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Migrating Words, Migrating Merchants, Migrating Law examines the connections that existed between merchants’ journeys, the languages they used and the development of commercial law in the context of late medieval and early modern trade. The book, edited by Stefania Gialdroni, Albrecht Cordes, Serge Dauchy, Dave De ruysscher and Heikki Pihlajamäki, takes advantage of the expertise of leading scholars in different fields of study, in particular historians, legal historians and linguists. Thanks to this transdisciplinary approach, the book offers a fresh point of view on the history of commercial law in different cultural and geographical contexts, including medieval Cairo, Pisa, Novgorod, Lübeck, early modern England, Venice, Bruges, nineteenth century Brazil and many other trading centers. Contributors are Cornelia Aust, Guido Cifoletti, Mark R. Cohen, Albrecht Cordes, Maria Fusaro, Stefania Gialdroni, Mark Häberlein, Uwe Israel, Bart Lambert, David von Mayenburg, Hanna Sonkajärvi, and Catherine Squires.
Legal historians have analysed the characteristics of merchant guilds and nationes (i.e., associations of foreign merchants), as well as the political clout of merchants, including foreign ones. However, how the legal status of citizens related to the merchant class and how its contents were influenced by trade remains largely unclear.
The contributions of Understanding the Sources of Early Modern and Modern Commercial Law: Courts, Statutes, Contracts, and Legal Scholarship show the wealth of sources which historians of commercial law use to approach their subject. Depending on the subject, historical research on mercantile law must be ready to open up to different approaches and sources in a truly imaginative and interdisciplinary way. This, more than many other branches of law, has always been largely non-state law. Normative, ‘official’, sources are important in commercial law as well, but other sources are often needed to complement them. The articles of the volume present an excellent assemblage of those sources. Anja Amend-Traut, Albrecht Cordes, Serge Dauchy, Dave De ruysscher, Olivier Descamps, Ricardo Galliano Court, Eberhard Isenmann, Mia Korpiola, Peter Oestmann, Heikki Pihlajamäki, Edouard Richard, Margrit Schulte Beerbühl, Guido Rossi, Bram Van Hofstraeten, Boudewijn Sirks, Alain Wijffels, and Justyna Wubs-Mrozewicz.
Early Modern Debts: 1550–1700 makes an important contribution to the history of debt and credit in Europe, creating new transnational and interdisciplinary perspectives on problems of debt, credit, trust, interest, and investment in early modern societies. The collection includes essays by leading international scholars and early career researchers in the fields of economic and social history, legal history, literary criticism, and philosophy on such subjects as trust and belief; risk; institutional history; colonialism; personhood; interiority; rhetorical invention; amicable language; ethnicity and credit; household economics; service; and the history of comedy. Across the collection, the book reveals debt’s ubiquity in life and literature. It considers debt’s function as a tie between the individual and the larger group and the ways in which debts structured the home, urban life, legal systems, and linguistic and literary forms.
Es gab im Alten Reich zwar vielfältige Gerichtsstrukturen, jedoch konnten diese nicht immer effektiv genutzt werden, sei es, weil sie keine Zuständigkeit hatten, sei es, weil ihnen die wechselrechtliche Expertise fehlte. Die Pareres waren somit nicht nur Bestandteil der Rechts- und Gerichtslandschaft des Alten Reiches, sondern verkörperten diese par excellence und waren in ihrer Rechtspluralität quasi Sinnbild derselben. Das Buch widmet sich der nahezu unerschlossenen Quellengruppe der kaufmännischen Rechtsgutachten (Pareres), die in der Frühen Neuzeit in vielen bedeutenden europäischen Handelszentren erstellt wurden. Dabei legt die Verfasserin den Fokus auf die Erschließung des Frankfurter Bestandes aus dem 18. Jahrhundert. Die Gutachten weisen eine große Bandbreite handels- und vor allem wechselrechtlicher Problemstellungen auf, die mit Hilfe der Pareres sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich gelöst wurden. Des Weiteren skizziert die Verfasserin die Entstehungsgeschichte der als Gutachter tätigen Frankfurter Börsenvorsteher und untersucht mittels eines komparatistischen Zugriffs die Funktion der Pareres im Allgemeinen.
Standen bislang vor allem Gerichtsurteile im Fokus der Justizforschung, werden in neueren rechtshistorischen und historischen Forschungsansätzen verstärkt die Alternativen untersucht. In diesem Kontext befassen sich die Beiträge über Epochen- Fächer- und Ländergrenzen hinweg mit der Fragestellung, wie Konflikte, die vor, parallel, nach oder unabhängig von einem streitschlichtenden Gerichtsverfahren beendet wurden, interpretiert werden können. Damit trägt der Band zu einer weiteren Bestandsaufnahme aktueller Forschungstendenzen bei.
Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen. Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
Rechtsgeschichte macht Freude. Mit diesen drei Worten lässt sich das abwechslungsreiche, mit farblich bebilderten Fotos gestaltete Lesebuch auf den Punkt bringen. Die Universität bleibt ein Reich der geistigen Freiheit, und eine kleine Spezialdisziplin wie die Rechtsgeschichte übt wie eh und je ihren ganz besonderen Zauber aus. Manchmal ist es wichtig, solche einfachen Wahrheiten auszusprechen. Um Außenstehende zu erreichen, benötigt man nicht nur spannende Inhalte, sondern vor allem Menschen, die dafür einstehen. Hier sind es über einhundert. Sie alle eint die Begeisterung für ihr Fach. Nicht nur Professoren kommen zu Wort. Studenten sind ebenso beteiligt wie Doktoranden. Historiker und Archivare legen ihr eigenes Zeugnis ab wie auch Rechtsanwälte, Richter und eine Verlagsmitarbeiterin. Man entdeckt einen verhinderten Basketballprofi, einen Friedhofsbesucher, leidenschaftliche Forscher oder engagierte Heimatfreunde. Ein Mitwirkender ist ganz ehrlich und schreibt, warum er keine Rechtsgeschichte betreibt.
Zu den wesentlichen Charakteristika der Geschichte des Fernhandels gehört die Tatsache, dass sich Warenströme häufig auf bestimmte (maritime und kontinentale) Handelswege bzw. Wegenetze konzentrierten. Klimatische und geographische Gegebenheiten - Windverhältnisse, Meeresströmungen, Passstraßen usw. - trugen dazu ebenso bei wie das Vorhandensein von Infrastrukturen (Häfen, Kaufmannsniederlassungen, Transportmöglichkeiten, Karawansereien etc.). Trotz einer enormen Zunahme des globalen Güterverkehrs in den letzten beiden Jahrhunderten hat sich daran bis heute grundsätzlich nichts geändert: Auch in der Gegenwart läuft ein großer Teil des Warentransports über mehr oder minder feste Routen, und neuralgische Punkte wie der Panamakanal, der Suezkanal oder die Straße von Malakka haben für die reibungslose Abwicklung des Welthandels enorme Bedeutung. Das Handbuch gibt vor diesem Hintergrund erstmals in deutscher Sprache einen Gesamtüberblick. Damit bietet es zugleich eine Synthese der selbst für Fachleute kaum noch überschaubaren internationalen Spezialforschung zu Großräumen wie dem Mittelmeer, dem Atlantik und dem Indischen Ozean.
Schriftlichkeit und Mündlichkeit prägen das Gerichtswesen der Vormoderne. Zunehmend gewannen schriftliche Elemente an Bedeutung, ohne die Mündlichkeit, nicht zuletzt bei der Entscheidungsfindung der Gerichte, ganz zu verdrängen. Die Beiträge des Bandes beleuchten das Wechselspiel schriftlicher und mündlicher Verfahrenselemente aus allgemein- und rechtshistorischer sowie archivalischer Sicht bis hin zur digitalen Erschließung von Gerichtsakten.