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Der Großkommentar zum AktG bietet die umfassendste und vollständigste Darstellung des geltenden Aktienrechts, die in deutscher Sprache erhältlich ist. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, was nicht zuletzt dadurch gewährleistet wird, dass auch für die 4. Auflage hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewonnen werden konnten. Die Kommentierung verfolgt nicht nur das Ziel, gleichzeitig den Ansprüchen der Wissenschaft, den breit gefächerten Bedürfnissen der Praxis und den besonderen Wünschen der Gerichte an Informationen und kritischer Aufbereitung zu entsprechen. Der Benutzer soll auch zu abgelegenen Spezialfragen fündig werden, die in keinem anderen Werk behandelt werden. Auch wird der Blick durchweg auf Europa gerichtet, denn die Einflüsse der Europäischen Union auf das Aktien- und Kapitalmarktrecht sind immer häufiger spürbar und werden künftig noch deutlich zunehmen.
Wissenschaftliche Exzellenz mit Tradition: Der Großkommentar zum Aktiengesetz bleibt auch in der 5. Auflage der Garant für wissenschaftlich fundierte und praktisch hochrelevante Information. In 15 Bänden bearbeitet ein hochkarätiges Team aus Wissenschaft und Praxis um die neuen Herausgeber H. Hirte, P. Mülbert und M. Roth das AktG sowie die relevanten Nebengesetze und beleuchtet die Materie von allen Seiten. Ein unverzichtbares Arbeitsmittel! Referenz für wissenschaftlichen Tiefgang und höchste Praxisrelevanz Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis Zahlreiche konzernrechtliche, kapitalmarktrechtliche und internationale Bezüge
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Der Großkommentar zum AktG bietet die umfassendste und vollständigste Darstellung des geltenden Aktienrechts, die in deutscher Sprache erhältlich ist. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, was nicht zuletzt dadurch gewährleistet wird, dass auch für die 4. Auflage hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewonnen werden konnten. Die Kommentierung verfolgt nicht nur das Ziel, gleichzeitig den Ansprüchen der Wissenschaft, den breit gefächerten Bedürfnissen der Praxis und den besonderen Wünschen der Gerichte an Informationen und kritischer Aufbereitung zu entsprechen....