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Die Frage der Strafbarkeit von Vertragsärzten beschäftigt Praxis und Lehre nach wie vor in besonderem Maße. Die vorliegende Arbeit stellt die seit einigen Jahren bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur – vermeintlichen – Untreue des Vertragsarztes in Frage. Der Autor arbeitet zunächst heraus, dass der Vertragsarzt bei der Verordnung von Leistungen Dritter (z.B. Arzneimittel) nicht als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen beim Vertragsschluss mit diesen Leistungserbringern (z.B. Apotheken) fungiert. Danach widmet er sich der Fragestellung einer Vermögensbetreuungspflicht. Er nimmt eine Analyse der Stellung und Funktion des Vertragsarztes und der rechtlichen Beziehung...
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Das Lehrbuch stellt anschaulich den gesamten Bereich des Arztstrafrechts dar, von dessen Kernbestand (u.a. ärztlicher [Heil-]Eingriff als vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung inklusive der strafrechtlichen Bewertung von SARS-CoV-2-Sachverhalten, Delikte gegen das werdende Leben, die durch die jüngste Rechtsprechung veränderte Sterbehilfedogmatik, Triagekonstellationen, Verletzung der Schweigepflicht) über wirtschaftsstrafrechtliche Einschläge (Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen inklusive Compliance im Gesundheitswesen, Vertragsarztuntreue) bis hin zu nebenstrafrechtlichen Bereichen und den strafrechtlichen wie außerstrafrechtlichen Sanktionen bei ärztlichem Fehlverhalten. Zahlreiche Fälle aus der (insbesondere neueren) Rechtsprechung und Schemata fördern das Verständnis für die komplexe Materie.
Dem Ordnungswidrigkeitenrecht kommt bei der Verfolgung und Ahndung von Wirtschaftskriminalität erhebliche Bedeutung zu. § 130 OWiG regelt, dass der Inhaber eines Unternehmens für eine gehörige Aufsicht Sorge zu tragen hat, um Pflichtverstöße im Unternehmen zu verhindern. Mit Bezugnahme auf die Regeln der Gewinnabschöpfung drohen bei Zuwiderhandlung hohe Geldbußen. An wen jedoch sind diese Aufsichtspflichten innerhalb von Konzernen gerichtet? Angesichts der großen Verbreitung von Konzernverbindungen handelt es sich bei der Beantwortung der Frage, ob diese Aufgaben den einzelnen Konzernunternehmen oder der Konzernobergesellschaft obliegen, um einen entscheidenden Gesichtspunkt der Bu...
Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein, kann sich der Verletzte im Wege des Klageerzwingungsverfahrens gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wenden. Die Arbeit behandelt die Frage, wer bei einer Vermögensstraftat zum Nachteil einer Kapitalgesellschaft „verletzt“ im Sinne der §§ 171, 172 StPO und damit berechtigt ist, das Klageerzwingungsverfahren zu betreiben. Nach einer Kritik am vorherrschenden Verständnis entwickelt der Autor einen Verletztenbegriff, der an die materiell-rechtliche Zuordnung des Rechtsgutsobjekts anknüpft. Die Kriterien, nach denen sich die Zuordnung des Rechtsguts "Vermögen“ bestimmt, leitet der A...
E’ comodo definirsi scrittori da parte di chi non ha arte né parte. I letterati, che non siano poeti, cioè scrittori stringati, si dividono in narratori e saggisti. E’ facile scrivere “C’era una volta….” e parlare di cazzate con nomi di fantasia. In questo modo il successo è assicurato e non hai rompiballe che si sentono diffamati e che ti querelano e che, spesso, sono gli stessi che ti condannano. Meno facile è essere saggisti e scrivere “C’è adesso….” e parlare di cose reali con nomi e cognomi. Impossibile poi è essere saggisti e scrivere delle malefatte dei magistrati e del Potere in generale, che per logica ti perseguitano per farti cessare di scrivere. Devastan...
Der Fokus der Arbeit liegt darauf, welche Bedeutung die hypothetische Einwilligung für die Bewertung bestimmter Ereignisse unter den Aspekten des Verhaltens- und Erfolgsunrechts haben kann. Dazu wird anhand der Konkretisierung der Verhaltensnormverstöße im Hinblick auf das tatbestandsspezifische Schutzgut geklärt, ob dem Arzt aufgrund eines Aufklärungsmangels die Begehung einer rechtswidrigen Körperverletzung vorgeworfen werden kann, weil er eigenmächtig gehandelt hat. Ausgehend davon widmet sich die Untersuchung der Relevanz von Willensmängeln bei der Patientenentscheidung. Schließlich folgt eine Auseinandersetzung mit der dogmatischen Berechtigung der Berücksichtigung hypothetischer Erwägungen bei einer defizitären Einwilligung des Dispositionsbefugten. Im Ergebnis wird die Anwendung der hypothetischen Einwilligung im Strafrecht abgelehnt und mit der Entkriminalisierung leichtester Fahrlässigkeit ein Lösungsvorschlag (nicht nur) für den medizinischen Konfliktbereich unterbreitet.
Die Straftatbestande der 299a, b StGB knupfen an ein hochkomplexes, dicht reguliertes Gesundheitssystem an. Es herrscht insoweit eine "negative" oder "asymmetrische" Akzessorietat zu den einschlagigen gesundheitsrechtlichen, sowie den berufs- und sozialrechtlichen Regelungen. Maren Kristina Becker analysiert dieses Akzessorietatsverhaltnis und untersucht, wie insbesondere die berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften die Straftatbestande pragen. Auch die Frage nach dem Rechtsguterschutz wird behandelt. Im Zentrum der sich anschliessenden verfassungsrechtlichen Diskussion steht die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Die Autorin beleuchtet zudem Ansatze der Rechtswissenschaft, die auf eine restriktive Norminterpretation abzielen. Die herausgearbeiteten Defizite der 299a, b StGB bilden sodann den Ausgangspunkt fur einen Reformvorschlag.