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Festschrift, die diverse Autoren zum Thema Medizinrecht (Arzthaftungsrecht) beinhaltet und zum Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft herausgegeben wird.
Die Internationalisierung bzw. die Europäisierung aller Lebensbereiche macht auch vor dem Arzthaftungsrecht nicht halt. Man stelle sich insoweit nur die Behandlung eines Urlaubers an seinem ausländischen Urlaubsort oder die Reisegruppe im Ausland, innerhalb derer sich ein Arzt befindet, vor. Auch die Fälle der schönheitschirurgischen Eingriffe im Ausland gehören hierzu. All diese Situationen berühren mehrere Rechtsordnungen, so dass sich die Frage stellt, welches materielle Recht auf den Fall anzuwenden ist und in welchem Staat der Kläger seine Ansprüche etwa wegen eines Behandlungsfehlers geltend machen kann. Diese Fragen sind mit Hilfe des internationalen Privatrechts und des inter...
Juristen, Ärzte, Pharmakologen und Apotheker finden in diesem Werk vier wesentliche Aspekte des Medizinrechts: das Arztrecht, das Arzneimittelrecht, das Recht der Medizinprodukte und das Transfusionsrecht. Die rechtliche Darstellung medizinischer, pharmazeutischer und medizintechnischer sowie transplantations- und transfusionsrechtlicher Probleme verdeutlichen Entscheidungen und praktische Fälle. Ein Blick auf ausländische Entscheidungen, Regeln und Tendenzen rundet das Bild ab. Europarechtliche Vorgaben werden eingehend beleuchtet. Die 6. Auflage setzt neue Akzente im Bereich der Fortpflanzungsmedizin, dem Abstammungsrecht und beim Arzthaftungsprozess. Wegen der genauen Gliederung und des ausführlichen Registers ist das Buch auch als Nachschlagewerk geeignet.
Die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen ist täglich geübte klinische Praxis. Dabei ist die Diskussion, was überhaupt aus ärztlicher Sicht delegierbar ist und welche Leistungen originär ärztliche Aufgaben bleiben, nicht abgeschlossen. Das Thema hat medizinische, medizinrechtliche, berufspolitische und ökonomische Relevanz. Dennoch fehlen klare rechtliche Vorgaben und Regelungen; auch aus medizinischer/pflegerischer Sicht wird diskutiert, was genau originäre ärztliche Aufgabe ist und in den Kernbereich ärztlicher Leistungen fällt. Die Referate und die Diskussionen beim Kölner Symposium geben den Stand der derzeitigen Rechtslage wieder und fassen die derzeit vertretenen Meinungen zusammen.
Wie, in welcher Form und vor allem durch wen wird bestimmt und entschieden, dass der aus haftungsrechtlicher Sicht geforderte Facharztstandard bzw. Standard in der medizinischen Behandlung eingehalten worden ist? Kann überhaupt aus rechtswissenschaftlicher Sicht das Recht den Standard festlegen? Wird nicht vielmehr durch den so häufig kritisierten „Richter in Weiߓ, d.h. dem gerichtlich bestellten Sachverständigen der Standard definiert und das Tatgericht an dessen Ausführungen und Definitionen gebunden? Die Autoren stellen dar, welche rechtlichen und naturgemäß auch medizinischen Vorgaben berücksichtigt werden müssen, um den Standard zu definieren und zur Grundlage einer tatrichte...
English summary: Legal culture has become a key notion in law and society. But how to describe it? How does it emerge? Where are its roots and foundations? Which elements constitute it? Peter Mankowski provides answers by highlighting its development and structures. Rather than establishing a grand theory, his work looks at different contexts and offers at its core a comparative-anecdotal approach to a complex, multifaceted notion. Aiming to provoke thought and encourage discussion, the author depicts the societal, religious and ideological traditions surrounding legal culture, which has to be dynamic to keep apace with progress in society, science and technology. An international phenomenon...
Rechtssicher argumentieren! Das Handbuch Arzthaftungsrecht erschließt systematisch die Besonderheiten des Arzthaftungsrechts auf der Basis des Patientenrechtegesetzes. Orientiert an der Praxisrelevanz erläutern erfahrene Praktiker umfassend die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundlagen und geben wertvolle Hinweise zum Mandatsmanagement auf Patienten- und auf Arztseite von Mandatsannahme bis -beendigung. 90 % der Haftungsfälle werden in außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen, dort liegt ein Schwerpunkt bei der Tätigkeit des RA im arzthaftungsrechtlichen Mandat. Dementsprechend praxisrelevant sind die Tipps des Autorenteams für außergerichtliche Verfahren. Indem das ...
1. Kölner Symposium der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V., 11. November 1989
Seit der Vorauflage im Jahre 2010 sind nunmehr fünf Jahre vergangen - die sogenannte "Halbwertszeit" in der Medizin, die eine dringende Auffrischung aller Erkenntnisse erfordert. Zu nennen sind hier vor allem die Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes im Februar 2013 und die damit verbundene Neuregelung der §§ 630a bis h BGB. Zudem verändert sich die Krankenhauslandschaft ständig, beispielsweise durch die Aufnahme von Leitlinien in die Krankenhausplanung, durch neue Kooperationsmodelle und Verzahnung des stationären und ambulanten Sektors oder auch durch die Aufnahme des Risikomanagements in das Patientenrechtegesetz. Die Verfasser haben sich in interdisziplinärer Zusammenarbeit bemüht, das Spannungsverhältnis Arzt/Patient/Versicherer zu erarbeiten und die Frage in den Mittelpunkt zu stellen, wie durch richtige Organisation und Schadensverhütungsmaßnahmen die Haftung des Kraneknhausträgers sowie des ärztlichen und nichtärztlichen Dienstes begrenzt werden kann.
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklärung spaltet die im Medizinrecht tätigen Anwälte ebenso wie die Ärzteschaft in Lager. Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenügende Bereitschaft der Ärzte, Patienten über die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklären. Beklagt wird andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der Medizin noch Risiken für aufklärungspflichtig halte, die weit unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener Risiken liege. Die Beiträge liefern neben einer Analyse der bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen für die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.