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Das Fiskuserbrecht kann Erb- oder Aneignungsrecht sein. Dieser Unterschied verursacht im Internationalen Privatrecht ein Qualifikationsproblem. Aktuell wird das Problem, wenn der Nachlass in einem anderen Staat als dem Heimat- oder Domizilstaat des Erblassers belegen ist. Fraglich ist, welcher Staat auf den Nachlass zugreifen kann. Martin Heckel beleuchtet Sach- und Kollisionsrecht des Fiskuserbrechts in wesentlichen Rechtsordnungen. Er zeigt, dass Fälle, in denen ein Fiskuserbrecht im Ausland geltend gemacht wird, nicht befriedigend gelöst werden. Das benachteiligt die Gläubiger des Erblassers. Er entwickelt eine Rechtsnorm, die interessengerecht ist und eindeutig den zugriffsberechtigten Staat bestimmt. Die Norm könnte Teil eines künftigen europäischen Erbkollisionsrechts sein.