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Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verwalten beide Ehegatten ihr Vermögen selbständig. Sie sind aber bei bestimmten Verfügungen auf die Zustimmung des jeweils anderen angewiesen. Die Missachtung dieser Verfügungsbeschränkungen führt zur Unwirksamkeit der Verfügung. § 1368 BGB bietet auch für den übergangenen Ehegatten die Möglichkeit, gegenüber dem Dritten die sich aus dieser Unwirksamkeit ergebenden Rechte geltend zu machen. Aufgabe dieser Arbeit war es, den Weg zum heutigen Revokationsrecht vor dem Hintergrund der Geschichte des ehelichen Güterrechts nachzuvollziehen. Dabei hat sich erwiesen, dass das Revokationsrecht im Grundsatz keine neuzeitliche Erfindung...
Betr. den Rechtsstreit zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft um die Besitzverhältnisse bezüglich der Basler Festungswerke und um Ansprüche auf Realteilung.
Die Doktrin spielte zu Beginn der Entwicklung des Völkerrechts eine überragende Rolle. Heute ist jedoch die Auffassung verbreitet, ihre Bedeutung sei im Laufe des 20. Jahrhunderts geschrumpft. Vor diesem Hintergrund wird in der Arbeit der Frage nachgegangen, welche Bedeutung die Lehre in den vergangenen Jahrzehnten für das Völkerrecht hatte. Dies wird am Beispiel der Rechtsprechung von StIGH und IGH untersucht, da das Völkerrecht hier gemäß Art. 38 Abs.1 ihrer Statute Entscheidungsgrundlage war. Zudem wird analysiert, welche Rolle die klassischen Autoren des Völkerrechts und die internationalen Juristenvereinigungen in der Rechtsprechung spielten. Die Ergebnisse der Arbeit sprechen gegen einen Bedeutungsverlust der Lehre, vielmehr deuten sie auf eine Erhöhung ihres Stellenwertes hin.
Recht und Sprache sind seit ihrer Entstehung weltweit ständigem Wandel unterworfen. Das Wissen vom Werden und Wesen der deutschen Rechtssprache kann deshalb das Verständnis des gegenwärtigen deutschen Rechtes erheblich erleichtern. Trotz aller Anstrengungen der bisherigen Forschung ist eine systematische Untersuchung allerdings noch nicht erfolgt. Um die Lücke zu schließen betrachtet die Arbeit 500 auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgewählte Wörter des deutschen Privatrechts von ihren ersten Anfängen bis in das 20. Jahrhundert. Die dabei in diachronischen Längsschnitten für den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Sonderprivatrecht gewonnenen neuen Ergebnisse werden am Ende zusammengeführt und mit synchronischen Querschnitten der wichtigsten Quellen vom frühmittelalterlichen Althochdeutschen bis zu den modernen Privatrechtsgesetzbüchern verglichen.
Das Buch beschreibt Leben und Wirken des Karl Konrad Werner Wedemeyer, Professor für Römisches, Bürgerliches, Arbeits- und Zivilprozessrecht im Kaiserreich, der Weimarer Republik und sein Schicksal im Dritten Reich. Einbezogen wird die Zeitgeschichte, insbesondere die Geschichte der Universität Kiel und deren juristischen Fakultät und ihres Lehrkörpers. Dazu ergeben sich interessante Einblicke aus dem Schriftwechsel mit Gustav Radbruch, Walter Jellinek und Hermann Kantorowicz zur Zeitgeschichte und der Situation der Universität und der Fakultät in der jeweiligen Zeit. Dargestellt wird das Schicksal eines kaisertreuen Preußen, der sich nach dem Zusammenbruch der Monarchie für die Weimarer Republik einsetzt und im Dritten Reich scheitert.
Dieser Band bezweckt, Bausteine zum Bau einer immer noch fehlenden bayerischen Rechtsgeschichte zu liefern. Den Auftakt bildet ein Beitrag zur Genese der Lex Baiuvariorum, des ältesten Gesetzbuches der Bajuvaren. In einem weiteren, der frühen Zeit gewidmeten Beitrag, wird die in der Literatur lange Zeit geleugnete überragende Bedeutung der Sklaverei im frühmittelalterlichen Bayern dargelegt. In einer Untersuchung über Kaiser Ludwig den Bayern wird dessen spektakulärer Versuch behandelt, das Bayern verloren gegangene Tirol durch eine in ganz Europa Aufsehen erregende Eheschließung seines Sohnes Ludwig mit der nach päpstlicher Rechtsauffassung noch verheirateten Erbin von Tirol, späte...
Polen erhielt 1930/33 eine eigene Zivilprozessordnung, welche die unterschiedlichen prozessualen Regelungen in den ehemaligen Teilungsgebieten außer Kraft setzte. Diese ZPO beruht auf einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem Zivilprozessrecht der Teilungsgebiete sowie Frankreichs und Ungarns. Diese Arbeit untersucht den Vereinheitlichungsprozess unter Darstellung der historischen Entwicklung des polnischen Rechts sowie die Vorbereitung des Gesetzentwurfs durch die Kodifikationskommission der Zweiten Republik. Es handelt sich hierbei um eines der interessantesten, außerhalb Polens nur wenig bekannten Beispiele moderner Rechtsvereinheitlichung in Europa. Dies ist auch heute vor dem Hintergrund der Neuakzentuierung der Zivilrechtsvereinheitlichung in der Europäischen Union von Bedeutung.
Max Weber ist einer der einflussreichsten Denker des 20.Jahrhunderts, doch er war nicht unser Zeitgenosse. Wer ihn verstehen will, muss eintauchen in die bürgerlichen Lebenswelten einer vergangenen Zeit. Dirk Kaesler zeigt in seiner lang erwarteten, glänzend erzählten Biographie den Menschen Max Weber in seiner Epoche – den Jahren zwischen der Gründung des Deutschen Kaiserreichs und seinem Untergang. Nur wenige andere Denker werden so häufig als Interpret unserer Gegenwart in Anspruch genommen wie Max Weber. Etwa, wenn es um die Frage geht, ob Politiker „Charisma“ haben oder nicht, wenn behauptet wird, dass Politik das „Bohren harter Bretter“ sei oder wenn erörtert wird, ob d...
Dieses Buch befasst sich mit der Folter im Beweisverfahren der Leges Visigothorum, namentlich der Gesetzgebung des westgotischen Königs Chindasvinth in diesem Bereich. Die Besonderheiten in Chindasvinths umsichtigen Folterregelungen werden auf ihre gesetzgeberischen Motive sowie eventuelle Vorbilder untersucht. Die Untersuchung zeigt vor allem eine weitgehende gesetzgeberische Eigenleistung Chindasvinths, die sich unabhängig von möglichen Vorbildern auf seine eigenen gesetzgeberischen und politischen Intentionen gründet.