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Spanien ist ein Mehrrechtsstaat. Neben das Zivilrecht des Código Civil treten insbesondere im Erbrecht partikulare Rechte der autonomen Gebietseinheiten (Foralrechtsgebiete). Sind derartige Foralrechte betroffen, kann es bei der Lösung erbrechtlicher Fälle zu weitreichenden Unterschieden kommen. Ob und in welcher Form ein Foralrecht zur Anwendung kommt, entscheidet das interlokale Privatrecht. Das eigentümliche Rechtsinstitut der viudedad aragonesa verleiht dem überlebenden Ehegatten eine besondere Rechtsstellung und findet selbst als aragonesisches Rechtsinstitut Eingang in den gemeinspanischen Código Civil. Ist deutsches Recht neben spanischem Recht anzuwenden, kann es zu ungewollten Verschiebungen der Rechtspositionen von Beteiligten kommen. Man spricht von Normenwidersprüchen. Die praktische Relevanz dieses Themenkreises ist hoch; auch vor dem Hintergrund eines geplanten vereinheitlichten Europäischen Kollisionsrechts. Nach Schätzungen sind allein 300.000 Bundesbürger Eigentümer von Immobilien in Spanien. Die Betroffenen müssen nicht nur vorsorgen, sondern fragen sich auch nach Sicherungsmöglichkeiten in Erbschein und Grundbuch.
Bei der Reform des chinesischen Rechtssystems spielt die Modernisierung des Zivilverfahrens eine zentrale Rolle. Auch hier ist der Liberalisierungsdruck gestiegen. Als Referenzrahmen für eine Rezeption zieht der chinesische Reformgesetzgeber vor allem auch US-amerikanische und deutsche Regelungsmodelle in Betracht: Prototypen des kontinentaleuropäischen Rechts einerseits und des Common Law andererseits. Die Autorin untersucht die Möglichkeiten und Grenzen einer gemischten Rezeption westlichen Beweisrechts in China. Sie plädiert für eine reflektierte Übernahme, die jeweils den chinesischen Besonderheiten Rechnung trägt. Die rechtsvergleichend angelegte Arbeit entwickelt für alle systemprägenden Institute des Beweisrechts Lösungen, die sowohl den aktuellen Bedürfnissen als auch den Besonderheiten der chinesischen Kultur und Rechtsordnung gerecht zu werden suchen.
Mit der stetigen Zuwanderung nach Deutschland und in die Europäische Union geht eine wachsende Bedeutung von Sprachbarrieren zwischen Vertragspartnern einher. Insbesondere im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher besteht ein praktisches Bedürfnis, das sogenannte Sprachrisiko mittels rechtlicher Regeln zu verteilen. Um insoweit eine sachgerechte Lösung zu finden, bedient sich der Autor nicht nur der geltenden deutschen Rechtslage und derjenigen auf europäischer Ebene, sondern auch der jahrzehntelangen Erfahrungen in den USA, wo die Präsenz von Millionen Migranten aus Lateinamerika das sogenannte Ethnomarketing zu einem Massenphänomen werden ließ. Auch in Deutschland ist im neuen Jahrtausend ein Siegeszug fremdsprachiger Werbung und Vertragsanbahnung zu beobachten. Dies hat der Autor zum Anlass genommen, eine umfassende Regelung zu entwerfen, welche die Interessen beider Seiten in einen schonenden Ausgleich zu bringen sucht.
In einer Vielzahl von Fällen wenden deutsche Gerichte türkisches Ehescheidungsrecht an. Bislang fehlte aber in der deutschen Literatur eine vertiefende und systematische Darstellung der Scheidungsgründe des türkischen Familienrechts auf Grundlage der türkischen Originalquellen. Diese Lücke im deutschen Schrifttum schließt die Arbeit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Aufarbeitung und Analyse der Rechtsprechung des Kassationshofs und der türkischen Rechtslehre. Die Arbeit zeigt zugleich die teilweise unterschiedliche Anwendung türkischen Scheidungsrechts in der deutschen und türkischen Rechtsprechung auf.
Kartellrecht wird in jungster Zeit in Europa vermehrt mit den Mitteln des Privatrechts durchgesetzt. Bei global agierenden Kartellen steht den Geschadigten fur Schadensersatzklagen gegen die Beteiligten des Kartells haufig eine Vielzahl potenzieller Gerichtsstande zur Verfugung. Dabei kommt dem Gerichtsstand fur den Ausgang derartiger Verfahren eine erhebliche praktische Bedeutung zu. Jonas Waschle untersucht die internationale Zustandigkeit fur Kartellschadensersatzklagen anhand des deutschen und US-amerikanischen Rechts. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden Moglichkeiten ausgelotet, wie die Handhabung der internationalen Zustandigkeit bei Weltkartellen im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr koordiniert werden kann.
Das slowakische und tschechische Zivilrecht wurde nach westeuropäischem Vorbild 1992 grundlegend reformiert und mit der Umsetzung von EU-Recht zahlreich novelliert. Das Zivilgesetzbuch beider Länder weist bis heute grundlegende Unterschiede zu den Regeln des deutschen BGB auf. Die Arbeit zeigt zunächst die Entwicklung des Zivilrechts sowie die (bisherige) weitgehende parallele Entwicklung beider Rechtsordnungen auf. Anschließend stellt der Autor systematisch den Kaufvertrag vom Vertragsschluss an über alle Stadien eines kaufvertraglichen Rechtsverhältnisses dar, veranschaulicht die sich insoweit entwickelten Unterschiede und stellt ausgewählte Probleme den Regelungen des deutschen BGB gegenüber. Dabei werden auch die Implementierung des EU-Verbraucherschutzes wie auch bestehende Besonderheiten zu den kaufvertraglichen Bestimmungen des slowakischen und tschechischen HGB aufgezeigt.
Ein weltweites Ubereinkommen auf dem Gebiet des internationalen Zivilverfahrensrechts kann nur Erfolg haben, wenn der transatlantische Dialog verbessert wird. Ina Vedie widmet sich diesem Dialog und ruckt die Lehren des U.S.-Amerikaners Arthur Taylor von Mehren (1922-2006) in den Mittelpunkt der transatlantischen Rechtsvergleichung. Sie untersucht Fragen der internationalen Zustandigkeit, der grenzuberschreitenden Verfahrenskoordinierung und der Urteilsanerkennung. Dazu werden Entscheidungen des U.S. Supreme Court wie McIntyre v. Nicastro (2011) und Daimler v. Bauman (2014) herangezogen und grundlegende europaische Konzeptionen wie das Prinzip des actor sequitur forum rei und die Prioritatsregel fur Parallelverfahren den amerikanischen Losungsansatzen gegenubergestellt. Abschliessend analysiert die Autorin den Einfluss von Mehrens auf die Arbeiten der Haager Konferenz fur IPR vor dem Hintergrund des aktuellen Judgments Project.