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Im Sommer 2012 wurde bekannt, dass es im Lebertransplantationsprogramm des Universitätsklinikums Göttingen zu systematischen Verstößen gegen Richtlinien der Organvermittlung gekommen ist. Gegen den verantwortlichen Transplantationsmediziner wurde im August 2013 Anklage wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Das LG Göttingen, das mit diesem Verfahren nach eigener Einschätzung "juristisches Neuland" betreten musste, sprach den Angeklagten im Mai 2015 von allen Anklagepunkten frei. In Kürze wird der BGH über die Revision der Staatsanwaltschaft entscheiden. Die Arbeit geht der Frage nach, ob systematische Verstöße gegen die Allokationsrichtlinien Tötungs- oder Körperverletzungsunrecht darstellen, behandelt dabei schwerpunktmäßig Probleme des Allgemeinen Teils und kommt zu einem anderen Ergebnis als das LG Göttingen.
Das Werk enthält eine kompakte Darstellung des examensrelevanten Pflichtfachstoffes zum Allgemeinen Teil des Strafrechts. Unter Zuhilfenahme von zahlreichen prägnanten Fallbeispielen und Originalentscheidungen aus der Rechtsprechung werden die Grundlagen – Normen, Definitionen und Auslegungsprobleme („Streitstände“) – methodisch orientiert aufbereitet. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf ein allgemeines Strukturverständnis sowie die Darstellung typischer Klausurschwerpunkte gelegt. Auf wissenschaftliche Vertiefung und über das Basiswissen hinausgehende Erläuterungen wird weitgehend verzichtet, wodurch sich das Werk ideal für den Einstieg in das Studium eignet.
Modern medicine has changed the everyday handling of health and illness noticeably. Medical progress even changes the health and illness affiliated terms. A deep running conflict of values has come into existance, challenging for ethics and the legal order through predictive medicine, stem cell research, reproductive medicine, transplantation medicine or euthanasia and the additional rationing in the health sector. Kreß addresses newly formed questions such as the option of testing drugs on the bases of human embryonic stem cells or the palliative sedation of the dying. In his ethical discussion the author takes cultural and religious plurality in account and emphasises on a patient?s personal right of self determination and justness of participation. Special emphasis is placed on a human right to health protection; which hasn't found enough attention in medical ethics and legal rules. Children's health protection is also kept in mind through the work.
Der Missbrauch von Suchtmitteln ist in den Justizvollzugsanstalten ein zentrales Problem. Es besteht ein dringendes Bedürfnis, den Drogenmissbrauch so weit wie möglich einzudämmen und den damit einhergehenden Problemen entgegenzuwirken. Anliegen der Arbeit ist die Untersuchung der Maßnahmen zur Feststellung und Bekämpfung von Suchtmittelmissbrauch in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Der Fokus liegt dabei auf derjenigen Kontrollmaßnahme, der in der Praxis die größte Bedeutung zukommt - den Urinkontrollen. Neben der Betrachtung der existierenden Rechtsgrundlagen und der Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelmissbrauch unter dem Aspekt der Selbstbelastungsfreiheit, wurde die Praxis im Umgang mit Urinkontrollen zur Feststellung von Drogenmissbrauch im nordrhein-westfälischen Justizvollzug untersucht.
Im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Lebensschutz wird seit Jahrzehnten über Sterbehilfe diskutiert. Die Einführung von § 217 StGB, der Sterbehilfeorganisationen sowie Suizidbeihilfe in organisierter Form verbietet, und ein umstrittenes Urteil des BVerwG aus dem Jahr 2017, sorgen zudem für Klärungsbedarf. Mit Spannung wird daher die Entscheidung des BVerfG erwartet, welches in Kürze über mehrere Verfassungsbeschwerden zu § 217 StGB befinden wird. Die Arbeit geht mit einer eigenen Studie der Frage nach, welche Probleme bei der Anwendung der Norm tatsächlich bestehen. Die Ergebnisse der Onlinebefragung von Justizpraktikerinnen und -praktikern geben dabei Aufschluss über das Strafverfolgungsrisiko für medizinisches Fachpersonal.
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First Published in 2004. In a wider sense this book is a history of philosophy as an institution, not a set of beliefs. The author presents the view that it might indeed be argued that it is the institutionalization of philosophy that has worked to its disadvantage. Is it not the case that the two greatest philosophers in Britain this century—Bertrand Russell and Ludwig Wittgenstein— had at most a somewhat tangential relation with universities? May not real philosophical progress depend on a relative freedom from such an institutionalized framework? These are questions which are considered and this book tries to answer.