzt sich mit der zu diesen Äußerungen ergangenen Rechtsprechung der zuständigen Gerichte auseinander. Sie kommt über ausführliche Auslegungserwägungen zu den relevanten Bestimmungen zum Ergebnis, dass die Äußerungen, auch wenn sie einen Grundrechtsmissbrauch darstellen, im Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit liegen und ihr Verbot einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in das Grundrecht darstellt. Diese Schlussfolgerung wird mit der Feststellung verbunden, dass die Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs wegen der in diesen Fällen typischerweise vorliegenden Interessenlage regelmäßig erfüllt werden können.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung richterlicher Kontrolle im auswärtigen Handeln der EU. Traditionell ist die Außenpolitik ein Bereich exekutiver Prärogativen und richterlicher Zurückhaltung. Demgegenüber plädiert der Verfasser für eine aktivere Rolle nationaler und supranationaler Gerichte. Ansatzpunkte hierfür weist er anhand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nach. Hierbei knüpft die Arbeit an drei wissenschaftliche Diskurse an: Erstens betreibt sie öffentlichrechtliche Rechtsvergleichung, indem sie Erkenntnisse aus dem Unionsrecht und aus nationalen Rechtsordnungen wechselseitig fruchtbar macht. Zweitens leistet sie einen Beitrag zur sogenannten Konstitutionalisierung des Unionsrechts. Und drittens positioniert sie sich in der aktuellen Debatte um die rechtliche Hegung der sogenannten Global Governance.
Aufgrund der zunehmenden Vernetzung internationaler Energiemärkte und der wachsenden Abhängigkeit der Industriestaaten von Öl- und Gasimporten haben Meeresrohrleitungen als maritimes Transportmedium in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen. Aktuelles Beispiel einer solchen unterseeischen Rohrleitung ist die Nordstream Pipeline. Die vorliegende Arbeit behandelt die in multilateralen Verträgen globaler und regionaler Reichweite niedergelegten völkerrechtlichen Rechte und Pflichten der Staaten sowie internationaler Organisationen bei Verlegung und Betrieb unterseeischer Rohrleitungen. Die Arbeit zeigt die Verschränkung der unterschiedlichen Ebenen sowie Regelungsdefizite auf und fragt, ob das internationale Seerecht, insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, den Staaten ausreichende Handlungsinstrumentarien zur Verfügung stellt, um sowohl Meeresumweltschutz als auch Sicherheit bei Verlegung und Betrieb von Seerohrleitungen zu garantieren.
Das Buch geht der Frage nach, wie sich transnationale Migrationspraxis auf die personalhoheitliche, die territoriale, die soziale und die politische Zuordnung von Migranten auswirkt. Dabei wird deutlich, das sich gegenwärtige Migrations- und Integrationsrecht durch zwei Prinzipien strukturieren lässt: Das Prinzip der progressiven Inklusion und das Prinzip der statischen Zuordnung. Letzterem zufolge ist die Staatsangehörigkeit das dominante Kriterium der Zuordnung und der Verteilung von Teilhaberechten an Migranten. Das Prinzip der progressiven Inklusion stellt hierzu ein Gegengewicht dar, indem es dem Grundsatz folgt, Migranten - unabhängig von Bemühungen um den Erwerb der Staatsangehörigkeit - durch die zügige Gewähr von Rechten zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermächtigen. Beide Prinzipien werden als Rechtsprinzipien im Völkerrecht nachgewiesen und ihre dogmatischen Konsequenzen anhand von ausgesuchten Problemkonstellationen dargestellt.