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Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme. Band 8 umfasst die Erläuterungen zu den im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs geregelten Straftaten gegen die öffentliche Ordnung.
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet. Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme. Band 16 enthält die Vorschriften des 25. bis 27. Abschnitts aus dem Besonderen Teil des StGB: Strafbarer Eigennutz (§§ 284-297 StGB), Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298-301 StGB) Sachbeschädigung (§§ 303-305a StGB).
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die materielle Strafrechtswissenschaft. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe und lässt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig. Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und unter Einschluss des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufarbeitung der gesamten Materie. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung auch umstrittener rechtlicher Fragen auf. So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die andere Werke kaum berücksichtigen. Band 12 kommentiert die Vorschriften des Achtzehnten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB (§§ 232 bis 241a StGB), deren Gegenstand die Straftaten gegen die persönliche Freiheit sind.
After WWII, U.S. leaders sought to create liberal rule-of-law regimes in Germany and Japan, but the effort was often unsuccessful. Kostal argues that the manifest failings of America’s own rule-of-law democracy were partially to blame, weakening U.S. credibility and resolve and revealing the country’s ambiguous status as a global moral authority.
Ein Handbuch des Verfassungsrechts im Strafverfahren: Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen ist für die Strafverteidigung oft die letzte Möglichkeit, einen für den Mandanten unerwünschten Verlauf oder Ausgang des Strafverfahrens zu verhindern. Der Weg zu diesem Ziel ist jedoch voller Stolpersteine und Fallstricke. Das Werk informiert schnell und praxisgerecht über die allgemeinen Zulässigkeits- und Substantiierungsanforderungen der Verfassungsbeschwerde in Strafsachen und die inhaltlichen Einzelprobleme quer durch das gesamte Straf- und Strafprozessrecht. Es richtet sich damit nicht nur an den in Verfassungsbeschwerden mit strafrechtlichem Bezug bereits erfahrenen Juristen, sondern ...
Der „Leipziger Kommentar“ bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.
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