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In the Second Vatican Council (1962 - 65) the Catholic Church reached a new viewpoint of itself, both internally and externally. The Declaration Dignitatis Humanae developed this opinion of the individual as dignified (DH 2) and as a person equipped with his or her own sense of conscience (DH 3). Based on this form of dialogical thinking, the Council can tolerate varying forms of Christianity other than the Catholic form and accept other religions or beliefs. The canonical translations of this theological spin to the human person (DH 1) in this book are presented by Indian and European authors with a view to a revision of the Codices. Prof Dr Adrian Loretan Since 1996, he has taught Canon an...
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Within ecclesiastical circles, both from the perspective of legal practice and ordinary relational matters between ecclesiastical entities, the theme of contract very scarcely occupies a place of prominence. It is a situation that is due on the one hand, and to a large extent, to the fact that the canonisation of civil law on contracts (c. 1290 CIC/1983) has had the consequence of transferring the preoccupation of the entities on this matter to the domain of civil law. Besides, and still connected to the above, is the tendency to attribute a merely pastoral relevance to their relationships, with little or no reference to the juridic aspects inherent in these relationships. It is a situation ...
Die Stellung des einzelnen Ordensmitgliedes gegenüber seinem Institut wird heutzutage zivilrechtlich durch Gesetze, denen Menschenrechte zugrunde liegen, bestimmt. Auf dieser Basis argumentierte ebenfalls das II. Vatikanum in seinen Beschlüssen. Das vorliegende Buch geht der Frage nach, inwieweit diese im Ordensrecht von 1983 rezipiert wurden und wo Nachholbedarf besteht.
In den Jahren 1535 und 1536 versammelten sich die Brüder der jungen Reformgruppe der Kapuziner, die durch Vermittlung der einflussreichen Herzogin von Camerino, Katharina Cybo, im Juli 1528 von Papst Clemens VII. mit der Bulle Religionis zelus ihre päpstliche Anerkennung erhalten hatten, in dem verlassenen Kloster St. Euphemia nahe der Basilika St. Maria Maggiore in Rom, um ihr Grundsatzprogramm schriftlich festzulegen. Diese Konstitutionen, im damaligen Italienisch geschrieben, zeugen von der Aufbruchsstimmung und dem Reformwillen, der damals in der ganzen Kirche, besonders aber im Franziskanerorden herrschte. Die ältere Reform der Observanten, die 1517 zur Trennung von den Konventualen ...
Was ist Kirchenrecht? Wie wird es begründet? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet es? Was sind seine Aufgaben? Ludger Müller und Christoph Ohly erschließen kompakt die Grundlagen, Begriffe und Quellen des Kirchenrechts. Tabellen und Übersichten erleichtern das Verständnis. Studierende erhalten neben wichtigen Grundlagen für ihr Studium auch Hilfestellung bei der Prüfungsvorbereitung.
Die katholische Kirche befindet sich in der schwersten Krise ihrer jüngeren Geschichte. Es gibt sogar Stimmen, die einen baldigen Untergang des Katholizismus erwarten. Doch hält dies einer soziologischen Analyse stand? Karl Gabriel geht den historisch bedingten Selbstblockaden nach, die zum Niedergang der katholischen Kirche geführt haben. Der Weg in die gegenwärtige Sackgasse – so die These dieses Buchs – beginnt mit der Neuerfindung des Katholizismus im 19. Jahrhundert: In Auseinandersetzung mit der modernen Gesellschaft entwickelte die katholische Kirche Formen der Selbstbehauptung, die schwerwiegende institutionelle Fehlentwicklungen begünstigten und Reformen unmöglich machten. Doch gleichzeitig sind Strömungen zu identifizieren, die weltweit nach Auswegen aus der Krise im Konflikt zwischen Beharrung und Erneuerung suchen.
Wie kann kirchliches Verfahrensrecht legitimiert werden? Ist es gleichgültig, ob ein Verfahren im Verwaltungs- oder im Prozeßweg durchgeführt wird? Sind in der Kirche die Mittel zum Schutz individueller Rechte hinreichend ausgebaut? Welche Anforderungen stellen sich zukünftig bezüglich des Rechtsschutzes? Solche Fragen waren Gegenstand der Tagung von 2010 in Wien, auf welcher der Stand der Forschung zu den fundamentalen Fragen kirchlichen Verfahrensrechts dargestellt, diskutiert und vorangetrieben werden sollte. Die Vorträge dieser kirchenrechtlichen Tagung werden in diesem Band vorgelegt.
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Auf „angemaßte Heiligkeit“ und Mordversuche lautete die Anklage in einem Inquisitionsprozess, der 1859 bis 1862 skandalöse Zustände im römischen Frauenkloster Sant Ambrogio ans Licht brachte. Mögliche Tatmotive waren Machtkämpfe, Eifersucht und die Vertuschung sexueller Beziehungen. Historiker, Theologen, Religionswissenschaftler und ein Psychiater ordnen den Fall in seine Zusammenhänge ein. Sie liefern einen Überblick über Heiligkeit in Religion und Kirche, zeichnen historische Unterscheidungen von „falscher“ und „angemaßter“ Heiligkeit nach und nehmen das 19. Jahrhundert als Zeitalter des Spiritismus und der Privatoffenbarungen in den Blick. Dabei geht es nicht zuletzt um die Verschränkung von Heiligkeit, Macht und Geschlechterrollen – und damit um ein dringendes Desiderat der Forschung. Beiträge von: Arnold Angenendt, Claus Arnold, Joachim Demling, Klaus Große Kracht, Stefanie Knauß, Norbert Lüdecke, Elke Pahud de Mortanges, Wolfgang Reinhard, Monique Scheer, Bernhard Schneider, Wolfgang Speyer, Klaus Unterburger, Otto Weiß, Hubert Wolf, Gabriella Zarri.