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Die Festschrift ehrt das medizinrechtliche Lebenswerk von Franz-Josef Dahm. Die Bandbreite der Themen spiegelt die Vielschichtigkeit dieses Rechtsgebiets wieder: Vertragsarzt- und Berufsrecht, Patientenrechte, Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht, Disziplinar- und Strafrecht, das Recht der Selbstverwaltung sowie Krankenhausrecht. Die Festschrift ist eine Fundgrube für all diejenigen, die sich ein Bild von aktuellen medizinrechtlichen Fragestellungen verschaffen wollen.
Die Verfahren vor den Zulassungsgremien – Zulassungs- und Berufungsausschuss – sowie vor den Sozialgerichten bilden einen zentralen Bereich des Medizinrechts. Die Rechtslage ist unübersichtlich u.a. aufgrund verzahnter Regelungskomplexe, der unterschiedlichsten betroffenen Berufsgruppen und Teilnehmer am Verfahren (Ärzte, Zahnärzte. Psychotherapeuten, MVZ, Krankenhäuser etc.).
Die Zulassungsgremien entscheiden über sämtliche Anträge, die den Status der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung betreffen (wie z.B. Anträge auf Zulassung von Vertragsärzten, von MVZ, auf Ermächtigung von Ärzten und Instituten, auf Genehmigung einer Anstellung oder einer Berufsausübungsgemeinschaft, über Zulassungsentziehungen etc.). Seit dem Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) und den damit verbundenen erweiterten Kooperations- und Gestaltungsmöglichkeiten ist die Anzahl der Verfahren vor den Zulassungsgremien stetig gestiegen. Die Rechtslage ist unübersichtlich u.a. aufgrund verzahnter Regelungskomplexe, der unterschiedlichsten betroffenen...
Die Arbeit beschäftigt sich mit der staatlichen Finanzierung kirchlicher Krankenhäuser. Die Einbindung kirchlicher Krankenhäuser in das heutige System der Krankenhausfinanzierung wird dabei ebenso dargestellt wie die historische Entwicklung von der Antike bis heute. In einem analytischen Teil werden die Anforderungen untersucht, die das Grundgesetz an die staatliche Finanzierung stellt. Darf der Staat überhaupt kirchliche Krankenhäuser finanzieren und wie müssen die Finanzierungsregelungen ausgestaltet sein? Muss der Staat kirchliche Krankenhäuser nicht sogar besonders fördern oder zumindest ihre Bedürfnisse besonders berücksichtigen?
Die Zulassungsgremien entscheiden über sämtliche Anträge, die den Status der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung betreffen (wie z.B. Anträge auf Zulassung von Vertragsärzten, von MVZ, auf Ermächtigung von Ärzten und Instituten, auf Genehmigung einer Anstellung oder einer Berufsausübungsgemeinschaft, über Zulassungsentziehungen etc.). Seit dem Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) und den damit verbundenen erweiterten Kooperations- und Gestaltungsmöglichkeiten ist die Anzahl der Verfahren vor den Zulassungsgremien stetig gestiegen. Die Rechtslage ist unübersichtlich u.a. aufgrund verzahnter Regelungskomplexe, der unterschiedlichsten betroffenen...
Der Inhalt: Chefarztverträge sollen im Idealfall eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Chefarzt und Krankenhausträger regeln. Dazu ist ein Ausgleich der beiderseitigen Interessenlagen der Vertragspartner notwendig. Das Buch stellt jetzt in zweiter Auflage einen Musterchefarztvertrag nebst umfangreichen Kommentierungen und Erläuterungen vor, der dieser Zielsetzung dienen soll. In einem Einführungsteil werden in mehreren Kapiteln die Themen besprochen, wo derzeit im Verhältnis zwischen Chefärzten und Krankenhausträgern das größte Konfliktpotential zu beobachten ist. Dazu gehört insbesondere die Rolle niedergelassener Ärzte in Krankenhäusern, die dort in Konkurrenz zu den Chefärzten treten.
Das Handbuch "Der Deutsche Wirtschaftsanwalt" entwickelt sich zu einer kleinen Erfolgsgeschichte. Es hat all den Unternehmen, die rechtlichen Rat suchten, geholfen, den richtigen Partner zu finden. Und guter Rat ist Geldes wert. Haufig bilden sich so auch langfristige personliche Beziehungen in der Zusammenarbeit. "Der Deutsche Wirtschaftsanwalt" hat eine Auswahl von 250 Kanzleien getroffen, die portratiert sowie mit ihren jeweils besonderen Kompetenzen und Ansprechpartnern dargestellt werdenDas Spektrum der Auswahl reicht von grossen Sozietaten mit einem Full-Service-Angebot bishin zu hochspezialisierten Anwaltsboutiquen. Dadurch ist "Der Deutsche Wirtschaftsanwalt"genau auf die Bedurfnisse der Rechtsabteilungen der Unternehmen zugeschnitten.