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Google, Facebook, YouTube - ihnen ist gemein, dass sie algorithmusgestutzt Inhalte aufbereiten und individualisiert zuganglich machen. Inwieweit nehmen derlei Dienste dabei Einfluss auf die freie individuelle und offentliche Meinungsbildung? Was setzt eine freie Meinungsbildung des Individuums und der Offentlichkeit uberhaupt voraus und wo unterscheiden sich deren Funktionsbedingungen? Gebietet die Kommunikationsverfassung prima facie oder gar definitiv, solche Dienste starker medienordnungsrechtlich zu regulieren? In welchem Verhaltnis stehen sie zu herkommlichen Zugangsdiensten, etwa klassischen Rundfunksendern? Martin Mengden nahert sich diesen und weiteren Fragen, indem er die Prozesse freier individueller und freier offentlicher Meinungsbildung unterscheidet. Er sucht Antworten auf der abstrakten Ebene ihrer jeweiligen Funktionsvoraussetzungen, beleuchtet aber auch ausgewahlte regulatorische Umsetzungsinstrumente.
An examination of Constantine the Great's legislation and government