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Die Mutter wuchs zusammen mit 8 Geschwistern in Winterthur auf. 1939 wurde sie schwanger und musste heiraten. Sie lebte 7 Jahre allein mit den Kindern in Stein am Rhein. Ihr Mann war im freiwilligen Militärdienst und holte die Familie, unter dem Druck der Behörde, erst 1946 nach Passugg im Kanton Graubünden. Durch übermässigen Alkoholkonsum geriet die Familie in finanzielle Schwierigkeiten. Nachdem ihr Mann die Scheidung einreichte, begannen die Behörden, einige Kinder als Verdingkinder an Pflegeplätze zu versorgen.
International directory of archives / Annuaire international des archives.
Vols. for 1951- include Actes of the Congrés International des Archives.
Helvetica ; Geschichte - Politik.
Betr. u.a. das Basler Erdbeben von 1356.
Der Herrscherbesuch war ein ehrenvolles Ereignis, das als Anlass und Thema schon in den frühesten profanen Wandmalereien des Mittelalters fassbar ist. Svenja Trübenbachs Studie untersucht dieses Phänomen erstmals für den berühmten Maximilian I. Im Zentrum stehen Bildprogramme der Anwesen, in denen der König bzw. Kaiser (mutmaßlich) empfangen wurde oder werden sollte. Mit welchen Bildern reagierten die Hausherren auf den Besuch, wie setzten sie sie ein, um sich und ihr Haus zu empfehlen? Welche Vorstellungen von königlich-kaiserlicher Macht und Herrschaft spiegeln sich darin wider und wo verorteten sich die Auftraggeber diesbezüglich selbst? Nicht zuletzt stellt sich die Frage, welch...
Alfred Götz unternimmt es, am Beispiel seiner eigenen Familie zu erforschen, wie die Schweizer Behörden es rechtfertigten, den Eltern ihre Kinder zu entziehen und fremd unterzubringen, als Verdingkinder. Mit der Aufarbeitung des Schicksals dieser Kinder wurde bereits begonnen, nach dem Leid der Mütter fragt jedoch weiterhin niemand. Der Autor beruft sich dabei nicht nur auf die eigenen Erinnerungen, sondern er recherchierte in Archiven. Anhand von Zitaten aus Akten kann er zeigen, wie oberflächlich und vorurteilsbehaftet die Behörden die Situation im Haushalt der Mutter beurteilten, wie die Gerichte die Protokolle einfach übernahmen oder ohne Grundlage ergänzten. Es bleibt die Hoffnung, dass den Betroffenen zumindest postum eine Entschuldigung zuteil wird.