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Verfassungsgerichte stehen derzeit als Mit- und Gegenspieler demokratischer Entscheidungen im Fokus. Ein Blick nach Polen, Ungarn oder hinsichtlich der Bundespräsidentschaftswahl nach Österreich zeigt das fragile Zusammenspiel von Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratie in einer Zeit, in der sich das politische Koordinatensystem verschiebt und »illiberale Demokratien« vermehrt Zuspruch finden. Die Autoren analysieren, welchen politischen Zugriffen Richter und Gerichte angesichts geänderter politischer Verhältnisse ausgesetzt sein und wie Verfassungsgerichte wiederum unter dem Deckmantel des angeblich unpolitischen Rechts Politik machen können. Die verschiedenen Rollen(zuschreibungen) der Gerichte haben sowohl auf die nationalstaatliche als auch auf die europäische Politik Auswirkungen.
Das Steirische Jahrbuch für Politik bietet Beobachtern und Interessenten der heimischen Politikszene Einblicke in politische, wirtschaftliche oder kulturelle Geschehnisse und Entwicklungen vorwiegend des Bundeslandes – und darüber hinaus.
Das Steirische Jahrbuch für Politik bietet Beobachtern und Interessenten der heimischen Politikszene Einblicke in politische, wirtschaftliche oder kulturelle Geschehnisse und Entwicklungen vorwiegend des Bundeslandes - und darüber hinaus.
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Josef Mantl, Kommunikationsunternehmer und Experte für Communitybuilding, Jurist und Publizist, Al Gore Climate Leader und Wahlkämpfer für Hillary Clinton, gibt pointiert konkrete Tipps für erfolgreiches Netzwerken on- und offline und erzählt humorvoll persönliche Erfahrungen. Jeder kann Netzwerken. Und jeder kann gewinnen.
Das Recht auf saubere Luft ist ein „Klassiker“ des Umweltrechts: Beim ersten Grazer Umweltrechtsforum 2015 haben daher an der Universität Graz Experten verschiedener Fachdisziplinen, Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie NGOs am Beispiel der Feinstaub-Problematik darüber diskutiert, ob Einzelne ein solches Recht haben und wie dieses durchgesetzt werden kann. Wichtige Impulse wurden dabei im Europarecht verortet, das von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Personen einen Anspruch auf Erstellung eines Luftreinhalteplanes einräumt. Aus der Aarhus-Konvention folgt, dass ein solcher Anspruch gegenüber den nationalen Behörden – unter Anrufung der Gerichte – durchsetzbar sein muss. Der vorliegende Tagungsband enthält auch Überlegungen zu entsprechenden legistischen Reformen.