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The idea of the separation of powers is still popular in much political and constitutional discourse, though its meaning for the modern state remains unclear and contested. This book develops a new, comprehensive, and systematic account of the principle. It then applies this new concept to legal problems of different national constitutional orders, the law of the European Union, and international institutional law. It connects an argument from normative political theory with phenomena taken from comparative constitutional law. The book argues that the conflict between individual liberty and democratic self-determination that is characteristic of modern constitutionalism is proceduralized thr...
The Possibility of Norms examines what defines social norms. Norms are not mere justifications or causal explanations of what we do, but point towards the possibility of divergent states of the world. Möllers's eye-opening analysis develops a new conceptual framework for social norms, from law and religion to the social and political sphere.
Offers a potted history of the German Federal Constitutional Court, one of the most influential constitutional courts in recent years. It examines the development of the court and its interaction with the German basic law, its approach to judicial reasoning, and its significance for contemporary constitutional theory.
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Das Verhaltnismassigkeitsdenken ist im offentlichen Recht der Bundesrepublik allgegenwartig, sein privatrechtsmethodischer Stellenwert dagegen weit weniger klar. Alexander Tischbirek begibt sich auf eine Spurensuche, macht die Verhaltnismassigkeitsprufung schon fruh als Grenzgangerin zwischen den Teilrechtsordnungen aus und beschreibt auch ihre offentlich-rechtliche Entwicklung als Produkt einer wechselseitigen Einflussnahme. Zuletzt ist es insbesondere die Europaisierung des Privatrechts, welche die Figur verstarkt ins deutsche Recht zurucktragt und ihr neue Anwendungsfelder erschliesst. Da aus der Facherdichotomie keine grundsatzlichen Einwande gegen eine solche Methodenmigration folgen und die Figur auch nicht bedingungslos in Grundrechtswirkungen aufgeht, richtet sich der Blick - im offentlichen Recht wie im Privatrecht - auf die Vorgaben des demokratischen Gesetzes.
Die Chronik von Leben und Werk des Schriftstellers Theodor Fontane schließt nach der 2006 erschienenen Bibliographie die zweite seit langem beklagte Lücke in der Fontane-Forschung. Erstmals werden alle zugänglichen Quellen zur Lebens- und Werkgeschichte Fontanes systematisch erschlossen und die daraus gewonnenen Informationen nach Einzelrubriken (Tagesereignisse, Begegnungen, Arbeit, Lektüre, Drucke, Briefe von und Briefe an Fontane) geordnet und chronologisch präsentiert. Jeder Eintrag wird mit seiner Quelle nachgewiesen. Die Chronik stützt sich dabei sowohl auf die umfangreichen Brief- und Tagebücher-Editionen der letzten Jahrzehnte als auch auf unveröffentlichte Materialien aus Archiven. Die Chronik wendet sich nicht nur an Fontane-Spezialisten, sondern bietet ein Kompendium zum literarischen und historischen Leben des 19. Jahrhunderts. Dass Fontane selbst und die, mit denen er Umgang hatte, im Zitat reichlich zu Wort kommen, empfiehlt die Chronik auch für Liebhaber des Dichters.
Wenn ein Unternehmen in Trümmern liegt, ist seine einstige Markenkraft die einzige Möglichkeit für einen Neustart. Hier hilft kein Emotional Branding, kein Sensation Marketing und auch keine sorgfältig formulierte Reason Why. Auf den nachfolgenden Seiten wird anhand zahlreicher Beispiele deutlich, wie beherzte Unternehmer und engagierte Mitarbeiter, „ihre“ Marke erfolgreich wieder- lebten und einige dadurch in kürzester Zeit Marktführerschaft erlangt haben – ein einmaliger Vorgang, der für jeden grenzübergreifend denkenden Mark- manager von Belang ist. Denn meist gelang dieser Erfolg ohne ausgefeilte M- keting-Strategien, ohne Unternehmensberater und jenseits hoher Werbeetats, ...
Das Bild, das sich eine Rechtsordnung von den Amtstragern und Burgern macht, an deren Handlungen sie Erwartungen und Sanktionen knupft, bleibt zumeist implizit. Die Figur des Durchschnittsmenschen als Handlungsmassstab bildet eine Ausnahme. Doch wie wird diese Massstabsfigur als typisierter Akteur definiert, welche Rolle spielt sie im Rechtsaustrag und welche Bedeutung wird ihr als ausserrechtlicher Bezugspunkt fur die Entscheidungsfindung eingeraumt? Wahrend der Durchschnittsburger im Zivil- und Strafrecht bereits ausreichend untersucht ist, besteht fur das Verwaltungsrecht noch Forschungsbedarf. Lara Zwiffelhoffer untersucht fur vier zentrale Rechtsbereiche im Verwaltungsrecht die problematische Rolle der Figuren des Durchschnittsbeamten und des Durchschnittsburgers zwischen Empirie und Normativitat, zwischen Individualisierung und Generalisierung, zwischen Relativierung und Rationalisierung normativer Anforderungen.
Während die Unzufriedenheit mit Politikern und Parteien zunimmt, bleibt die Beliebtheit des Bundesverfassungsgerichts ungebrochen. Urteile wie zum Lissabon-Vertrag, zur Onlinedurchsuchung oder zur Höhe der Hartz-IV-Sätze werfen jedoch die Frage auf, inwiefern die Karlsruher Richter bisweilen die Grenzen ihrer institutionellen Zuständigkeit überschreiten. Anläßlich des 60. Jahrestags der Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts unternehmen vier renommierte Juristen daher den Versuch einer wissenschaftlichen Kritik an Deutschlands beliebtestem Verfassungsorgan.