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Die Haftung des Tierarztes gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die vorliegende Arbeit nimmt diese Entwicklung zum Anlass, die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Veterinären grundlegend zu betrachten. Nach einem Überblick über die historische Entwicklung werden zunächst die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Haftung des Humanmediziners analysiert. Anschließend befasst sich die Arbeit mit den in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen, wobei auch die im Kontext der Kaufuntersuchung relevante Frage der Haftung gegenüber Dritten beleuchtet wird. Aufbauend darauf widmet sich die Untersuchung sodann den Pflichten und Haftungsgründen während der tierärztlichen Behandlung, der Aufklärung sowie der Durchführung von Kaufuntersuchungen. Stets wird dabei die Rechtsprechung berücksichtigt und kritisch bewertet. Die Arbeit schließt mit einer umfassenden Darstellung zivilprozessualer Fragen, welche für die Durchsetzung von Haftungsansprüchen von entscheidender Bedeutung sind.
Mit der Kodifikation des Art. 14 Rom II-VO hat der europaische Gesetzgeber die Voraussetzungen fur die Ausubung der Parteiautonomie im Bereich der ausservertraglichen Schuldverhaltnisse europarechtlich harmonisiert. Mit ihr sollen die Grundlagen geschaffen werden, um die Prozessfuhrung im In- und Ausland bei grenzuberschreitenden Streitigkeiten zu vereinfachen. Die Parteien konnen danach grundsatzlich das Sachrecht frei wahlen, welches uber ein bestehendes oder kunftiges ausservertragliches Schuldverhaltnis entscheiden soll. Art. 14 Rom II-VO erhalt damit neue Bedeutung fur die Rechtspraxis. Andreas Vogeler untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtswahlvereinbarung geschlossen werden kann und zeigt weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf.
Simon Laimer behandelt vertragliche Parteiabsprachen zur Leistungsbegrenzung, insbesondere deren Auslegung sowie inhaltliche Gestaltungsgrenzen. Er untersucht damit grundlegende Fragen der Risikoverteilung in Austauschverträgen, einerseits am Beispiel einschränkender Qualitätsvereinbarungen beim Warenkauf, andererseits anhand der formularmäßigen Definition des Versicherungsfalles. In die breit angelegte rechtsvergleichende Untersuchung bezieht er neben verschiedenen EU-Mitgliedstaaten auch Drittstaaten ein, außerdem berücksichtigt er einheitsrechtliche Normen, die aktuell umzusetzende EU-Warenkaufrichtlinie und "private" Vereinheitlichungsprojekte. Ausgehend von dieser komparativen Herangehensweise würdigt er die gegenübergestellten Lösungsmodelle kritisch und unterbreitet zwei konkrete Regelungsvorschläge.
In addition to the risk of treatment failure, the liability for elucidation errors forms the second pillar of medical care. An elucidation error occurs when the physician has not given the patient the necessary self-determination information. The self-determination investigation is intended to enable the patient to decide on his own responsibility whether he wants to undergo a specific procedure. The consent of the patient to a medical procedure is only effective if he has received a proper self-determination information beforehand. The doctor must prove that the patient has received a proper self-determination. Self-determination elucidation must be distinguished from the therapeutic elucid...
Schönheitsoperationen und ästhetische Behandlungen boomen. Immer mehr Menschen entscheiden sich heute für Brustvergrößerung, Fettabsaugung oder Faltenunterspritzung, um nur einige beliebte Beispiele zu nennen. Angesichts dieser Entwicklung hat auch die rechtliche Auseinandersetzung mit medizinisch nicht indizierten Eingriffen entscheidend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere im Zusammenhang mit der diesbezüglichen Durchführungsbefugnis und Qualifikation, aber auch im Kontext des informed consent sowie des Minderjährigenschutzes tauchen zahlreiche Besonderheiten und Problemstellungen auf, denen in Deutschland bislang nicht normativ Rechnung getragen wurde. Anlässlich des Inkrafttretens des österreichischen Bundesgesetzes über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) geht die Autorin im Rahmen einer vergleichenden Untersuchung der Frage nach, ob zum Zwecke des Patientenschutzes auch ein entsprechender Regelungsbedarf in Deutschland besteht.
Dieses Buch analysiert die Rechtslage in Bezug auf Patientenakten in Deutschland. Es behandelt schwerpunktmäßig die ärztliche Dokumentationspflicht, das Einsichtsrecht des Patienten in seine Behandlungsunterlagen sowie Fragen zur gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrung und Archivierung. Die Darstellung orientiert sich dabei sowohl am neuen Behandlungsvertragsrecht der §§ 630a ff. BGB als auch an den standesrechtlichen Vorgaben der ärztlichen Berufsordnungen. Daneben diskutiert es Lösungsvorschläge für bisher noch offene Rechtsfragen im Bereich des postmortalen Einsichtsrechts der Erben und Angehörigen sowie zum Umgang mit sensiblen Inhalten, die einer Einsichtnahme durch den Patienten im Einzelfall entzogen sind. Ein weiterer Abschnitt behandelt wesentliche Schnittstellen zum nationalen und europäischen Datenschutzrecht, insbesondere zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Erwähnung finden ferner die sozialrechtlichen Regelungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
It is common practice for patients in a hospital to be treated by the on-duty physician. If patients want to be treated by a certain physician, then they are subject to additional charges. This is referred to as ‘chief physician treatment’ because it is often chief physicians who are selected to carry out treatment. Commonly, chief physicians are considered to be particularly experienced and competent. But even if a chief physician treatment is contractually agreed with the patient, in many cases it is not the chief physicians who provide the individual treatment services. Sometimes they do not even participate in the treatment at all but nevertheless all the services are billed as chief physician treatment. Whether and the extent to which the law allows this kind of practice, is the subject of this dissertation.
Das Buch setzt sich mit der Stellung der Hebamme sowohl in der Geburtshilfe allgemein als auch gegenüber dem Arzt auf Grundlage ihrer zivilrechtlichen Haftung auseinander. Dabei greift das Werk die aktuelle Debatte auf und berücksichtigt die jüngsten Gesetzesänderungen. Neben einer Betrachtung der vertraglichen und deliktischen Haftungsgrundlagen wird auch der Haftungsumfang beleuchtet. Ein weiteres Kapitel widmet sich den Behandlungspflichten und -fehlern der Hebamme, wobei die Aufklärung und die Einwilligung eine gesonderte Stellung einnehmen. Im Anschluss werden verfahrensrechtliche Besonderheiten der Hebamme, insbesondere innerhalb des Beweisrechts, in den Blick genommen. Das letzte Kapitel beschäftigt sich sodann mit der Problematik der Haftpflichtprämien und beleuchtet dabei verschiedene Konzepte zur Verbesserung der Versicherungssituation der Hebamme.