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Das NS-Regime zielte von Anfang an darauf ab, wahrend des Zweiten Weltkriegs im Bereich des alltaglichen Wirtschaftens der nicht verfolgten Bevolkerungsmehrheit an der "Heimatfront" von vornherein jene Probleme zu vermeiden, von denen anhand der Erinnerung an den Ersten Weltkrieg eine Wiederkehr erwartet wurde. Unter anderem Preis- und Marktregulierung, Kriegsverfahrensrecht und eine ausserst weit gefasste Reichshaftung fur Kriegsschaden sorgten dafur, dass eine Reihe von Themen gar nicht oder nur auf Umwegen der Gegenstand von Zivilprozessen vor Ort werden konnten. Bei Schadensersatzprozessen und besonders bei Verkehrsunfallen mit Wehrmachtbeteiligung war dies jedoch anders: Hier wurde die schon vor Kriegsbeginn nachweisbare Tendenz, die Amtshaftung im als "unpolitisch" deklarierten Bereich auszubauen, zum Sprungbrett dafur, die im ubrigen Rechtssystem verankerte Kriegsfolgenkompensation in Zivilurteilen nachzubilden, ohne dass dies vom Regime explizit angeordnet w orden ware. Dominik A. Thompson liefert unter anderem die erste juristisch fundierte Darstellung des Kriegssachschadenrechts.
Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft? Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
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Empirical research is carried out in a cyclic way: approaching a research area bottom-up, data lead to interpretations and ideally to the abstraction of laws, on the basis of which a theory can be derived. Deductive research is based on a theory, on the basis of which hypotheses can be formulated and tested against the background of empirical data. Looking at the state-of-the-art in translation studies, either theories as well as models are designed or empirical data are collected and interpreted. However, the final step is still lacking: so far, empirical data has not lead to the formulation of theories or models, whereas existing theories and models have not yet been comprehensively tested...
Die Koordinierung konkurrierender Prospekthaftungsansprüche bereitet der Wissenschaft und Rechtspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Bereits auf Tatbestandsebene der spezialgesetzlichen und allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftungsvorschriften existieren norminterne Begründungsdefizite. Ein unkontrolliertes Zusammentreffen von geschriebenen Haftungsregeln und richterrechtlicher Gestaltungsmacht begründet auf Konkurrenzebene die Gefahr, dass gesetzgeberische Wertungsentscheidungen derogiert werden. Die spezialgesetzlichen Konkurrenzvorschriften sind Koordinationsinstrumente, die nur einen Teil der Konkurrenzproblematik erfassen. Besonders hinsichtlich einer Haftung sachkundiger Dritter aufgrund eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bedarf es aus konkurrenzrechtlicher Warte der Entwicklung schutzsystematisch verträglicher Methoden, um das System der Prospekthaftung vor dem Hintergrund einer einheitlichen Zivilrechtsordnung wertungswiderspruchsfrei zu gestalten.