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Die Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wird in Deutschland durch die Ärzte nach rein medizinisch-therapeutischen Kriterien bestimmt und gesichert. Durch die Verteilung der Ärzte nach dem Planungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung ist flächendeckend in allen Teilräumen des Bundesgebietes eine medizinische Versorgung gewährleistet. Damit sichern die Ärzte gleichzeitig die flächendeckende und gleichwertige Arzneimittelversorgung in Deutschland. Wo ein hinreichendes ärztliches Verordnungsvolumen zusammenkommt, gibt es Apotheken. Der Apotheker folgt dem Arzt. Umgekehrt gilt: Wo es keine Ärzte mit einem entsprechendem Rezeptumsatz gibt, kann keine Apotheke existieren....
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