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Die Neuauflage: Das von Achterberg und Püttner in den Jahren 1990/91 erstmals herausgegebene Große Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht erscheint nun in dritter Auflage dreibändig mit einem komplett neuen Herausgeberteam in der Reihe "C.F. Müller Lehr- und Handbuch". Das Werk erleichtert Juristen die Einarbeitung auch in weniger geläufige Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts und macht immer wieder den Zusammenhang mit der Dogmatik des Allgemeinen Verwaltungsrechts erkennbar. Es schlägt aber auch Brücken vom akademischen Verwaltungsrecht in die verzweigte Praxis und führt dem Leser den inneren Zusammenhang der Materien des Besonderen Verwaltungsrechts anschaulich vor Augen. D...
Die Praxis-Ausgabe erläutert die einzelnen Vorschriften des Bestattungsgesetzes Niedersachsen umfassend und praxisorientiert und lässt auch die aktuellen Entwicklungstendenzen – wie z.B. die Bestattung von Muslimen, Ausnahmen von Friedhofs- und Bestattungszwang, Privatisierung von Bestattungseinrichtungen – nicht aus. Bereits die 1. Auflage des Werkes wurde in Fachkreisen mit Anerkennung aufgenommen: "Es scheint, Barthel übertreffe hier sogar das Standardwerk von Gaedke/Diefenbach zum Friedhofs- und Bestattungsrecht an Genauigkeit und Aktualität. Zum anderen – und dies ist nicht hoch genug anzurechnen – bedient der Kommentar zielgruppengerecht den Praktiker. [...] Barthel hat off...
Dieses Lehrbuch greift zentrale Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts auf. Systematisch werden das Gewerberecht, Baurecht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Versammlungsrecht und Umweltrecht vorgestellt. Die Nutzer bekommen die Grundlagen und Strukturprinzipien des jeweiligen Rechtsgebietes erläutert. Die Auswahl der Rechtsgebiete orientiert sich an den Studien- und Ausbildungsinhalten der Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung, der Verwaltungsschulen und Studieninstitute. Aber auch Studenten der Rechtswissenschaften und Praktiker können dieses Buch mit Gewinn lesen.
Ungefähr fünf Prozent der deutschen Bevölkerung sind muslimischen Glaubens. Dennoch blieb die Problematik der islamischen Bestattungsriten und ihrer Vereinbarkeit mit dem deutschen Friedhofs- und Bestattungsrecht lange weitgehend unbeachtet. Obwohl das islamische Recht vorschreibt, die Toten unverzüglich zu bestatten, wurden bis zu 95 % der muslimischen Verstorbenen in ihre „Heimatländer“ überführt. Es bestehen verbreitete Befürchtungen, auf deutschen Friedhöfen nicht nach islamischem Ritus beerdigt werden zu können. Dieses Arbeitsheft stellt die für das deutsche Friedhofs- und Bestattungsrecht relevanten islamischen Bestattungsriten dar, erläutert die jeweilige rechtliche Si...
Die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven – also gefahrenabwehrenden – Mitteln nach Abschluss der Strafermittlungsverfahren, um a) Eigentumsansprüche Berechtigter zu wahren („Eigentumsschutz“) und/oder b) Sachen dem „kriminellen Kreislauf“ zu entziehen („Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“). Der Erlös der sichergestellten und danach in Verwahrung genommenen Sachen (Gegenstände, Bargeld) fällt an den Fiskus, sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurd...
In der Neuauflage werden die Grundzuge des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsrechtsschutzes systematisch dargestellt und anhand zahlreicher Beispiele und Abbildungen veranschaulicht. Den Schwerpunkt bildet das Verwaltungshandeln, vor allem der Verwaltungsakt und die fur die Ausbildung wichtigsten damit zusammenhangenden Fragen. Weiter werden das Widerspruchsverfahren, der vorlaufige Rechtsschutz und das verwaltungsgerichtliche Klagesystem behandelt. Die aktuelle Literatur und Rechtsprechung sind eingearbeitet.
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den allgegenwärtigen Fragen, welches rechtliche Schicksal der menschliche Körper nach dem Tod nimmt, ob der Leichnam vererbt wird und wer in welchem Umfang über ihn bestimmen darf. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass das Totenfürsorgerecht als wesentlicher Bestandteil des - im Grundgesetz als Staatszielbestimmung zu verankernden - sog. postmortalen Persönlichkeitsschutzes auf die Wahrung der Pietät ziele und zuvörderst dem Willen des Verstorbenen verpflichtet sei. Bei unbekanntem Verstorbenenwillen dürfe der Totenfürsorgeberechtigte aber in einigen wenigen Bereichen auch eigene Entscheidungen über den ihm anvertrauten Leichnam treffen. Der Umgang mit dem Leichnam lasse sich bislang keinem bekannten Rechtsinstitut zuordnen und stelle Gewohnheitsrecht dar. Gegenwärtig herrsche Rechtsunsicherheit. Zur Behebung des gesetzgeberischen Defizits schlägt die Autorin ein Bundesgesetz vor und unterbreitet hierfür einen Gesetzesvorschlag.
Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Als Initiator des "Osnabrücker Modells" zur Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) habe ich mich in vielen Veröffentlichungen mit dieser Thematik befasst. Die in PräGe-Verfahren entscheidenden Verwaltungsgerichte der 1. und der 2. Instanz sind - soweit ich die Entscheidungen kenne - auf die Verfassungsmäßigkeit dieses Rechtsinstituts nur punktuell eingegangen. Ich selbst habe es bisher auch unterlassen, mich mit thematischen Verfassungsgrundsätzen zu befassen, was von Barthel - wohl kritisch (?) - angesprochen wird. Deshalb soll das Versäumte hiermit nachgeholt werden....
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen am Beginn und auch während ihrer Amtszeit vor vielen Themengebieten, in die sie sich einarbeiten und mit denen sie sich befassen müssen. Das Buch dient dazu, Informationen zu zehn in der kommunalen Praxis besonders relevanten Themenfeldern (u.a. Vergaberecht, Korruptionsprävention, Bauplanungsrecht, Steuerpflicht, Beihilferecht) zu bieten. Zudem soll es ermuntern, ein auf die jeweilige Situation vor Ort umsetzbares Informations- und Controllingsystem zu implementieren.Die in dem Buch vorgestellten Handreichungen beschränken sich auf Themenfelder, die besonders komplex sind und bei Verstößen schwerwiegende Folgen für die Bürgermeisterinnen...