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Die moderne Reproduktionsmedizin hat den Zusammenhang zwischen Sexualität und Fortpflanzung weitgehend suspendiert. Einhergehend mit der gestiegenen rechtlichen und gesellschaftlichen Anerkennung suchen zunehmend auch gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeiten dieser Disziplin nach. Allerdings sind die Voraussetzungen ihres Zugangs zu Maßnahmen assistierter Reproduktion größtenteils ungeregelt. Die Arbeit nähert sich zunächst der gleichgeschlechtlichen Elternschaft aus soziologischer, kulturgeschichtlicher, sexualwissenschaftlicher, entwicklungspsychologischer und rechtsgeschichtlicher Perspektive. Sodann analysiert sie die Aussagen des Lebenspartnerschaftsgesetzes und die Rechtslage ausgewählter ausländischer Staaten. Nach einer kritischen Bestandsaufnahme der nationalen Regelungen (Embryonenschutzgesetz, Adoptionsvermittlungsgesetz und ärztliches Standesrecht) werden familienrechtliche Probleme, die rechtliche und ethische Bewertung des ärztlichen Handelns und Fragen der Kostentragung diskutiert.
Die Frage nach einer möglichen Heilung eines fehlerhaften Rechtsgeschäfts wirft sogleich die Frage nach der Endgültigkeit von deren Fehlerhaftigkeit auf. Denn obwohl die Zivilrechtsordnung bei einer Fehlerhaftigkeit eines Rechtsgeschäfts jedenfalls im Grundsatz die fehlende Wirksamkeit oder die Möglichkeit einer Aufhebung des Rechtsverhältnisses vorsieht, werden diese Rechtsfolgen durch das Rechtsinstitut der Heilung teilweise erheblich eingeschränkt. Abgesehen von wenigen einzelnen Regelungen im allgemeinen Zivilrecht ist das Rechtsinstitut der Heilung nicht generell für die gesamte Zivilrechtsordnung kodifiziert, findet sich aber in nahezu jedem Teilgebiet des Zivilrechts. Sebastian Mock untersucht das Konzept der Heilung anhand dieser einzelnen (besonderen) Regelungen und entwickelt aus diesen allgemeine Grundsätze für die Heilung fehlerhafter Rechtsgeschäfte.